Am Wochenende vom 27. + 28. Juni 2026 findet in der Ortsmitte Vasbühls im Bereich des Feuerwehrhauses der Gemeindefeuerwehrtag statt. Für die Veranstaltung ist die Durchfahrt der Ortsmitte voll gesperrt. Eine Umleitungsstrecke ist ausgeschildert. Wir bitten um Beachtung.
Liebe Eltern, Kinder und Jugendliche,
wir, das Ferienspaßteam des Marktes Werneck, freuen uns sehr, Euch dieses Jahr wieder ein abwechslungsreiches Ferienspaßangebot zu bieten. Eine Übersicht zu den einzelnen Veranstaltungen und alle weiteren wichtigen Informationen sind über unsere Homepage (www.werneck.de) oder über den QR-Code zu finden.
Freigeschaltet ist das ONLINE-Programm zur Anmeldung in der Zeit
vom 02.07.26 ab 10.00 Uhr bis 12.07.26.
Die Verlosung erfolgt am 13.07.26.
-Betreuer gesucht - Du bist mindestens 16 Jahre alt und hast Lust, den Ferienspaß des Marktes Werneck in den Sommerferien mitzugestalten? Für einige Einzelveranstaltungen werden dringend Betreuer gesucht. Betreuer, die bei mindestens zwei Veranstaltungen helfen, erhalten eine Aufwandsentschädigung. Bitte meldet Euch unter der Tel.: 09722/220 bei Frau Endres.
Im Hallenbad Werneck findet ab sofort jeden letzten Samstag im Monat von 9.45 Uhr - 10.45 Uhr eine Schwimmstunde für Menschen mit Behinderung statt. Der Einlass ins Hallenbad ist nur mit gültigem Behindertenausweis gewährleistet. Jeder Behinderte kann von einer Person begleitet werden.
Im Anschluss an die Schwimmstunde ist der Beckenbereich von 10.45 Uhr - 11.00 Uhr gesperrt und zu verlassen. Zu dieser Zeit gibt es keine Aufsicht. Ab 11.00 Uhr kann der normale Schwimm- und Badebetrieb weiter genutzt werden.
Die nächste Schwimmstunde für Menschen mit Behinderung findet am Samstag, 27.06.2026 statt.
1 Geldmäppchen gef. in Werneck
Aufgrund der in der Vergangenheit wieder vermehrt aufgetretenen Rattensichtungen werden die Bürger um Mithilfe bei der Bekämpfung dieser Schädlinge gebeten.
Wie aktuell aus den Medien hervorgeht, sind Ratten u.a. Überträger von Hantaviren, die im schlimmsten Falle zum Tode führen können. Daher ist es von größter Wichtigkeit gemeinsam der Ausbreitung der Rattenpopulation entgegenzuwirken.
Der Markt Werneck führt regelmäßig Maßnahmen zur Rattenbekämpfung im öffentlichen Kanalsystem durch. Dabei handelt es sich um eine routinemäßige Vorsorgemaßnahme, die ausschließlich innerhalb der Abwasserkanäle erfolgt. Auf privaten Grundstücken erfolgt keine Bekämpfung durch die Kommune - dort sind die Eigentümer selbst verantwortlich.
Im gesamten Kanalnetz des Marktes Werneck werden an definierten Stellen spezielle Köder ausgebracht. Diese beinhalten zugelassene Rodentizide, die gezielt nur auf die Wanderratte (Rattus norvegicus) wirken. Die Köder befinden sich ausschließlich in der Kanalisation - also in Schächten, die nur dem Fachpersonal zugänglich sind. Ziel ist es, die Rattenpopulation im unterirdischen Abwassernetz unter Kontrolle zu halten und ein Auswandern an die Oberfläche zu verhindern. Der Einsatz erfolgt streng nach den gesetzlichen Vorgaben, um sowohl Menschen als auch Haustiere und andere Tiere nicht zu gefährden.
Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass die kommunale Rattenbekämpfung nicht auf privaten Grundstücken durchgeführt wird. Für dort festgestellten Befall sind die jeweiligen Grundstückseigentümer selbst zuständig. Wer auf dem eigenen Gelände Anzeichen von Ratten - etwa Laufspuren, Kot oder Nageschäden - feststellt, sollte unverzüglich ein Fachunternehmen mit der Bekämpfung beauftragen.
Bitte unterstützen Sie die Rattenbekämpfung mit folgenden vorbeugenden Maßnahmen:
| • | keine Speisereste über die Toilette, das Spülbecken oder den Kompost entsorgen, |
| • | Mülltonnen stets geschlossen halten, |
| • | Tierfutter nur verschlossen lagern, offene Vogelfutterhäuser oder Katzennäpfe u.ä. vermeiden, |
| • | und Komposthaufen regelmäßig kontrollieren. |
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Der Markt Werneck appelliert an die Bevölkerung, wachsam zu sein und beobachtete Ratten im öffentlichen Raum (etwa an Kanaleinläufen oder Grünstreifen) zu melden. Nur durch die konsequente Zusammenarbeit von Kommune und Bürgerschaft lässt sich ein übermäßiger Rattenbefall dauerhaft vermeiden.
Hinweise nimmt die Kläranlage des Marktes Werneck unter Tel. 09722/3889 oder per E-Mail an klaeranlage@werneck.de entgegen.
