Im Jahr 2023 feiert Werneck sein 800-jähriges Bestehen. Besiedelt ist es jedoch weit länger. Das belegen Funde aus der Zeit der Linearbandkeramik (5500 - 4900 v. Chr.), die immer wieder bei Ausgrabungen zu Tage kommen. Am Mittwoch, 25. Januar 2023, um 18 Uhr wird Oliver Specht, Leiter der Grabungsarbeiten in und um Werneck, im Foyer des Rathauses Werneck einen Einblick in die Tätigkeit von Archäologen geben und lokale Grabungsergebnisse vorstellen. Seine Ausführungen sind zugleich der Auftakt der Vortragsreihe des Historischen Vereins Markt Werneck anlässlich des Ortsjubiläums. Ergänzend dazu präsentiert der Markt Werneck die Wanderausstellung „Ein Schritt in die Zukunft - wir werden sesshaft“ des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Sie stellt die Epoche der Linearbandkeramik vor und zeigt, wie die ersten Bewohner Wernecks gelebt haben. Die Ausstellung will informieren, aufklären und zugleich Verständnis für die Archäologie schaffen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Eröffnung der Ausstellung eingeladen.
Gefäßfragment im Bergungszustand auf der Grabung Werneck-Spitzäcker. F.: Ausgrabungen Specht, Schwebheim
Text und Foto: Roland Maul
Im Jahre 1223 erstmals urkundlich erwähnt, kennt man heutzutage die Ortschaft Werneck als Zentrum der Marktgemeinde und Heimat des Barockschlosses, welches den Ortskern markant ziert.
Ein Organisationsteam hat gemeinsam mit dem Historischen Verein und den Jubiläumsvereinen einen abwechslungsreichen Veranstaltungsreigen für 2023 geplant.
Gemeinsames Ziel ist es dieses runde Jubiläum mit allen Bürgerinnen und Bürgern gebührend zu feiern und die Geschichte der Ortschaft umfangreich zu präsentieren.
Neben historischen Veranstaltungen erwarten die Besucherinnen und Besucher auch viele Feierlichkeiten, wie das bekannte Schlossfest.
Diese Veranstaltungsreihe wurde am Neujahrstag mit einer herzlichen Einladung der Bürgerinnen und Bürger auf dem Balthasar-Neumann-Platz eröffnet, um gemeinsam auf das Jubiläumsjahr anzustoßen.
Auf der Webseite der Marktgemeinde finden alle Interessierten unter www.werneck800.de neben den eingebundenen Vereinen auch einen Veranstaltungskalender mit allen anstehenden Events, sowie Informationen über die Historie von Werneck.
Am Samstag, 14. Januar 2023 gegen 15.00 Uhr lädt das Organisationsteam die Gesamtbevölkerung aus Werneck recht herzlich zum Umtrunk und zur Information über das Jubiläumsjahr mit all seinen Veranstaltungen ins Feuerwehrhaus am Hahnenhof ein. Unter dem Motto “Gemeinsam sind wir stark“ soll das Jubiläumsjahr angegangen werden.
Mit einer ehrwürdigen Glocke aus dem Rathaus und der anschließenden Urkundenverlesung wurde das Jubiläumsjahr von Bürgermeisterin a.D. Edeltraud Baumgartl (links) und ihrem Organisationsteam gebührend eingeleitet. Neben ihr auf dem Foto (v.l.n.r.:) Marktgemeinderat Johannes Weiß, Bernd Göbel, Vorsitzender des Historischen Vereins, Sebastian Hauck, 1. Bürgermeister des Marktes Werneck und Rainer Klingert vom Organisationsteam.
Werneck kann heuer so richtig feiern: seine 800jährige Ersterwähnung, die Freiwillige Feuerwehr begeht ihr 150jähriges Bestehen, der Obst- und Gartenbauverein wurde vor 125 Jahren gegründet und seit 60 Jahren gibt es in Werneck die Eigenheimervereinigung. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher sind der Einladung zur Eröffnung des Jubiläumsjahres am Neujahrstag gefolgt.
In den nächsten Wochen werden die Abrechnungen der Wasser- und/oder Kanalgebühren für das Jahr 2022 einschließlich der Vorauszahlungsraten 2023 zugestellt. Die Schlussrate für das Jahr 2022 wird am 15. März 2022 fällig.
Die Vorauszahlungsraten für 2023 sind zum 15.07. und 15.11.2023 mit je 1/3 des Abrechnungsbetrages 2022 zu zahlen. Wir bitten die Gebührenzahler, die Abrechnung auch hinsichtlich des Verbrauches zu kontrollieren.
Wir weisen darauf hin, dass die Eigentümer ihre hauseigenen Installationen und die Wasseruhr regelmäßig (mindestens monatlich) kontrollieren und den Verbrauch notieren sollten, damit mögliche Schadensfälle frühzeitig erkannt werden.
Sollte der Zählerstand 2022 für die Gemeindeteile Eckartshausen, Egenhausen, Eßleben, Rundelshausen, Schleerieth, Schraudenbach, Stettbach und Vasbühl noch nicht gemeldet worden sein, weisen wir Sie letztmalig darauf hin, diesen bis allerspätestens 16.01.2023 an den Markt Werneck, Frau Krispin, Tel. 2233,
E-Mail: lisa.krispin@werneck.de, zu melden. Eine Meldung über das Online-Portal (per QR-Code od. PC) ist bis zu diesem Zeitpunkt noch möglich. Ansonsten wird eine Schätzung des Verbrauchs und darauf basierend die entsprechende Abrechnung vorgenommen.
Zählerstandsmeldung Ihres Wasserzählers noch bis spätestens 15.01.23 möglich. Zählerstände, die nach dem 15.01.23 gemeldet werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
In den nachfolgend genannten Zeiten führen Einheiten der Bundeswehr Übungen durch.
21.01.2023 von 08:00 bis 17:00 Uhr
22.01.2023 von 08:00 bis 17:00 Uhr
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ausgehen, wird aufmerksam gemacht.
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7.8.1973 (BGBI l S. 965) in der derzeit gültigen Fassung wird die Grundsteuer für das Jahr 2023 vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2023 in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2022 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid 2023 erhalten haben, im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für diese Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2023 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig. Bereits erfolgte Zahlungen werden auf die Steuerschuld angerechnet.
| Kleinbeträge werden wie folgt fällig: | |
| 1. | am 15. August 2023 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt. |
| 2. | am 15. Februar und 15. August 2023 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt. |
Wurde die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag beantragt, ist die Grundsteuer am 1. Juli 2023 zu Zahlung fällig. Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können beim Markt Werneck - Steueramt, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, eingesehen werden.
Treten gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen und/oder in der persönlichen Steuerpflicht Änderungen ein, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides hat der Steuerschuldner zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen (§ 29 GrStG) unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.
Diese öffentliche Bekanntmachung gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der wirksamen Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Markt Werneck) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Markt Werneck) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Markt Werneck, Steueramt
Bis zum 31. Januar 2023 können Anträge im Rahmen von zwei Förderprogrammen für Kleinprojekte eingereicht werden: Regionalbudget und Verfügungsrahmen Öko-Projekte. Weitere Informationen, Ansprechpartner und Formulare finden Interessierte unter www.oberes-werntal.de.