Das wechselhafte Wetter begrüßte die Seniorinnen und Senioren des Marktes Werneck mit einem Regenguss zu Beginn des Nachmittags. Trotzdem füllten sich die vorbereiteten 260 Plätze im Festzelt in Zeuzleben schnell und weitere Tische und Bänke wurden eilig herbeigeschafft um allen Anwesenden einen Sitzplatz zu bieten.
Bürgermeister Hauck begrüßte die Gäste und freute sich über den großen Zuspruch zur Veranstaltung. Seinen Dank richtete Hauck an die Mitglieder des Seniorenbeirates für die Vorbereitung und Gestaltung des Nachmittags sowie an den ausrichtenden Verein: das Team des TSC Zeuzleben. Die Ehrenamtlichen des Vereins hatten sich gut vorbereitet und boten den Gästen einen tollen Empfang. Für den Seniorenbeirat begrüßte Stefanie Reith die Gäste. Sie würzte ihren Gruß mit einer kurzen Geschichte zum Wetter. Wolfgang Müller sorgte zum einen für die musikalische Umrahmung des Nachmittages mit bekannten Melodien, führte aber auch durch das Programm. Einen Auszug aus ihrem Repertoire zeigte die Tanzgruppe Geldersheim unter der Leitung von Gaby Walter.
Eingeladen mitzutanzen gesellten sich einige der Festgäste mit zu den Tänzerinnen und versuchten sich spontan an einem der vorgeführten Tänze. Für Rätselraten und Aha-Effekte sorgte zum Abschluss das „Fränkische Quiz“, flott moderiert von Wolfgang Müller und Anita Kraus.
Sonntag, 14. Juli 2024
12.00 Uhr SG Schleerieth - TSV Ettleben/Werneck (Spiel 1)
13.00 Uhr TSC Zeuzleben/Stettbach - TSV Mühlhausen/Schraudenbach (Spiel 2)
14.00 Uhr FV Egenhausen - SG Schnackenwerth/Vasbühl (Spiel 3)
Freilos: TSV Eßleben
15.00 Uhr Sieger Spiel 2 - Sieger Spiel 1
16.00 Uhr Sieger Spiel 3 - TSV Eßleben
17.00 Uhr Spiel um Platz 3
17.30 Uhr Finale
Der diesjährige Sieger wird gebeten, den Pokal zwecks Gravur in den nächsten Tagen im Rathaus, I. Stock, Zi. 1.03, Frau Sendner, abzugeben.
-Es gibt noch freie Plätze-
Für verschiedene Aktionen (z.B. Zeltlager, Pizzabacken 2, Scherenburg, Boule, Radsportabzeichen, Flohmarkt, Unterschieds-Spieler, DDC Creativ Day - Mobil vor Ort, Mut ist…einfach mal machen, Kino 1,2,3, Landleben fetzt, Waldwichtel im Sommerwald, Bei der Feuerwehr, Selbst musizieren ist besser als Musik hören) sind noch Plätze frei. Die Anmeldung ist noch bis einschließlich Freitag, 19.07.24 ONLINE möglich. Die Bezahlung muss ebenfalls bis spätestens 19.07.24 erfolgt sein.
-Betreuer gesucht-
Für die beiden Veranstaltungen im Gramschatzer Wald für die Scherenburg und für Extreme Bowling werden noch dringend Betreuer gesucht.
Bei Interesse bitte bei Frau Endres (Tel. 09722/220) melden.
Jugend U 9
1. TSV Werneck, 2. TSV Eßleben; 3. Spgm. Zeuzleblen/Vasbühl; 4. TSV Ettleben I; 5. Spgm. Mühlhausen/Schraudenbach; 6. Spgm. Schnackenwerth/Egenhausen; 7. TSV Werneck II; 8. TSV Ettleben II
Jugend U 12
1. Spgm. Zeuzleben/Vasbühl I; 2. Spgm. Mülhausen/Schraudenbach; 3. TSV Ettleben; 4. TSV Werneck; 5. TSV Eßleben; 6. Spgm. Zeuzleben/Vasbühl II; 7. SV Schnackenwerth
Jugend U 15
1. TSV Eßleben; 2. TSV Ettleben I; 3. TSC Zeuzleben; 4. SV Schraudenbach; 5. Spgm. Egenhausen/Schnackenwerth; 6. TSV Ettleben II; 7. TSC Zeuzleben II
Jugend U 19
1. TSC Zeuzleben; 2. SV Schraudenbach
Frauen
1. SV Schraudenbach; 2. TSV Ettleben; 3. TSC Zeuzleben; 4. SV Vasbühl; 5. SV Schnackenwerth; 6. TSV Werneck
Der offene Bücherschrank in Werneck am Balthasar-Neumann-Platz steht allen offen um Bücher auszuleihen und zu lesen. Sofern Platz im Schrank ist, dürfen auch gut erhaltene Bücher eingestellt werden. Damit alle Nutzerinnen und Nutzer lange Freude am offenen Bücherschrank haben bitten wir darum wirklich nur Bücher in den Schrank zu stellen. Andere Dinge dürfen nicht eingestellt werden.
1 Ohrring, gef. in Werneck
1 Schlüssel, gef. in Werneck
1 Brille, gef. in Werneck
1 Nummernschild, gef. in Werneck
1 Schlüsselmäppchen, gef. in Werneck
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass derzeit Anzeigenaufträge für einen Ortsplan (Infotafel und Faltplan) eingeworben werden. Der Markt Werneck arbeitet hier mit dem Verwaltungs-Verlag zusammen. Die Projektverantwortliche, Frau Witt vom Verwaltungs-Verlag kann ein Empfehlungsschreiben der Gemeinde vorzeigen.
