Der Kulturfrühling neigt sich seinem letzten Wochenende zu: „Wie es uns gefällt“, heißt es am Samstag, 25. April, ab 20 Uhr, in der Scheune, Julius-Echter-Platz 1 in Werneck. Die Kinkerlitzchen laden das Publikum dazu ein, auf die Bretter zu steigen, die die Welt bewegen, Hamlet kennenzulernen, mit den Räubern durch den Wald zu streifen, mit Pantalone eine Gavotte zu tanzen und zu warten … ja, auf wen eigentlich? Letztendlich wird Mephisto die Frage gestellt werden: Was ist des Pudels Kern? Das Stück stammt aus der Feder von Micha Schirmer. Die Kinkerlitzchen sind eine Theatergruppe der offenen Jugendarbeit des Marktes Werneck. Die Mitglieder sind zwischen 6-25 Jahren, ihre Stücke aber richten sie an jedes Alter. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Afterperformanceparty in der Vinothek.
In Gedenken an den verstorbenen Initiator und musikalischen Mentor des Mariensingens, Anton Böhm, laden die Saitenmusik Rhau-Parente, die Schrolla Musikanten, die Vasbühler Krammetsvögel und die Vasbühler Sängerinnen zu ihrem traditionellen fränkischen Mariensingen in die St. Jakobus-Kirche nach Vasbühl, am Sonntag, 26. April, um 16.00 Uhr ein. Sie singen und spielen andächtige und besinnliche Lieder und Melodien zu Ehren der Gottesmutter Maria als Trostspenderin, Stern und himmlische Königin. Die Besucher werden bei einigen Liedern zum Mitsingen eingeladen, Passende Texte runden die Veranstaltung ab. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.
Auf dem Foto ist der Containerstandort in der Rudolf-Diesel-Straße, Werneck zu sehen.
Es wurden Hausmüll und Speisereste neben den Containern illegal entsorgt. Dies ist nicht nur eklig für alle Passanten und das Personal der Entsorgungsfirmen, es schadet der Allgemeinheit auch, da es zusätzlichen Reinigungsaufwand bedeutet. Und es fördert die Vermehrung von Ungeziefer und hier insbesondere der Ratten. Wir appellieren daher an alle Bürgerinnen und Bürger die Containerstandorte sauber zu halten und die Abfälle sortenrein in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu geben. Hausmüll und Speisereste sind der ordentlichen Abfallentsorgung zuzuführen! Sofern die Bevölkerung Angaben zu dem/den Verursacher/n machen kann, bitten wir diesbezüglich um Mitteilung.
Sollte es weiterhin zu illegalen Ablagerungen kommen, behält sich der Markt Werneck vor, den Containerstandort zu schließen.
1 Schlüsselbund gef. in Werneck
Der Markt Werneck wird in Zusammenarbeit mit dem neuen Kooperationspartner Schulhaus Nachmittagsbetreuung gemeinnützige GmbH aus Eggolsheim für die Sommerferien vom 31.08. - 04.09.26 und vom 07.09. - 11.09.2026 eine Ferienbetreuung für die Schulkinder der 1.-4. Klasse, in Ausnahmefällen nach Absprache und Alter der Kinder, auch für die Schulkinder der 5.+ 6. Klasse, anbieten. Die Anmeldung für die Sommerwochen ist nun möglich.
Sie finden den Anmeldeflyer auf der Homepage des Marktes Werneck www.werneck.de und auf der Homepage der Grundschule Werneck www.grundschule-werneck.de. Die Anmeldung erfolgt mit dem QR-Code direkt bei der Schulhaus Nachmittagsbetreuung gemeinnützige GmbH.
Gerne können Sie unter www.schulhaus-online.de nähere Informationen zu unserem neuen Kooperationspartner erhalten.
Der Anmeldeschluss für die Sommerferien ist der 30.06.2026.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Weiß, Tel. 22-91 oder christine.weiss@werneck.de
Mühlhausen: Mittwoch, 29.04.2026 von 8.00 - 16.00 Uhr
Zeuzleben: Dienstag + Mittwoch, 12.05. + 13.05.2026 von 8.00 - 16.00 Uhr
Während der Spülung können Druckschwankungen auftreten. Vereinzelt können auch Trübungen auftreten, die gesundheitlich völlig unbedenklich sind. Es ist ratsam, nach der Spülung den Filter in der Hausinstallation zu reinigen, d.h. durchzuspülen, da sich hier kleine Partikel ansammeln können. Dieser Filter befindet sich nach dem Wasserzähler und ist mit einfachen Handgriffen zu bedienen. Wir empfehlen zudem, nach den Spülungen den Wasserhahn kurz aufzudrehen und das Wasser „laufen“ zu lassen. Empfehlenswert ist außerdem, druckabhängige Haushaltsgeräte während der Zeit der Spülung nicht in Betrieb zu nehmen.
