Titel Logo
Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 18/2024
Amtliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Nachrichten

Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:

1.

Der Marktgemeinderat besucht alle Gemeindeteile im Rahmen einer Marktgemeinderatssitzung. Die örtlichen Marktgemeinderäte Eichelmann und Drescher führten das Gremium durch den Gemeindeteil Zeuzleben und erläuterten die einzelnen Örtlichkeiten.

2.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 8.4.2024 wurde einstimmig genehmigt.

3.

Der Auftrag für die Dachdecker- u. Spenglerarbeiten beim Neubau des Kindergartens Stettbach wurde an die Firma Weißenberger aus Schwebenried vergeben.

4.

Bezüglich der Wasserversorgung des Marktes Werneck wurde der Jahresabschluss 2021 festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 126.128,89 € wird aus dem Haushalt des Marktes Werneck ausgeglichen.

5.

Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates und des Bau- und Agrarausschusses wurden bekanntgegeben.

Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 13. Mai 2024 statt. Beginn ist bereits um 16.30 Uhr mit der Ortsbegehung in Vasbühl.

Fundsachen

1 Fitness-Tracker, gef. in Schnackenwerth

Für alle Senioren Markt Werneck

Herzliche Einladung zum Erlebnistanz am Sa., 11.05. im Freizeitzentrum in Waigolshausen. -Programm-

13.00 - 14.00 Uhr Tanzen im Sitzen, Kaffeepause, 15.00 - 17.00 Uhr Tanzen auf der Fläche. Zum Mitmachen, Zuschauen und Spaßhaben geeignet! Anmeldung bis 07.05. bitte bei Hiltrud Neubert, Tel. 09722/3330.

Regeln für den Einsatz von Metallsonden

Bezüglich der Suchanzeige im Amtsblatt Markt Werneck Nr. 14/24 zur Verwendung eines Metalldetektors stellt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD), Dienststelle Schloss Seehof, folgende Erläuterungen entgegen.

Das BLfD begrüßt ehrenamtliches Engagement für die Bodendenkmalpflege sehr. Dazu gehört jedoch nicht das reine Suchen von Funden mit einer Metallsonde, da unsachgemäße und mit Bodeneingriffen verbundene Fundbergungen regelhaft zu großen Schäden an Bodendenkmälern und zu einem unwiederbringlichen Verlust an Erkenntnismöglichkeiten führen. Obwohl der Suche mit einer Sonde keine Genehmigungspflicht zu Grunde liegt, gelten gesetzliche Bestimmungen (nach Art. 7-9 BayDSchG): (1) Auf Bodendenkmälern ist mit Ausnahme von berechtigten beruflichen Zwecken der Einsatz von Metallsonden verboten. Für den Nähebereich zu bekannten Bodendenkmälern gilt eine Erlaubnispflicht für Bodeneingriffe. Das BLfD empfiehlt einen Abstand von mehreren hundert Metern. (2) Alle neu aufgefundenen Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht. Wird ein Fundobjekt geborgen, bei dem es sich (vermutlich) um ein bewegliches Bodendenkmal handelt, ist dies verpflichtend vom Finder oder Grundeigentümer beim BLfD oder der Unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. (3) Das Eigentum wird durch das Schatzregal geregelt und der Fund ist unverzüglich dem BLfD zu übergeben. (4) Der/die Grundeigentümer müssen ihr Einverständnis erklären.

Einen sinnvollen Beitrag zur archäologischen Forschung können Sie leisten, wenn Sie die Suche auf alle Oberflächenfunde konzentrieren, also eine optische Begehung ohne Metalldetektor durchführen.

Weitere Informationen unter: https://www.blfd.bayern.de/mam/ehrenamt_und_engagement/ehrenamt_bodendenkmalpflege/informationen_für_sondengaenger_2020.pdf

Digitale Senior: innen

E-Rezept in der Praxis - seit Januar ist das E-Rezept verpflichtend für gesetzliche Krankenversicherte eingeführt. Wie funktioniert das E-Rezept? - Welche Vorteile bieten das für Krankenversicherte?

Gemeinsam mit der Apotheke Vanselow erklären wir den Ablauf, zeigen wie man von zuhause Folgerezepte abwickelt, die Historie über die Medikamente ansieht und vieles mehr…

Vortrag: Das E-Rezept in der Praxis

Wann: 16. Mai 2024, 9.00 - 10.00 Uhr

Wo: Café Balthasar im Schloss Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 1

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle Interessierten offen.