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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 27/2025
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Ergebnis der Marktgemeinderatssitzung vom Montag, 30. Juni 2025

Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:

1.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2025 wurde einstimmig genehmigt.

2.

Die Ingenieurleistungen zur Straßensanierung des Lachgrabens wurden an das Büro HSP aus Suhl vergeben.

Den Auftrag für die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung für den Markt Werneck hat die Firma IFE GmbH aus Amberg erhalten.

3.

Dem Antrag auf Errichtung eines Batteriespeichers in der Nähe des Umspannwerks Bergrheinfeld West steht der Marktgemeinderat grundsätzlich positiv gegenüber. Nach Vorlage einer genauen Planung (Standort, Größe, etc.) wird der Marktgemeinderat erneut über den Antrag abstimmen, da es sich hier um Flächen handelt, die im Flächennutzungsplan als Flächen, die der Landschaftspflege bedürfen bzw. als Flächen für die Landwirtschaft, ausgewiesen sind. Zudem befindet sich in diesem Bereich auch das Wasserschutzgebiet.

4.

Der Antrag auf Errichtung eines Batteriespeichers in der Nähe des Umspannwerks Werneck/Zeuzleben wurde einstimmig abgelehnt.

5.

Dem Antrag auf 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der A70“ hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung von einem Sondergebiet in ein Gewerbegebiet wurde mehrheitlich zugestimmt. Ein gesonderter Aufstellungsbeschluss ist noch zu fassen.

6.

Der Marktgemeinderat wurde umfassend über das Ergebnis der örtlichen Verkehrsschau vom 06.05.2025 informiert.

7.

Die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr im Ortsteil Schraudenbach beschloss der Marktgemeinderat einstimmig.

8.

Die rechtsaufsichtliche Würdigung zum Haushalt 2025 nahm der Marktgemeinderat zu Kenntnis.

In Fortfolge des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 07.11.2022 wurde der BKPV mit der erneuten Kalkulation der Friedhofsgebühren beauftragt. Die Umsetzung im Rahmen einer Änderungssatzung zur Gebührensatzung soll spätestens zum 01.01.2027 erfolgen.

9.

Die Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates und des Bau- und Agrarausschusses wurden bekanntgegeben.

Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 14. Juli 2025 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr.

Gesetzliche Änderung seit 01.06.2025 für Gestattungen mit vorübergehenden Alkoholausschank nach § 12 GastG bei Veranstaltungen

Die bisher geltenden gaststättenrechtlichen Regelungen sehen vor, dass die Gemeinde für jeden einzelnen vorübergehenden gewerblichen Alkoholausschank nach § 12 GastG auf Antrag eine Gestattung erteilt.

Am 13.05.2025 beschloss die bayerische Staatsregierung zur Vereinfachung nunmehr eine verkürzte Genehmigungsfiktion für derartige Gestattungen von zwei Wochen ab dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde.

So kann die Gemeinde, wenn offensichtlich keine Zweifel am Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen und es auch keiner vertieften Prüfung bedarf, auf die Erstellung eines Bescheides gänzlich verzichten. Die Gestattung gilt damit nach Ablauf von zwei Wochen als erteilt. Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Antragsteller werden in diesem Fall nicht erhoben.

Der Gemeinde bleibt es jedoch weiterhin vorbehalten, einen kostenpflichtigen Bescheid zu erlassen, wenn insbesondere Bedenken z.B. an der Zuverlässigkeit bestehen, die Veranstaltung erstmals stattfinden soll oder bei großen Veranstaltungen eine hohe Besucherzahl erwartet wird. Dabei hat die Gemeinde als örtliche Sicherheitsbehörde ggfs. sicherheitsrelevante Anordnungen nach Art. 19 Abs. 5 oder Art. 7 Abs. 2 LStVG zu treffen.

Was bedeutet das jetzt für Sie als Verein, Firma oder Privatperson?