Der Historische Verein Werneck e.V. hat ein Faltblatt mit dem Titel „Tour Kultur Werneck - eine Fahrradtour durch 13 Gemeindeteile“ erstellt. Die Gemeindeteile des Marktes Werneck werden in handlichem Format, angereichert mit historischen Kurzinformationen vorgestellt. Unter anderem mit Mitteln aus der Bürgerstiftung Werneck wurden die Faltblätter gedruckt und liegen nun zum Start in die Radsaison ab sofort im Rathausfoyer zum Mitnehmen aus.
Freitag, 24.04., Spikeball (ab 6 )
Der Kinder- und Jugendtreff ist unabhängig von den
Programmpunkten für ALLE* geöffnet.
Wir freuen uns auf euren Besuch!
*Im Kinder- und Jugendtreff sind Besuchende zwischen 6-18
Jahre erlaubt.
Kontakt: Schönbornstraße 40, 97440 Werneck
E-Mail: nmoellert@isb-online.org -
Instagram: jugendtreff.werneck - WhatsApp: 0175 5823160
Öffnungszeiten: Mo: 16.00 - 20.00 Uhr, Mi: 16.30 - 20.30 Uhr, Fr: 15.00 - 22.00 Uhr
Im Zeitraum vom 03.05.2026 bis zum 08.05.2026 führen Einheiten der Bundeswehr eine Übung durch. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Es wird besonders auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Feldmunition und dergl.) ausgehen und auf die entsprechenden Strafbestimmungen hingewiesen. Bezüglich der Übungsschäden wird auf Abs. 2 des Abschnittes V der Bekanntmachung (Manöverbekanntmachung -StAnz. 2008 Nr. 51/52) Bezug genommen.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Grundsatzbeschluss und Geltungsbereich:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.04.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „An der Klauskapelle West“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 692/1 und 692 (Teilfläche), der Gemarkung Ettleben zu ändern (2. Änderung).
| Das Plangebiet ist in dem beiliegenden Planentwurf mit einer dick gestrichelten Linie gekennzeichnet und wie folgt begrenzt: | |
| • | Im Norden von der Südgrenze des Flurstücks 661/3, Gemarkung Ettleben |
| • | Im Osten von der Westgrenze der verbleibenden Restfläche des noch zu teilenden Flurstücks 692, Gemarkung Ettleben |
| • | Im Süden von den Nordgrenzen der Flurstücke 692/5 und 692/6, Gemarkung Ettleben |
| • | Im Westen von der Ostgrenze des Flurstücks 128, Gemarkung Werneck |
Der beigefügte Lageplan vom 13.04.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Klauskapelle West“ ist Bestandteil des Beschlusses.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Klauskapelle West“ kann im Rathaus des Marktes Werneck, Herr Drescher, Zimmer 1.05, Balthasar-Neumann-Platz 8, während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite des Marktes Werneck unter https://www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene eingesehen werden.
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Damit verknüpft ist die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Änderungsplanung:
Ziel und Zweck der Änderung ist es die baurechtliche Zulässigkeit für die Errichtung eines Ärztehauses mit Praxen und medizinischen Folgeeinrichtungen auf den Flächen Fl.Nrn. 692/1 und 692 (Teilfläche), in der Gemarkung Ettleben.
Werneck, 21.04.2026
Markt Werneck
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Grundsatzbeschluss und Geltungsbereich:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.04.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan des Marktes Werneck im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 692/1 und 692 (Teilfläche), der Gemarkung Ettleben zu ändern (13. Änderung).
| Das Plangebiet ist in dem beiliegenden Planentwurf mit einer dick gestrichelten Linie gekennzeichnet und wie folgt begrenzt: | |
| • | Im Norden von der Südgrenze des Flurstücks 661/3, Gemarkung Ettleben |
| • | Im Osten von der Westgrenze der verbleibenden Restfläche des noch zu teilenden Flurstücks 692, Gemarkung Ettleben |
| • | Im Süden von den Nordgrenzen der Flurstücke 692/5 und 692/6, Gemarkung Ettleben |
| • | Im Westen von der Ostgrenze des Flurstücks 128, Gemarkung Werneck |
| Der beigefügte Lageplan vom 13.04.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses. | |
Der räumliche Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes kann im Rathaus des Marktes Werneck, Herr Drescher, Zimmer 1.05, Balthasar-Neumann-Platz 8, während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite des Marktes Werneck unter https://www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene eingesehen werden.
Verfahrensart:
Der Flächennutzungsplan wird im aufgrund der ebenfalls beschlossenen 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Klauskapelle West“, Gemarkung Ettleben, gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Änderungsplanung:
Ziel und Zweck der 13. Änderung ist es die Nutzungen im Flächennutzungsplan mit den Nutzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Klauskapelle West“, Gemarkung Ettleben in Übereinstimmung zu bringen sowie dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB Rechnung zu tragen.
Werneck, 21.04.2026
Markt Werneck