Lageplan:
Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst, bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:
| 1. | Der Marktgemeinderat genehmigte den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 20.06.2022. |
| 2. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind: Der Auftrag für die Straßenbauarbeiten beim Ausbau der von-Helmholtz-Straße in Ettleben wurde an die Bietergemeinschaft NEWO Bau aus Theres und Hoch- und Tiefbau Müller aus Gerolzhofen vergeben. Der Auftrag der Planungsleistungen für die Erneuerung der maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstung an den Pumpwerken A70, Mühlhausen und Zeuzleben wurde an das Ing.-Büro MSRplan aus Hofheim vergeben. Den Auftrag für die weitere Begleitung des Flächenpoolings in Sachen Windkraft hat die Firma Endura kommunal GmbH erhalten. |
| 3. | Informationen im Nachgang zur letzten Sitzung: Eine Auflistung sämtlicher Pumpwerke im Bereich des Marktes Werneck wurde zur Kenntnis gegeben. |
| 4. | Grundsatzbeschluss: Gebührenkalkulation der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen: Ein Vertreter vom Kommunalen Prüfungsverband stellte die Neukalkulation der Gebühren vor und erläuterte, dass die Friedhöfe als kostendeckende Einrichtungen zu führen sind. Der Marktgemeinderat lehnte den Grundsatzbeschluss zur neuen Gebührenkalkulation ab. |
| 5. | 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Feldkreuz II“ und 2. Änderung mit Neufassung des Bebauungsplanes „Am Feldkreuz“ mit integrierter Grünordnung des Marktes Werneck, Gemeindeteil Eßleben: Der Gemeinderat stimmte den Beschlussvorschlägen zur Änderung des Bebauungsplans, zur Vergabe der Planungsleistungen an das Büro Hahn, Bad Kissingen sowie zur Billigung und Auslegung der Fassung vom 11.07.2022 zu. |
| 6. | Der Marktgemeinderat stimmte den Beschlussvorschlägen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Julius-Echter-Straße 14, Werneck“ und den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger zu. Weiterhin fasste der Marktgemeinderat den Beschluss auf der Grundlage der vorausgegangenen Beschlüsse den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Julius-Echter-Str. 14“ mit integrierter Grünordnung des Marktes Werneck, Gemeindeteil Werneck einschließlich Begründung in der Fassung vom 11.07.2022 zu billigen und die öffentliche Auslegung der überarbeiteten Planunterlaugen durchzuführen. |
| 7. | Der Marktgemeinderat beschloss die überarbeitete Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in der Fassung vom 11.07.2022. |
| 8. | Der 1. Bürgermeister informierte über die kommenden Sitzungstermine und das Fest zu 50 Jahren kommunaler Einheit am 31.7.2022. |
Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 25. Juli 2022 statt. Beginn ist um 17.00 Uhr mit einem Ortsrundgang in Schnackenwerth, Treffpunkt Dorfplatz. Im Anschluss folgt ab ca. 18 Uhr ein Ortsrundgang in Egenhausen mit anschließender Sitzung im Feuerwehrhaus Egenhausen.
11.00 Uhr Spielbeginn, 15.12 Uhr letzte Spiele, anschl. Siegerehrung.
Die Pokalsieger 2019 werden gebeten, den Pokal für die Siegerehrung mitzubringen.
Die diesjährigen Sieger werden gebeten, den Pokal zwecks Gravur in den nächsten Tagen im Rathaus, I. Stock, Frau Sendner, abzugeben.
TSV Ettleben/Werneck - TSV Mühlhausen/Schraudenbach 3:0
SG Schleerieth - TSV Eßleben 4:6 n. E
FV Egenhausen - Spvgg Schnackenwerth/Vasbühl/Brebersdorf 7:8 n. E
Spfr. Stettbach - TSV Eßleben 3:5 n. E
TSV Ettleben/Werneck - Spvgg. Schnackenwerth/Vasbühl/Brebersdorf 2:1
Spfr. Stettbach - Spvgg. Schnackenwerth/Vasbühl/Brebersdorf 4:5 n. E
TSV Eßleben - TSV Ettleben/Werneck 4:5 n. E
1. TSV Ettleben/Werneck, 2. TSV Eßleben, 3. SG Schnackenwerth/Vasbühl/Brebersdorf, 4. SG Zeuzleben/Stettbach, 5. FV Egenhausen, 6. SG Schleerieth, 7. SV Mühlhausen/Schraudenbach
1 Schlüsselbund mit rotem Flaschenöffner, gef. zw. Ettleben und Schnackenwerth
-Es gibt noch freie Plätze-
Für verschiedene Aktionen (z.B. Zeltlager, Bei der Feuerwehr, Tagesausflug, Flohmarkt, Eisstockschießen, Kino, Besser Laufen, Radsportabzeichen, Scherenburg, Boule) sind noch Plätze frei. Auch für den Theaterworkshop gibt es noch Plätze - traut Euch, die „Kinkerlitzchen“ beißen nicht! Die Anmeldung ist noch bis einschließlich Freitag, 22.07.22 ONLINE möglich.