Den Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 GastG) sowie die Anzeige einer öffentlichen Vergnügung (Art. 19 Abs. 1 LStVG) muss weiterhin fristgerecht gestellt werden. Die Gemeinde entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Bescheid erlassen wird. Sollte die Genehmigungsfiktion von zwei Wochen eintreten, wird kein Bescheid erlassen und Sie erhalten eine kurze Rückmeldung von der Gemeinde telefonisch oder per E-Mail.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Lautz, Tel. 09722/22-57

Rathaus Markt Werneck - Terminvereinbarung erforderlich

Für Ihren Gang ins Rathaus vereinbaren Sie bitte grundsätzlich telefonisch, per E-Mail oder für das Pass-, Melde- und Standesamt auch online einen Termin. Das hilft um Wartezeiten zu vermeiden und schafft die Möglichkeit, genügend Zeit für Ihr Anliegen einzuplanen. Auf der Homepage des Marktes Werneck unter www.werneck.de finden Sie die Kontaktdaten der Ansprechpartner sowie den Button zur Online-Terminbuchung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Information unter Tel. 09722-22-0.

Mit dem QR-Code gelangen Sie direkt zur Online-Terminvergabe im Pass-, Melde- und Standesamt.

Abgabenfälligkeit 15.07.2025

Wir weisen darauf hin, dass am 15.07.2025 die 1. Vorauszahlungsrate der Kanal- und Wassergebühren 2025 fällig ist. Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverkehr teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins.

Seniorenausflug des Marktes Werneck 2025

In diesem Jahr wird es im August einen Ausflug für die Seniorinnen und Senioren des Marktes Werneck geben. Ziel ist diesmal die Rhön. Es ist vorgesehen am Kreuzberg zu Mittag zu essen und im Anschluss den Nachmittag im Freilandmuseum Fladungen zu verbringen. Termin ist Mittwoch, der 6. August 2025. Bitte bereits vormerken. Die weiteren Informationen zum Ausflug folgen noch.

Programm Juli

Fr., 04.07., Spike Ball (ab 6 Jahre)

Fr., 11.07., Vikinger Schach (ab 6 Jahre)

Fr., 18.07., Creative Corner (ab 6 Jahre)

Fr., 25.07., Wasserschlacht (ab 6 Jahre)

Der Kinder- und Jugendtreff ist unabhängig von den Programmpunkten für ALLE* geöffnet.

Wir freuen uns auf euren Besuch!

Im Kinder- und Jugendtreff sind Besuchende zwischen 6-18 Jahre erlaubt.

Kontakt: Schönbornstraße 40, 97440 Werneck

E-Mail: nmoeller@isb-online.org -

Instagram: jugendtreff.werneck - WhatsApp: 0175 5823160

Öffnungszeiten:

Mo: 16.00 - 20.00 Uhr, Mi: 16.30 - 20.30 Uhr,

Fr: 15.00 - 22.00 Uhr

Ferienspaß 2025

- Anmeldung -

Liebe Eltern, Kinder und Jugendliche, Freigeschaltet ist das ONLINE-Programm zur Anmeldung noch bis 09.07.25. Am 10.07.25 erfolgt die Verlosung durch das Programm. Freie Plätze können danach bis 18.07.25 gebucht werden. Die Bezahlung muss ebenfalls bis spätestens 18.07.25 erfolgt sein.

Alle Eltern, die sich bereits letztes Jahr registriert haben, müssen sich wieder neu und jedes Kind einzeln anmelden.

Bei Fragen steht Ihnen gerne Frau Endres unter der Telefon-Nr.: 22-0 zur Verfügung.

Betreuer gesucht

Du bist mindestens 16 Jahre alt und hast Lust, den Ferienspaß des Marktes Werneck in den Sommerferien mitzugestalten? Für viele Veranstaltungen werden Betreuer gesucht. Betreuer, die bei mehreren Angeboten helfen, erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Bitte meldet Euch ebenfalls unter der Tel. 09722/22-0 bei Frau Endres.

Korbball-Marktgemeinde-Pokal Jugend 9/12/15/19 und Frauen am 05./06. Juli 2025 in Vasbühl

Sa., 05.07., 10.30 Uhr Spielbeginn

So., 06.07., 10.00 Uhr Spielbeginn, ab 13.45 Uhr Finalspiele, anschl. ca. 17.00 Uhr Siegerehrung

Die Pokalsieger 2024 werden gebeten, den Pokal für die Siegerehrung mitzubringen.

Die diesjährigen Sieger werden gebeten, den Pokal zwecks Gravur in den nächsten Tagen im Rathaus, I. Stock, Zi. 1.03, Frau Sendner, abzugeben.

Fundsachen

1 Schlüssel, gef. in Werneck

1 Fußball, gef. in Ettleben

1 Fahrradhandschuh, gef. in Werneck