Derzeit kursieren aber auch E-Mails eines anderen Verlags, die für die Beteiligung an einer Bürgerinformationsbroschüre werben, bzw. um Bestätigung einer bestehenden Werbeanzeige bitten. Diese Anfragen sind unseriös und nicht mit dem Markt Werneck abgesprochen. Die Gemeinde lässt derzeit keine Bürgerinformationsbroschüre erstellen.
Wenden Sie sich bitte im Zweifel an die Gemeinde, Fr. Jansen unter Tel. 09722 2262.
Übersicht der gemeindlichen Richtwerte für Grundstückspreise nach dem Stand vom 01.01.2024 im Landkreis Schweinfurt
Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) hat die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Landkreise Hassberge und Schweinfurt die in der Bodenrichtwertliste angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und der Gutachterausschussverordnung vom 05.04.2005 (GVBl Nr. 7/2005 Seite 88 ff) zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt.
Erläuterung der Bodenrichtwerte:
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit der Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone und bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines „repräsentativen“ (fiktiven) Bodenrichtwertgrundstückes (vgl. ImmoWertV21, § 13).
Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte wird grundsätzlich der unkontaminierte und lastenfreie Zustand vorausgesetzt. Bodenrichtwerte werden vorrangig im Vergleichswertverfahren anhand geeigneter Kaufpreise aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Darüber hinaus können weitere Verfahren herangezogen werden (vgl. ImmowertV21 § 4). Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
In die Ermittlung der BRW flossen die tatsächlichen Grundstücksverkäufe der Jahre 2020 und 2021 ein.
Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke bebaut wären.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen - wie Erscheinungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z.B. Ensembles in historischen Altstädten) nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.
Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Die Richtwertliste liegt ab dem 15.07.2024 auf die Dauer eines Monats beim Markt Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, Zimmer 2.08, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Richtwertkarte ist zukünftig für jedermann über den Bayernatlas (www.Bodenrichtwerte-Bayern.de) einsehbar und auch auf der Homepage des Landkreises Hassberge abrufbar.
Werneck, 12.07.2024
gez. Sebastian Hauck
1. Bürgermeister
Beratungstermine für das 2. Halbjahr 2024 im Rathaus:
19.09.2024 / 17.10.2024 / 14.11.2024 / 12.12.2024
Bezüglich eines Termins wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer an den Markt Werneck, Frau Katja Keßler, Tel.-Nr. 09722/22 51 oder E-Mail katja.kessler@werneck.de. (Mo. bis Mi. 8.00 - 12.00 Uhr und Do. 8.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es unbedingt erforderlich Ausweispapiere und bei der Beratung für andere Personen auch eine Vollmacht mitzubringen.
Bitte beachten Sie, dass vom 16.07. bis einschl. 07.08.2024 das Rentenamt aus personellen Gründen nicht besetzt ist und daher keine Anträge für die Deutsche Rentenversicherung aufgenommen werden können. Wir bitten Sie daher rechtzeitig mit Frau Keßler einen Termin zu vereinbaren.
Auskünfte erteilt Ihnen gerne in dieser Zeit das Standesamt unter der Tel.-Nr. 09722/22-52.
Alternativ stehen die Mitarbeiter der Rentenversicherung Nordbayern, Tel.-Nr. 0800 100 48018 zur Verfügung oder Sie nutzen die Online-Dienste auf www.deutsche-rentenversicherung.de.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt
Gz. LD-B - A 7566 - 2599
Das Verfahren Zeuzleben 3 wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).
Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Zeuzleben 3 sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg) eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Hinweis:
Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten ab dem 15.07.2024 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)
Würzburg, 24.06.2024
gez. Jürgen Eisentraut, Behördenleiter
Stadt Arnstein, Landkreis Main-Spessart
Gz. ALE-UFR-A3-7571-48-1-34
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 02.07.2024 Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über:
| 1. | Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenverteilung im Vorstand, Entschädigung der Vorstandsmitglieder |
| 1.1 | Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 - 26 Flurbereinigungsge-setz -FlurbG-, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestimmungen |
| 1.2 | Bestellung des „örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vorstands“ |
| 1.3 | Bestellung des Wegebaumeisters |
| 1.4 | Bestellung des Pflanzmeisters |
| 1.5 | Sitzungen des Vorstands |
| 1.6 | Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder |
| 1.7 | Verpflichtung von Vorstandsmitgliedern (sofern in Abwesenheit gewählt) |
| 2. | Kassen- und Rechnungswesen, Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen) |
| 2.1 | Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken - VLE - |
| 2.2 | Darlehensaufnahme |
| 2.3 | Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeits- und Fuhrleistungen) |
| 2.4 | Bestellung der Kassenprüfer |
| 3. | Datenschutz |
| 4. | Sonstiges |
| 4.1 | Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen |
| 4.2 | Schutz der neu gebauten Wege |
| 4.3 | Schutz von Bodendenkmälern |
| 4.4 | Schutz der vorhandenen Grünbestände |
| 4.5 | Landzwischenerwerb |
| 4.6 | Öffentliche Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt |
| 4.7 | Hinterlegung der Beschlussniederschriften |
| 4.8 | Bekanntmachungen |
| 4.9 | Bekanntmachung dieser Niederschrift |
Eine Kopie der Niederschrift, die Datenschutzgeschäftsordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken und die Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Unterfranken - VLE - liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus:
vom 15.07.2024 - 15.08.2024
in der Stadt Arnstein, Rathaus, Marktstr. 37, 97450 Arnstein
Nach diesem Zeitpunkt können o. a. Unterlagen der örtlich Beauftragten Frau Franziska Scheller eingesehen werden.
Würzburg, 03.07.2024
Gez. Felix Pabst