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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 24/2025
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Hallenbad Werneck

Am Donnerstag, 19.06.2025 (Fronleichnam)

hat das Hallenbad geschlossen.

Fundsachen

1 Armband, gef. in Werneck

1 Schlüssel, gef. in Werneck

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Baugrunduntersuchungen der Fulda-Main-Leitung im Abschnitt B in der Marktgemeinde Werneck vom 01. Juli bis 23. September 2025

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben Fulda-Main-Leitung. Diese neue 380-kV-Leitung soll in Zukunft die Umspannwerke in Dipperz und Mecklar in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld in Bayern verbinden. Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf der Fulda-Main-Leitung zu ermitteln, werden zwischen dem Juli 2025 und Dezember 2025 im Abschnitt B, Baugrunduntersuchungen vorgenommen.

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen

Die Verortung der Bohrpunkte dieser Bohrkampagne und die geplanten Zuwegungen werden auf den anliegenden Bohrpunktkarten ersichtlich und hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Die angekündigten Maßnahmen finden in dem Zeitraum zwischen dem 01.07.2025 und dem 23.09.2025 statt. Einige Erkundungspunkte können aufgrund der Verhältnisse vor Ort (z. B. Waldgebiet, Witterung, o. ä.) ggf. nicht im Rahmen dieser Bohrkampagne angefahren werden. Weitere Kampagnen werden daher fristgerecht erneut ortsüblich bekannt gegeben.

Die von den Bohrungen betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der Flurstücksliste bzw. den Bohrpunktkarten. Darin werden auch die geplanten Erkundungstypen und Umfänge ersichtlich.

Betroffene Flurstücke

Eine Auflistung aller betroffenen Flurstücke und dazu passende Lagepläne mit Gemeinde, Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnenner, -zähler finden Sie im Internet unter: www.tennet.eu/de/fulda-main-leitung-flurstueckeortsuebliche-bekanntmachungen

Alternativ können Sie auch den folgenden QR-Code scannen:

Die vorgenannten Planentwürfe werden zudem hier ausgelegt:

Rathaus der Marktgemeinde Werneck, Zimmer-Nr. 1.05, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck

Beauftragte Firmen

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Bohrgesellschaft Roßla mbH in Zusammenarbeit mit der Firma T3 Deutscher Bauservice GmbH. Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

Baugrunduntersuchung

Bei den Baugrunduntersuchungen werden mittels Bohrungen Boden- und Felsproben entnommen und im Anschluss auf ihre bodenphysikalischen Eigenschaften untersucht, um die Bodenbeschaffenheit der potenziellen Leitungsverläufe zu erkunden. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst. Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte. Hierdurch können notwendige Berechnungskennwerte für die Planung sowie für temporäre Baustelleneinrichtung ermittelt werden. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, land- und forstwirtschaftliche Wege und Straßen sowie die Flurstücke zu betreten und zu befahren. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, ggf. vorhandene unterirdische Leitungen etc.) festgelegt. Die Zuwegung über die Vegetationsfläche erfolgt grundsätzlich über die kürzeste Distanz, kann vor Ort aber auch individuell abgestimmt werden. Die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen sind so ausgestattet, dass Auswirkungen der Maßnahmen möglichst geringgehalten werden. Nach der Probenentnahme wird der Ausgangszustand wiederhergestellt. Außerdem werden die Bohrlöcher verfüllt und das überschüssige Bohrgut fachgerecht entsorgt.

Art und Umfang der Voruntersuchungen

Vorgesehen sind Methoden zur Ermittlung der Lagerungsdichte mittels schwerer Rammsondierungen (DPH), Entnahmen von Bodenproben und Aufnahme der Bodenhorizonte mittels Kleinrammbohrungen (KRB) (d = 40-90 mm) oder verrohrter Kernbohrungen (KB) (d = 150 - 300 mm). In Einzelfällen kommt auch eine Spühlbohrung zum Einsatz. Während der Untersuchungsarbeiten kann es zudem zu Vermessungs- und Absteckarbeiten kommen.

