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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 19/2025
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Ergebnis der Marktgemeinderatssitzung vom Montag, 05. Mai 2025

Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:

1.

Der 1. Bürgermeister hat bekanntgegeben, dass der Auftrag für die Tischlerarbeiten - Möblierung beim Neubau des Kindergartens in Stettbach an die Firma Heinrich Brückner GmbH & Co. KG aus Hofheim vergeben wurde.

2.

Der Marktgemeinderat stimmte dem Entwurf vom Architekturbüro Land+Plan, Frau Siebenlist, für die Außenanlagen am Kindergarten Stettbach zu und genehmigte die Ausführungsplanung.

3.

Dem Haushaltsplan 2025 samt Stellenplan und Finanzplan hat der Marktgemeinderat zugestimmt. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurde beschlossen.

4.

Die geplante Entwässerung des Konvertergeländes auf der Gemarkung Bergrheinfeld stellten Herr Wagner und Herr Schienagel von der Fa. Tennet vor und standen für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.

5.

Der Marktgemeinderat hat entschieden, dem Antrag auf Ortsabrundungssatzung eines bestehenden Stallgebäudes als Wohnraum auf den Grundstücken Fl.Nr. 1337, 1338, 1339, Gemarkung Eßleben (Außenbereich) zuzustimmen.

6.

Fördermittel aus dem kommunalen Förderprogramm (Städtebauförderung) für die Fenstersanierung des Anwesens Schönbornstr. 17, Gemarkung Werneck werden wegen der Nichteinhaltung von formalen Vorgaben und der nicht wesentlichen Verbesserung des Gesamterscheinungsbildes des Objekts nicht in Aussicht gestellt.

7.

Der 1. Bürgermeister hat die Marktgemeinderäte über die Inhalte und den Verlauf der beiden Bürgerversammlungen vom 06.02.2025 in Schnackenwerth und vom 01.04.25 in Schraudenbach informiert.

8.

In der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Egenhausen am 28.03.2025 wurden Herr Timo Breitenbach zum 1. Kommandanten sowie Herr Dustin Rottmann zum stellvertretenden Kommandanten gewählt. Der Marktgemeinderat hat die Gewählten bestätigt.

9.

Der Marktgemeinderat hat die im Jahr 2024 eingegangenen Spenden zur Kenntnis genommen und beschlossen die Spenden für den jeweiligen Zweck anzunehmen.

10.

Der 1. Bürgermeister gibt bekannt, dass am Donnerstag, 8. Mai 2025 um 18:30 Uhr die Preisverleihung im Architektenwettbewerb „Alte Schule Werneck“ stattfindet. Weiterhin wurde auf das Konzert der Musikschule am 15.05.25 um 19:00 Uhr in der Mittelschule Werneck hingewiesen.

Die Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates und des Bau- und Agrarausschusses wurden ebenso bekanntgegeben.

Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 02. Juni 2025 statt. Sitzungsort ist Schraudenbach. Beginn ist bereits um 18:00 Uhr mit einer Ortsbegehung. Im Anschluss daran findet die Sitzung im Sportheim statt.

15 Jahre Bildstockzentrum Egenhausen-Einladung zum Fotowettbewerb

Der Markt Werneck ist auf der Suche nach den schönsten Fotos von Bildstöcken aus dem Gebiet der Großgemeinde.

Schicken Sie uns Ihre Lieblingsaufnahme eines Bildstockes. Aus allen Einsendungen wird eine Jury die drei besten Bilder auswählen und im September prämieren!

Auf die Sieger warten tolle Preise!

Alle Fotos werden im Rathaus veröffentlicht!

Schicken Sie Ihr Bild mit einer kurzen Beschreibung und Ihrem Einverständnis zur Veröffentlichung an:

Rathaus Markt Werneck

zu Hd. Fr. Weiß/Bildstockzentrum

Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck

oder per E-Mail an: christine.weiss@werneck.de

Teilnahmeschluss ist der 01.07.2025

Tanznachmittag am 23. Mai 2025

Der Markt Werneck lädt alle junggebliebenen Seniorinnen und Senioren, die gerne das Tanzbein schwingen, nach Eckartshausen ins Sportheim der DJK ein. Am Freitag, 23.05.25 kann von 14 bis 17 Uhr das Tanzbein geschwungen werden. Zur Verpflegung ist Kaffee und Kuchen, sowie Gezwickte oder Bratwurst mit Kraut am Abend vorgesehen.

Der Eintritt ist frei. Zur besseren Vorplanung ist eine Anmeldung, mit Angabe der gewünschten Verpflegung, bis spätestens 19.05.25 unter Tel. 09722-2262 oder angelika.jansen@werneck.de nötig.

Pass- und Meldeamt sowie Gewerbe- und Ordnungsamt sind am 19.+20. Mai 2025 geschlossen

Aufgrund einer Schulung bleibt das Pass- und Meldeamt sowie das Gewerbe- und Ordnungsamt am Montag, 19.5. und am Dienstag, 20.5.2025 geschlossen. Über das Terminbuchungstool auf der Homepage der Gemeinde unter www.werneck.de können Sie bequem von zuhause aus freie Termine an anderen Tagen buchen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Info unter Tel. 09722 220.