-Betreuer gesucht-
Für einige Einzelveranstaltungen (Tagesfahrt, Survival und Schatzsuche im Gramschatzer Wald, Kunst-und Kreativtag) werden noch Betreuer gesucht. Betreuer, die bei mehreren Angeboten helfen, erhalten eine Aufwandsentschädigung. Bei Interesse bitte bei Frau Endres (Tel. 09722/22-0) melden.
Es sind noch vereinzelt Plätze für die Ferienbetreuung frei. Möchten Sie ihr Kind noch kurzfristig anmelden? Dann melden Sie sich bitte zeitnah!
Sommer 1: 29.08.-02.09.2022
Sommer 2: 05.09.-09.09.2022
Sie finden den Anmeldeflyer auf der Homepage des Marktes Werneck www.werneck.de und auf der Homepage der Grundschule Werneck www.grundschule-werneck.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau König, Tel. 22-91, janine.koenig@werneck.de
Wir weisen darauf hin, dass am 15.07. die 1. Vorauszahlungsrate der Kanal- und Wassergebühren 2022 fällig ist.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverkehr teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für
| • | Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Zeuzleben“ |
| • | Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Zeuzleben“ |
Auszug aus der Bekanntmachung vom 8.7.22:
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Zeuzleben“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich einschließlich der umweltrelevanten Informationen liegen in der Fassung vom 20.06.2022 einschließlich der umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom
15.07.2022 bis einschließlich 05.09.2022
im Rathaus des Marktes Werneck (Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck) während der allgemeinen Geschäftszeiten im Zimmer 105 (Geschäftsleitung, Herr Bonengel) aus. Die Bürger haben die Möglichkeit zur Erörterung und Äußerung. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter: https://www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene/index.html veröffentlicht.
Nach zweijähriger Corona-Pause findet heuer wieder ein Tagesausflug für alle Seniorinnen und Senioren des Marktes Werneck statt. An Bord der „Alten Liebe“ führt der diesjährige Ausflug von Würzburg nach Karlstadt. Folgender Ablauf ist vorgesehen:
Abfahrt der Busse in den Gemeindeteilen ca. 8.30 Uhr (genaue Zeiten werden im Amtsblatt noch bekannt gegeben). In Würzburg angekommen geht es an Bord der Alten Liebe. Als Mittagessen kann ausgewählt werden: Schweinebraten mit Kloß und Rotkraut ODER Putengeschnetzeltes mit Spätzle und Gemüse. Nach dem Essen legt das Schiff in Karlstadt gegen 13 Uhr an. Dort besteht die Möglichkeit für einen Landgang in die Altstadt auf eigene Faust.
Um 14.30 Uhr legt die Alte Liebe wieder Richtung Würzburg ab. An Bord wird Kaffee und Kuchen gereicht. Für die musikalische Unterhaltung sorgt Wolfgang Müller. Wir verlassen das Schiff bereits in Veitshöchheim. Dort stehen die Busse gegen 17 Uhr für die Rückfahrt bereit.
Eigenanteil pro Person: 37 Euro. Im Preis enthalten sind die Fahrtkosten für Bus und Schiff, das Mittagessen, Kaffee und ein Stück Kuchen am Nachmittag.
Wir bitten Sie, sich bei Ihrer Ansprechpartnerin / Ihrem Ansprechpartner im Ort bis Dienstag, 19.07.2022 anzumelden und sofort zu zahlen. Bitte geben Sie auch an, welches Gericht Sie als Mittagessen auswählen.