Kernbohrungen (KB)

Bei diesem Bohrverfahren wird durch ein rotierendes Bohrrohr mit einer Kernbohrkrone ein ringförmiger Schlitz in das Erdmaterial gefräst. Der dabei entstehende zylindrische Bohrkern rutscht in das Kernrohr und wird durch Ziehen des Bohrgestänges zutage gefördert. Kernbohrungen werden mit Kettenbohrgeräten Typ G 100 SPR (Gewicht = 10.000 kg) oder Typ G 150 FTR1 (Gewicht = 6.400 kg) durchgeführt. Das Bohrgerät hat Außenabmessungen von ca. 5,20 m x 1,50 m bei einer Höhe von ca. 2,20 m im Fahrbetrieb und 3,80 m im Bohrbetrieb. Für die Kernbohrungen wird ein Arbeitsraum von mindestens 6,00 m x 4,00 m benötigt. Die geplante Erkundungstiefe beträgt max. 30,00 m. Die Kettenbohrgeräte werden mit einem Lastkraftwagen (Gewicht = 18.000 kg) und Anhänger (Gewicht = 13.000 kg) zur Bohrstelle transportiert. Ggf. werden die Arbeiten an der Bohrstelle durch eine Transportraupe unterstützt (Transportgewicht = 13.500 kg).

Kleinrammbohrungen (KRB) und schwere Rammsondierungen (DPH)

Bei Kleinrammbohrungen werden Ein-Meter- bzw. Zwei-Meter-Sonden lotrecht in den Boden gerammt. Anschließend werden die Sonden gezogen und durch einen Schlitz in der Sonde die Baugrundschichtung dokumentiert und einzelne Bodenproben entnommen. Bei den Rammsondierungen wird eine Sonde mit einer festgelegten Energie in den Boden gerammt. Dabei wird die Schlagzahl aufgenommen, die für eine Eindringtiefe von jeweils 10 cm notwendig ist. Aus den dokumentierten Schlagzahlen lassen sich Rückschlüsse auf die Lagerungsdichte des Bodens ziehen. Für die schweren Rammsondierungen und Kleinrammbohrungen wird ein Arbeitsraum von ca. 3,00 m x 3,00 m benötigt. Die geplante Erkundungstiefe beträgt max. 15,00 m. Die Bohrungen werden mit einem Raupenbohrgerät (Gewicht = 2.800 kg) durchgeführt. Das Bohrgerät hat Außenabmessungen von ca. 1,00 m x 2,50 m bei einer Höhe von 1,50 m im Fahrbetrieb und ca. 3,00 m im Bohrbetrieb. Die Bohrgeräte werden mit einem Transporter (Leergewicht = 3.500 kg) oder einem Anhänger (Gewicht = 13.000 kg) angefahren.

Die Erkundungen dauern dabei je nach Untersuchungsprogramm und Randbedingungen ca. 1 bis 3 Tage. Für alle Bohrungen und Sondierungen gilt: Die zum Einsatz kommenden Bohrgeräte sind auf einem Raupenfahrzeug mit Verbrennungsmotor installiert und mit Gummikettenfahrwerk und Bohrgestänge ausgestattet. Die Bohrraupen werden jeweils in einem allradbetriebenen Begleitfahrzeug auf möglichst befestigten Wegen zum Einsatzort gebracht. Die Begleitfahrzeuge verbleiben während der Erkundungsarbeiten am Feld- oder Wegesrand. Abseits der Wege erfolgt die Zuwegung zu den einzelnen Bohrpunkten in der Regel über die kürzeste Distanz mittels Kettenfahrzeuge bzw. unter dem Einsatz von Lastverteilungsplatten. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher ordnungsmäßig wieder verfüllt und der Ausgangszustand des Bohrpunktes wiederhergestellt.

Bohrarbeiten in sensiblen Räumen

Werden Bohrarbeiten in besonders sensiblen Bereichen (z.B. Wasserschutzgebieten) durchgeführt, so werden folgende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt:

Vor dem Aufstellen des Bohrgerätes werden Folien ausgelegt, um eventuell austretende Stoffe auffangen zu können.

Die Hydraulik des Bohrgerätes wird mit biologisch schnell abbaubaren Ölen betrieben.

Im Zuge der für die geotechnischen Untersuchungen erforderlichen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind Mitarbeiter/innen mit dem PKW, dem Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an Fluren und Wegen entstehen.

Nutzung von Grundstücken und Entschädigung bei möglichen Flurschäden

Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche

Wege betreten und befahren sowie vorübergehende Arbeits- und Abstellflächen eingerichtet werden. Im Falle von behördlichen Auflagen wird der Einsatz von Baggermatten, ökologischer und archäologischer Baubegleitung, eine archäologische Untersuchung oder ähnliches, notwendig werden. Bei Kampfmittelverdacht erfolgt vor der Durchführung der Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach § 20 SprengG.

