Am Montag, 22. Mai 2023 findet eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt. Beginn der Sitzung ist um 17.00 Uhr,
Treffpunkt:
Schulstraße 11 (Alte Schule) in Stettbach.
Die sich an die Ortsbegehungen anschließende Sitzung findet im Feuerwehrhaus Ettleben statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Ortsbegehung in Stettbach |
| 2. | Ortsbegehung in Ettleben |
| 3. | Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 08.05.2023. |
| 4. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind |
| 5. | Informationen im Nachgang zur letzten Sitzung des Marktgemeinderates |
| 6. | Amtsangemessene Alimentation der Beamten |
| 7. | Termine |
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Die Tagesordnung kann aus redaktionellen Gründen noch geändert oder ergänzt werden. Wir bitten deshalb die Tagespresse (Termine) bzw. den Aushang am Rathaus Werneck zu verfolgen.
Am 25.05.2023 findet eine öffentliche Sitzung des Bau- und Agrarausschusses um 16.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Nachfolgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bau- und Agrarausschusses vom 26.04.2023
2. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses, Fl.Nr. 744/14 Gem. Ettleben (Eichenstr.)
3. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.Nr. 744/14, Gem. Ettleben (Eichenstr.)
4. Bauantrag auf Errichtung einer Lagerhalle, Fl.Nr. 1665, Gem. Eßleben (Außenbereich)
5. Bauantrag auf Errichtung einer Dachgaube, eines Balkons u. Terrassenüberdachung sowie Erweiterung des best. Wohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus, Fl.Nr. 705/5, Gem. Ettleben (Ahornstr.)
6. Bauantrag auf Neubau eines Büros, Fl.Nr. 654/9, Gem. Rundelshausen (Gewerbegebiet A 70)
7. Bauantrag auf Umnutzung der best. Wohnung zum Stall u. Anbau einer Überdachung und einer Weidehütte, Fl.Nr. 607, Gem. Vasbühl (Pregerstr.)
8. Bauantrag auf Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 494/2, Gem. Werneck (Julius-Echter-Str.)
9. Bauantrag auf Errichtung eines Schaltraumes mittels Betonraumzelle, Fl.Nr. 947, Gem. Zeuzleben (Außenbereich)
10. Bauvoranfrage auf Erweiterung des best. Wohnhauses, Fl.Nr. 31, Gem. Eckartshausen (Malteserstr.)
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Die Tagesordnung kann aus redaktionellen Gründen noch geändert oder ergänzt werden. Wir bitten deshalb den Aushang am Rathaus Werneck zu verfolgen.
Am Freitag, den 26. Mai 2023 feiern Nachbar:innen in ganz Deutschland den Tag der Nachbarn und setzen damit ein Zeichen für gute und lebendige Nachbarschaften! Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kommen Sie von 14 bis 17 Uhr auf den Balthasar-Neumann-Platz und nehmen an unserer Aktion teil. Wir bieten ein kleines Angebot an internationalem Fingerfood und Kuchen. Bei netten Gesprächen können Sie sich über die Angebote der Nachbarschaftshilfe, Begegnungscafé, Reparatur-Café und der Tafel informieren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
1 Bargeld, gef. in Werneck
1 Turnbeutel mit Sportsachen, gef. in Werneck
Saatgut zur Abholung bereit
Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Blühflächen-Aktion 2023 des Marktes Werneck gemeldet haben, können die bestellten Saatgut-Mischungen ab sofort an der Pforte des Rathauses Werneck während unserer Öffnungszeiten abholen.
Im Jahr 2023 wird die einjährige Saatgutmischung „Veitshöchheimer Sommertöne“ ausgegeben.
Wir danken allen Teilnehmern an der Saatgutaktion und wünschen Ihnen viel Freude an den Blühflächen. Rückmeldungen zu Ihren Erfahrungen und Erlebnissen -gerne mit einem Schnappschuss- sind uns jederzeit willkommen (bitte senden Sie diese an
info@werneck.de oder beatrice.willaschek@werneck.de).
Im Zusammenhang mit der am 08.10.2023 stattfindenden Landtags- und Bezirkswahl wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Meldewesen (Bundesmeldegesetz -BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs.1 Satz 1, i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs.1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen ((§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit dem Wahlamt (Markt Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, Zimmer E.06) schriftlich oder auch persönlich in Verbindung setzen.
