1 Geldbetrag, gef. in Werneck
Aufgrund von Arbeiten am Traggerüst für den Neubau der Talbrücke Stettbach (BAB 7), wird die Kreisstraße SW 15 (ab Haus-Nummer 7 bis zur Einmündung in die Straße Werneck-Schleerieth“ - SW 12 und SW 29) für den Verkehr, in der Zeit vom 19.06.23 bis 28.07.23 voll gesperrt. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert.
Für viele Bürger ist es selbstverständlich, dort einzuspringen, wo Not „am Mann“ ist. Doch nicht immer ist jemand da, den man um Hilfe bitten könnte, gerade wenn man alleinstehend, alleinerziehend oder schon älter ist. Oma und Opa, Eltern oder Kinder leben nicht mehr in der Nähe. Sie sind berufstätig oder zu weit weg, um kurzfristig helfen zu können. Die Freunde vieler älterer Menschen wohnen zwar oft im gleichen Ort, sind aber nicht selten selbst schon betagt. Im Krankheitsfall oder anderen Notsituationen und Krisen des Alltags bildet die Nachbarschaftshilfe das dringend notwenige, soziale Netz, was Betroffene in Notsituationen auffängt. Wir suchen aktuell Fahrerinnen und Fahrer, die bereit sind, besonders Seniorinnen und Senioren zu Ärzten oder Therapie zu begleiten. Unsere Helfer sind versichert und Auslagen werden erstattet. Wer Interesse an einer Mitgliedschaft in der Nachbarschaftshilfe hat, kann sich gerne beim Markt Werneck melden: Telefon 09722-2291 oder E-Mail: Tanja.Mueller@werneck.de.
Der Streuobstanbau ist in Bayern über Jahrhunderte entstanden. Er hat höchste Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt sollen Streuobstwiesen erhalten und bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden. Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung fördert mit dem Programm "Streuobst für alle" die Beschaffung von Streuobstbäumen für Kommunen, Vereine und Verbände. Die Bäume können unentgeltlich an Privatpersonen weitergegeben werden. Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume. Gefördert wird der Bruttokaufpreis der Streuobstbäume. Die maximale Förderung pro Baum beträgt 45 Euro.
Der Markt Werneck unterstützt dieses Programm des Freistaates Bayern und begrüßt das Interesse von Vereinen, Verbänden, Bürgerinnen und Bürger an einer Teilnahme bei „Streuobst für alle!“. Meldungen für 2023 können noch bis zum 18.06.2023 gerichtet werden an das Rathaus Werneck, telefonisch unter 09722/ 22-62 oder per E-Mail an beatrice.willaschek@werneck.de.
Nähere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie im Merkblatt zur Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen unter https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/m_streuobstpakt.pdf oder auf der Homepage des Marktes Werneck unter www.werneck.de.
Der Marktgemeinderat Werneck hat in seiner Sitzung am 27.03.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Flurstück Nr. 1116, Gem. Ettleben beschlossen.
Das Flurstück Nr. 1116, Gem. Ettleben befindet sich im Außenbereich. Ein Teilbereich ist im Flächennutzungsplan, Stand 6. Änderung, genehmigt September 2007, als allgemeine Wohnbaufläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für diesen Bereich nicht vorhanden.
Der Eigentümer des Wohngebäudes hat für eine Aufwertung seines Wohnumfeldes eine nördliche Erweiterung seines Aufenthaltsbereiches am Wintergarten in Form einer Herstellung von einer Terrasse beabsichtigt. Hierfür ist aufgrund des ansteigenden Geländes eine Herstellung einer Stützmauer bis zu max. 2 m erforderlich. Darüber hinaus ist eine Treppenanlage nach Westen zum bestehenden Gelände sowie im Nordosten eine Wärmepumpe erforderlich.
Weiterhin ist für den Pool eine transparente Überdachung vorgesehen.
Für die planungsrechtliche Sicherung und Umsetzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst das Flurstück Nr. 1116 Gemarkung Ettleben (teilweise) und hat eine Größe von ca. 150 m2.
| Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: | |
| • | im Norden und Westen durch das unbebaute Grundstück Flurstück Nr. 1116 (Bestand Garten des Flurstücks Nr. 1116) |
| • | im Osten durch das bestehende Nebengebäude Flurstück Nr. 1116 |
| • | im Süden durch den Wintergarten/ Freifläche Pflaster |
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung ist Bestandteil dieses Beschlusses (sh. beigefügter Lageplan).