Sollten trotz aller Vorsicht bei den Baugrunduntersuchungen dennoch Flurschäden entstehen, werden diese entschädigt. TenneT hat zur externen Beweissicherung die T3 Deutscher Bauservice GmbH beauftragt, sodass mögliche Schäden objektiv beurteilt und entschädigt werden können. Diese dokumentieren den Ausgangs- und Endzustand. Darüber hinaus kann es in Einzelfällen notwendig werden, entlang der Zuwegungen und im Bereich der Bohrpunkte Entfernungen von Gehölzen, Hecken oder einzelnen Bäumen vorzunehmen. Die Gehölzarbeiten finden nur nach vorheriger Abstimmung mit den Eigentümern statt. Zum Umfang der Inanspruchnahme wird zusätzlich auf die Flurstücksliste und die Lagepläne verwiesen. Der daraus unmittelbar entstehende Vermögensnachteil wird auf Basis einer gutachterlichen Bewertung ausgeglichen.

Gesetzliche Grundlage:

Die Berechtigung zur Durchführung der Baugrunduntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Untersuchungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.

Ihr Ansprechpartner:

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den

Kartierungen nehmen wir gerne entgegen.

Bitte wenden Sie sich an: Thomas Wagner

T +49 (0)921 50740-2424, E fuldamain@tennet.eu

www.tennet.eu/de/projekte/fulda-main-leitung

Anmeldung Infoletter: https://tinyurl.com/fulda-main-leitung

Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes FlurbG und des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG;

Aktenzeichen: ALE-UFR-A-7530-2-11-12

Flurbereinigungsgenossenschaft Brebersdorf

Gemeinde Wasserlosen, Landkreis Schweinfurt

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken erlässt folgende

V e r f ü g u n g :

Die Flurbereinigungsgenossenschaft Brebersdorf wird aufgelöst, da ihre Aufgaben erfüllt sind.

G r ü n d e :

Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Entschließung vom 02.08.1951 angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt. Der Abschluss des Verfahrens wurde durch die Flurbereinigungsdirektion Bamberg am 07.07.1961 erlassen.

Zum damaligen Zeitpunkt waren die Aufgaben Flurbereinigungsgenossenschaft Brebersdorf noch nicht erfüllt, da noch Grundeigentum vorhanden war, sowie Unterhaltungsverpflichtungen an gemeinschaftlichen Anlagen bestanden. Die Flurbereinigungsgenossenschaft Brebersdorf blieb deshalb als Körperschaft des öffentlichen Rechtes über die Beendigung des Flurbereinigungs-verfahrens hinaus mit eigener Vertretung und Verwaltung bestehen (§ 151 FlurbG).

Die Teilnehmer der Flurbereinigungsgenossenschaft Brebersdorf haben mit Beschluss vom 06.02.2025 die Auflösung der Teilnehmergemeinschaft beschlossen und den Vorstand mit der Abwicklung beauftragt.

Seitens des Vorstandes wurde mit der Gemeinde Wasserlosen eine Auflösungsvereinbarung abgeschlossen, die bei der Gemeinde Wasserlosen eingesehen werden kann.

Verbindlichkeiten der Flurbereinigungsgenossenschaft sind keine mehr vorhanden.

Das Eigentum und die Unterhaltsverpflichtungen, für die noch bei der Flurbereinigungsgenossenschaft verbliebenen gemeinschaftlichen Anlagen, wurden notariell auf die Gemeinde Wasserlosen übertragen.

Das vorhandene Vermögen der Flurbereinigungsgenossenschaft Brebersdorf wurde zweckgebunden für die Unterhaltung der im Flurbereinigungsverfahren geschaffenen bzw. übernommen Anlagen an die Gemeinde Wasserlosen übertragen.

Die Aufgaben der Flurbereinigungsgenossenschaft sind damit endgültig abgeschlossen.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken als örtlich und sachlich zuständige Flurbereinigungs-behörde (§§ 3, 149 Abs. 1 Satz 1 FlurbG, Art. 1 Abs. 3 AGFlurbG) hat deshalb nach § 153 Abs. 1 FlurbG die Flurbereinigungsgenossenschaft aufzulösen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Str. 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

einzulegen.

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.

Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehenen Dokuments unter der Adresse poststelle@ale-ufr.bayern.de eingelegt werden.

Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Postanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, erhoben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen können dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/rechtsbehelf entnommen werden.

Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.

gez. Manfred Stadler, Ltd. Baudirektor