Die Ansprechpartner:
Eckartshausen: I. Fürstenau, Tel. 948184
Egenhausen: G. Walter, Tel. 3048
Eßleben: L. Kömm, Tel. 2578, R. Kömm, Tel. 8898, E. Graf, Tel. 2992
Ettleben: E. Vogt, Tel. 1492
Mühlhausen: E. Weidner, Tel. 0151 61463999 oder H. Neubert, Tel. 0157 84788897
Rundelshausen: M. Rottmann, Tel. 8804
Schleerieth: A. Kraus, Tel. 7722
Schnackenwerth: B. Göbel, Tel. 1656 (Anmeldungen nur vom 27.-30.6. und vom 11.-14.7.22 möglich)
Schraudenbach: E. Rumpel, Tel. 7796, K. Schäfer, Tel. 7333
Stettbach: bitte im Rathaus an der Kasse anmelden
Vasbühl: bitte im Rathaus an der Kasse anmelden
Werneck: H. Behr, Tel. 3091
Zeuzleben: A. Silß, Tel. 1866
Alternativ ist auch die Anmeldung im Rathaus an der Kasse möglich.
1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Feldkreuz II“ und 2. Änderung mit
Neufassung des Bebauungsplanes “Am Feldkreuz“, mit integrierter Grünordnung, im Gemeindeteil Eßleben, des Marktes Werneck
Der Marktgemeinderat des Marktes Werneck hat in seiner Sitzung am 20.12.2021 den Bebauungsplan „Am Feldkreuz II“ sowie die 1. Änderung mit Neufassung des Bebauungsplanes „Am Feldkreuz“ als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan ist nach der erfolgten Bekanntmachung am 21.01.2022 rechtskräftig.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist für die Entwässerung der Grundstücke das Trennsystem vorgesehen. Dabei war geplant, dass die Ableitung des Schmutzwassers über einen Schmutzwasserkanal, die Ableitung des Regenwassers über offene Entwässerungsmulden erfolgt.
Zwischenzeitlich wurde die Erschließungsplanung ausgearbeitet. In der dazu erstellten Entwässerungsplanung erfolgt die Ableitung des Regenwassers nun ebenfalls über Kanalleitungen. Die Entwässerungsmulden sind demnach nicht mehr notwendig.
Der Marktgemeinderat hat deshalb beschlossen den Bebauungsplan zu ändern.
Aufgrund der bereits erstellen Erschließungsplanung wird im Wesentlichen Folgendes geändert:
| • | Auf die öffentlichen Entwässerungsmulden wird verzichtet, nachdem die Ableitung des Regenwassers nun über Kanalleitungen erfolgen soll. |
| • | Die dafür vorgesehenen Flächen können/werden den privaten Grundstücken zugeschlagen. |
| • | Die zwingend festgesetzte Lage der Garagenzufahrten kann in Folge dessen entfallen. |
Die Einzelheiten zu den erfolgten Änderungen können der Änderungsplanung entnommen werden.
Der Marktgemeinderat hat beschlossen, das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren (§ 13b i.V.m. § 13a BauGb) durchzuführen. Hierbei gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 u. 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Der Marktgemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 11.07.2022 den Bebauungsplanentwurf und die Begründung i.d.F vom 11.07.2022 gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeits- (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des o. g. Bebauungsplans, einschließlich Begründung i.d.F. vom 11.07.2022, in der Zeit
vom 01.08.2022 bis 02.09.2022
im Rathaus des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, Zimmer Nr. 1.05 (Geschäftsleitung Herrn Konrad Bonengel) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden kann.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrollklage unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gelten gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auf unserer Homepage unter http://buerohahn.com/bauleitplanung/ veröffentlicht und können mit dem Passwort „plaene2022“ eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auch auf der Homepage des Marktes Werneck www.werneck.de unter dem Link Bürgerservice / Bebauungspläne eingestellt.
Markt Werneck, 15.07.2022
Hauck
Erster Bürgermeister
Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt
Gz. LD-B/B4 - A 7533
Bekanntmachung und Ladung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hält
am Donnerstag, den 28.07.2022, um 19.00 Uhr,
in der Schule Stettbach, Schulstraße 11, 97440 Werneck - OT Stettbach eine Informationsversammlung über die Durch- und Weiterführung des Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz zur Flurneuordnung in Stettbach ab.
Hierzu werden alle Bürger eingeladen, die in dem betreffenden Verfahrensgebiet Grundeigentum haben. Die Ladung richtet sich auch an die Bürger und Grundeigentümer, die keine Landwirte sind sowie die Pächter landwirtschaftlicher Flächen.
Die Versammlung dient insbesondere zur Information und Klärung des Zwecks des Verfahrens, der möglichen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, der dafür voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung, sowie des weiteren Verfahrensfortgangs.
Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit.
Würzburg, 09.06.2022
gez. Nicolai Heim, Baurat