Fotos zur Beantragung von Reisepass und Personalausweis - Hinweise

Ab dem 1. Mai 2025 sollen digitale Aufnahmen die ausgedruckten Passfotos ersetzen. Dies soll Fälschungen und Manipulationen erschweren und den Antragsprozess vereinfachen. Der Markt Werneck hat eine digitale Fotostation (PointID-System der Bundesdruckerei) angeschafft und so wird es zukünftig möglich sein, die Passfotos zum Preis von 6,- Euro direkt im Rathaus anzufertigen. Auch verschiedene Fotodienstleister bieten an, digitale biometrische Fotos zur Ausweisbeantragung zu machen. Die Einbindung dieser Bilder wird über eine gesicherte Cloud ermöglicht.

Aktuell stehen aus technischen Gründen beide digitale Varianten (Fotostation im Rathaus sowie Einbindung von Fotos eines Dienstleisters) noch nicht zur Verfügung. Wir informieren an dieser Stelle sobald die digitalen Fotos angenommen werden können.

Bis dahin bringen Sie bitte weiterhin ausgedruckte Passfotos zur Beantragung neuer Ausweise mit.

Abgabenfälligkeit 15.05.2025

Wir weisen darauf hin, dass am 15.05.2025 die 2. Rate Grundsteuer 2025 und die 2. VZ-Rate der Gewerbesteuer 2025 fällig ist.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverkehr teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins.

PROGRAMM IM MAI

Freitag: 09.05.,

Kicker (ab 6)

Freitag: 16.05.,

Fußball (ab 6)

Freitag: 23.05.,

Uno Turiner (ab 6)

Freitag: 30.05.,

Armbänder Basteln (ab 6)

Der Kinder- und Jugendtreff ist unabhängig von den Programmpunkten für ALLE* geöffnet.

Wir freuen uns auf euren Besuch!

*Im Kinder- und Jugendtreff sind Besuchende zwischen 6-18 Jahre erlaubt.

Kontakt: Schönbornstraße 40, 97440 Werneck

E-Mail: hjoest@isb-online.org -

Instagram: jugendtreff.werneck - WhatsApp: 0175 5823160

Öffnungszeiten: Mo: 16.00 - 20.00 Uhr,

Mi: 16.30 - 20.30 Uhr, Fr: 15.00 - 22.00 Uhr

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Nachkartierung der Böden im Abschnitt B der Fulda-Main-Leitung in Werneck vom 26.05. bis 30.06.2025

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben Fulda-Main-Leitung. Diese neue 380-kV-Leitung soll in Zukunft die Umspannwerke in Dipperz und Mecklar in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld in Bayern verbinden. Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf der Fulda-Main-Leitung zu ermitteln, werden vom Mai bis Juni 2025 Nachkartierungen des Bodens im Abschnitt B vorgenommen.

Art und Umfang der Kartierungen

Ziel der Bodenkartierung ist es, die Qualität und Zusammensetzung des Untergrundes zu ermitteln. Daraus ergeben sich vor allem wichtige Indikatoren für den zukünftigen Schutz der Erdschichten bei den Bauarbeiten und beim Betrieb der Fulda-Main-Leitung. Dafür werden sogenannte Pürckhauer-Sondierungen durchgeführt. Bei diesen Sondierungen werden mit einem Bohrstock ein bis zwei Meter lange Proben mit einem Durchmesser von 22 Millimetern aus dem Boden entnommen und anschließend untersucht. Flurschäden entstehen bei dieser Art der Untersuchung für gewöhnlich nicht.

Beauftragte Firmen

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Arcadis Germany GmbH. Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

Nutzung von Grundstücken

Für die Vermessung kann es notwendig sein nicht nur

landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege zu begehen und zu befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke zu betreten. Dies geschieht ausschließlich zu Fuß. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.

Gesetzliche Grundlage:

Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierung ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vermessungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.

Betroffene Flurstücke

Eine Auflistung aller betroffenen Flurstücke mit Gemeinde, Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnenner, -zähler finden Sie nachfolgend und im Internet unter:

www.tennet.eu/de/fulda-main-leitung-flurstueckeortsuebliche-bekanntmachungen

Alternativ können Sie auch den

folgenden QR-Code scannen:

Folgende Flurstücke sind von der Maßnahme betroffen:

Gemeinde: Werneck - Gemarkung: Ettleben - Flur: 0 - Flurstücknummer: 5464

Nicht alle Flurstücke sind in der gesamten Dauer

des Zeitraums betroffen.

Ihr Ansprechpartner:

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungen nehmen wir gerne entgegen.

Bitte wenden Sie sich an: Thomas Wagner

T +49 (0)921 50740-2424

E fuldamain@tennet.eu

www.tennet.eu/de/projekte/fulda-main-leitung

Anmeldung Infoletter: https:/tinyurl.com/fulda-main-leitung