Eine Mammutaufgabe hat der Historische Verein Werneck unter dem Vorsitz von Bernd Göbel vollbracht: Zur 800 Jahr-Feier des Ortes Werneck erstellte er eine sechsbändige Chronik über Werneck. Vor wenigen Tagen nun wurden die Bände, die in einem formschönen Schuber aufbewahrt werden, an das Archiv des Marktes Werneck, die Katholische Öffentliche Bücherei Werneck, die Balthasar-Neumann-Grund- sowie die Balthasar-Neumann-Mittelschule übergeben. Der Historische Verein bot den Schulen darüber hinaus die Unterstützung bei der Erstellung von entsprechenden Unterrichtssequenzen an. Die Chronik unterteilt sich in die Vor- und Frühgeschichte, das Hoch- und Spätmittelalter sowie das 17., 18., 19. und 20. Jahrhundert. Sie gibt einen umfassenden und sehr gewissenhaft recherchierten Einblick in die Historie des Ortes Werneck. Die einzelnen Epochen sind äußerst verständlich und optisch ansprechend aufbereitet. Gefördert und fachlich unterstützt wurde der Historische Verein bei der Erstellung der Chronik durch das Landesamt für Denkmalpflege. Bei der Übergabe war allen Beschenkten die Freude über das geschichtliche Werk anzusehen (von links): Bernd Göbel (Historischer Verein), Stefanie Büttner (Archiv Markt Werneck), Carsten Stranz (Rektor Balthasar-Neumann-Grundschule), Susanne Tonn (Katholische Öffentliche Bücherei Werneck), Edeltraud Baumgartl (Organisationsteam 800 Jahre Werneck), Tanja Hochrein (Konrektorin Balthasar-Neumann-Mittelschule), Dr. Ralf Obst (Landesamt für Denkmalpflege) und Wernecks 1. Bürgermeister Sebastian Hauck.
-Auslegung der Planfeststellungsunterlagen-
Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/Landratsamt (mit Anschrift)
Markt Werneck
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck
Planfeststellungsverfahren gemäß § 35ff des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i.V.m. § 72ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die wesentliche Änderung der Deponie Rothmühle, Fl. Nr. 2016/1 der Gemarkung Bergrheinfeld, Gemeinde Bergrheinfeld; Errichtung und Betrieb einer Erweiterung der bestehenden Deponiefläche im Nordosten um Deponieabschnitte der Deponieklasse I und II;
Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Sickerwasser in die Wern
| Erörterung im Rahmen des Anhörungsverfahrens | |
| 1. | Die zu dem oben genannten Vorhaben erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden von der Regierung von Unterfranken in einem Erörterungstermin behandelt (§ 38 Abs. 1 Satz 1 KrWG, § 73 Abs. 6 VwVfG). |
Der Erörterungstermin findet statt am
Donnerstag, den 15. Juni 2023 um 10:30 Uhr
im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt.
Falls erforderlich, wird der Erörterungstermin am Freitag, den 16. Juni 2023 fortgesetzt; dies wird am Ende des Verhandlungstermins bekannt gegeben.
| 2. | Den Beteiligten ist die Teilnahme am Erörterungstermin freigestellt. Beteiligte sind insbesondere der Vorhabenträger, die in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden, Personen, die Einwendungen erhoben haben und die übrigen von dem Vorhaben Betroffenen sowie die nach dem Naturschutzrecht anerkannten Vereine. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Regierung von Unterfranken zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. |
| 3. | Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten können nicht erstattet werden. |
| 4. | Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 i.V.m. § 68 Abs. 1 VwVfG). Alle Teilnehmenden müssen sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) ausweisen können. |
| 5. | Es wird darauf hingewiesen, dass die Regierung von Unterfranken zum Zweck der Durchführung des Erörterungstermins und der rechtmäßigen Abwicklung des weiteren Planfeststellungsverfahrens personenbezogene Daten erhebt, speichert und verarbeitet. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/meta/datenschutz/index.html |
Gemeinde Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt
Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes Hergolshausen 2 und die Änderungskarte zur Gebietskarte liegen
vom 05.06.2023 mit 19.06.2023
im Markt Werneck, I. Stock, Zi.Nr. 1.15
Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus.
Hinweis:
Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden.
Dieser Beschluss und die Darstellung des Verfahrensgebietes können innerhalb von vier Monaten ab dem 15.05.2023 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden. (http://www.landentwicklung.bayern/unterfranken.de)