Bitte nutzen Sie die gekennzeichneten Parkflächen P1+P2 direkt am Freibad sowie den Ausweichparkplatz P3 am „Alten Sportplatz“. Über einen kurzen Fußweg (siehe Abbildung) erreichen Sie das Freibad in wenigen Minuten. Das Parken außerhalb der Ortschaft ist nicht zulässig.
In der Zeit vom 01.06.2026 bis zum 30.06.2026 führen Einheiten der US Streitkräfte Übungen durch. Diese finden sowohl zu Tages-, als auch zu Nachtzeiten statt.
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten.
Es wird besonders auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Feldmunition und dergl.) ausgehen und auf die entsprechenden Strafbestimmungen hingewiesen.
Bezüglich der Übungsschäden wird auf Abs. 2 des Abschnittes V der Bekanntmachung (Manöverbekanntmachung -StAnz. 2008 Nr. 51/52) Bezug genommen.
Werneck: Dienstag - Freitag, 26. - 29.05., von 8.00 - 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 11.30 Uhr
Ettleben: Dienstag + Mittwoch, 02.06. + 03.06. von 8.00 - 16.00 Uhr
Während der Spülung können Druckschwankungen auftreten. Vereinzelt können auch Trübungen auftreten, die gesundheitlich völlig unbedenklich sind. Es ist ratsam, nach der Spülung den Filter in der Hausinstallation zu reinigen, d.h. durchzuspülen, da sich hier kleine Partikel ansammeln können. Dieser Filter befindet sich nach dem Wasserzähler und ist mit einfachen Handgriffen zu bedienen. Wir empfehlen zudem, nach den Spülungen den Wasserhahn kurz aufzudrehen und das Wasser „laufen“ zu lassen. Empfehlenswert ist außerdem, druckabhängige Haushaltsgeräte während der Zeit der Spülung nicht in Betrieb zu nehmen.
Die Termine der Müllabfuhr ändern sich aufgrund der bevorstehenden Feiertage Pfingstmo., 25.05. und Fronleichnam, 04.06.. Die Abholung wird jeweils einen Werktag nach hinten verschoben. Diese Änderungen betreffen alle Tonnen. Im Abfallkalender, in der Abfall-App und in den Erinnerungen per E-Mail sind diese Verschiebungen bereits berücksichtigt. Bei Rückfragen bitte Tel. 09721 55 597 kontaktieren.
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) hat der Marktgemeinderat Werneck am 13.04.2026 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen, die hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird:
I.
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 27.727.200 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.657.000 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Marktes Werneck
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird festgesetzt auf 2.500.000 €.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Werneck, den 12.05.2026
Markt Werneck
gez.
Sebastian Hauck
1. Bürgermeister
II.
Die Haushaltssatzung 2026 enthält gemäß Schreiben des Landratsamtes Schweinfurt vom 05.05.2026 - AZ: 30 - 941/2/1 - 193 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Der Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung liegen gem. Art. 65 Abs. 3 GO
bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich
aus und können zu den allgemeinen Geschäftsstunden des Rathauses Werneck in der Kämmerei - 1.Obergeschoss eingesehen werden.
Werneck, 12.05.2026
Markt Werneck
gez.
Sebastian Hauck
1. Bürgermeister