Der Markt Werneck wird in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner Schulhaus Nachmittagsbetreuung gemeinnützige GmbH aus Eggolsheim für die Sommerferien vom 31.08. - 04.09.26 und vom 07.09. - 11.09.2026 eine Ferienbetreuung für die Schulkinder der 1.-4. Klasse, in Ausnahmefällen nach Absprache und Alter der Kinder, auch für die Schulkinder der 5.+ 6. Klasse, anbieten. Die Anmeldung für die Sommerwochen ist noch bis zum 30.06.2026 möglich.
Sie finden den Anmeldeflyer auf der Homepage des Marktes Werneck www.werneck.de und auf der Homepage der Grundschule Werneck www.grundschule-werneck.de. Die Anmeldung erfolgt mit dem QR-Code direkt bei der Schulhaus Nachmittagsbetreuung gemeinnützige GmbH.
Gerne können Sie unter www.schulhaus-online.de nähere Informationen zu unserem neuen Kooperationspartner erhalten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Weiß, Tel. 22-91 oder christine.weiss@werneck.de
Streuobstwiesen waren und sind typisch für unsere Region und zählen zu den artenreichsten heimischen Lebensräumen. Das Förderprogramm „Streuobst für alle“ hat zum Ziel diese über Jahrhunderte gewachsene Form des Obstanbaus in Bayern zu schützen und zu erhalten. Pro Antragstellung sind maximal 100 Bäume förderfähig. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und Verbände. Die Bäume können unentgeltlich an Privatpersonen weitergegeben werden. Alle Informationen zum Programm und die Förderbedingungen finden Sie auf der Homepage des Marktes Werneck unter www.werneck.de
Der Markt Werneck unterstützt das Programm des Freistaats Bayern und stellt einen Sammelantrag beim Amt für Ländliche Entwicklung für den Kauf von Streuobstbäumen. Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der diesjährigen Aktion haben, können sich bis zum 26.6.2026 an das Rathaus Werneck, Tel. 09722 2262 oder per Email an angelika.jansen@werneck.de wenden.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Name, Anschrift, Tel., E-Mail
- gewünschte Baumanzahl und Sorte/n
- geplanter Pflanzort mit Fl.Nr. oder Anschrift
Das Angebot gilt vorbehaltlich einer Förderzusage und nur solange die begrenzte Stückzahl von 100 Bäumen noch nicht erreicht ist. Es zählt die Reihenfolge der Anmeldungen.
Erhält der Markt Werneck eine Förderzusage, werden die Bäume bestellt und stehen dann voraussichtlich im Herbst 2026 zur Pflanzung zur Verfügung.
Der Markgemeinderat des Marktes Werneck hat in seiner Sitzung am 13.04.2026 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Klauskapelle West“, Gemarkung Ettleben beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bereits im Amtsblatt Nr. 17 des Marktes Werneck vom 24.04.2026 ortsüblich bekannt gemacht.
In der Marktgemeinderatssitzung am 15.06.2026 hat der Marktgemeinderat den Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Klauskapelle - West“ beschlossen.
Der Vorentwurf der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Klauskapelle - West“, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht im Internet unter https://www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene/index.html in der Zeit
vom 22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (z.B. Lesegeräte oder Auslegung der Unterlagen) im Rathaus des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, Zimmer Nr. 1.05 (Geschäftsleitung, Herr Drescher), während der allgemeinen Dienststunden (Mo. bis Fr., jeweils 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mo. und Di. 13:30 - 15:30 Uhr sowie donnerstags 13:30 - 17:30 Uhr) vorgehalten.
Stellungnahmen sollen in dieser Frist elektronisch an geschaeftsleitung@werneck.de, und bei Bedarf in Textform an Markt Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck oder während den Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende Umweltinformationen vor:
| Art der vorhandenen Information und Urheber | Thematischer Bezug |
| Umweltbericht in der Fassung vom 10.05.2026 (Vorentwurf) | Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen. Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter. Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Auswirkungen. Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter. Vorstellung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichende Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich oder unter www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene einsehbar.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Der Markgemeinderat des Marktes Werneck hat in seiner Sitzung am 13.04.2026 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bereits im Amtsblatt Nr. 17 des Marktes Werneck vom 24.04.2026 ortsüblich bekannt gemacht.
In der Marktgemeinderatssitzung am 15.06.2026 hat der Marktgemeinderat den Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Vorentwurf der Aufstellung der 13. Flächennutzungsplanänderung, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht im Internet unter https://www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene/index.html in der Zeit
vom 22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (z.B. Lesegeräte oder Auslegung der Unterlagen) im Rathaus des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, Zimmer Nr. 1.05 (Geschäftsleitung, Herr Drescher), während der allgemeinen Dienststunden (Mo. bis Fr., jeweils 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mo. und Di. 13:30 - 15:30 Uhr sowie donnerstags 13:30 - 17:30 Uhr) vorgehalten.
Stellungnahmen sollen in dieser Frist elektronisch an geschaeftsleitung@werneck.de, und bei Bedarf in Textform an Markt Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck oder während den Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende Umweltinformationen vor:
| Art der vorhandenen Information und Urheber | Thematischer Bezug |
| Umweltbericht in der Fassung vom 15.05.2026 (Vorentwurf) | Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen. Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter. Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Auswirkungen. Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter. Vorstellung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichende Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich oder unter www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene einsehbar.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, di sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).