Abbildung 1: Übersicht der Flurstücke im Geltungsbereich, Geltungsbereich schwarz (Kartengrundlage: Bay. Vermessungsverwaltung)
Bekanntmachung über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“ für den Bereich Fl.Nr. 663/2, Gemarkung Rundelshausen
Der Marktgemeinderat des Marktes Werneck hat in der Sitzung vom 23.03.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.03.2026 im Amtsblatt Nr. 13/2026 des Marktes Werneck bekanntgemacht.
In diesem Zuge hat der Marktgemeinderat auch den Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“ in der Fassung vom 12.03.2026 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese erfolgte im Zeitraum vom 30.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Marktgemeinderatssitzung vom 06.07.2026 durch den Marktgemeinderat des Marktes Werneck behandelt und abgewogen.
Das Ergebnis wurde in die Planunterlagen, Begründung und Umweltbericht sowie in den Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“ eingearbeitet. Der somit geänderte Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“ mit Begründung und Umweltbericht wurde in der Fassung vom 29.06.2026 gebilligt.
Weiter hat der Marktgemeinderat beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.
Ziel und Zweck der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“ ist die Umnutzung einer bestehenden Lager- und Ausstellungshalle für PKW für sportliche Zwecke in Form einer Paddel-Anlage. Dies entspricht einerseits den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung sowie den Belangen von Sport und Freizeit, welche im Markt Werneck zukünftig weiterentwickelt werden. Außerdem wird ein bestehender Baukörper weitergenutzt und es findet kein Eingriff bzw. eine zusätzliche Versiegelung der Natur statt. Somit entspricht die geplante Umnutzung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Die Belange des Umweltschutzes sowie des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen wurden im Umweltbericht, welcher der Begründung als Anlage 1 beiliegt, behandelt. Darin werden die Änderungen aus umweltrechtlicher Sicht bewertet und ggf. notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft definiert.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 663/2 und 667 (Teilfläche) der Gemarkung Rundelshausen im bestehenden Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahn A70 und hat eine Größe von ca. 0,66 ha.
| Das Plangebiet wird dabei wie folgt begrenzt: | |
| • | im Norden durch eine bestehende Fläche mit Fundgrubengeschäft (Fl. Nr. 665) |
| • | im Osten durch eine bestehende Fläche mit Fahrzeughandel (Fl. Nr. 1500/12) und die Straße „Am Eschenbach“ (Fl. Nr. 667), |
| • | im Süden durch einen Zustellstützpunkt der Deutschen Post (Fl. Nr. 654), einen Betrieb für Wasserschadenssanierung (Fl. Nr. 654/8) sowie einen Fahrzeughandel (Fl. Nr. 654/9) |
| • | im Westen durch ein bestehendes Reitsportgeschäft (Fl. Nr. 663) sowie die Straße „Am Eschenbach“ (Fl. Nr. 667) |
Der Entwurf der Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht und Anlagen (Anlage 2 Nutzungsbeschreibung Paddel-Halle in Werneck; Anlage 3 Neubau einer Lager- und Ausstellungshalle_Entwässerung; Anlage 4.1 Neubau einer Lager- und Ausstellungshalle_Freiflächen 1; Anlage 4.2 Neubau einer Lager- und Ausstellungshalle_Freiflächen 2; Anlage 5 Immissionsschutzbeurteilung Paddel-Halle in Werneck) im Internet unter https://www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene/index.html in der Zeit
vom 13.07.2026 bis einschließlich 12.08.2026
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (z.B. Lesegeräte oder Auslegung der Unterlagen) im Rathaus des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, Zimmer Nr. 1.05 (Geschäftsleitung, Herr Drescher), während der allgemeinen Dienststunden (Mo. bis Fr., jeweils 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mo. und Di. 13:30 - 15:30 Uhr sowie donnerstags 13:30 - 17:30 Uhr) vorgehalten.
Stellungnahmen sollen in dieser Frist elektronisch an geschaeftsleitung@werneck.de, und bei Bedarf in Textform an Markt Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck oder während den Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende Umweltinformationen vor:
| Art der vorhandenen Information und Urheber | Thematischer Bezug |
| Umweltbericht in der Fassung vom 29.06.2026 (Entwurf) | Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen. Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter. Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Auswirkungen. Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter. Vorstellung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. |
| Landratsamt Schweinfurt, SG 42.2 Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 30.04.2026 | Hinweise auf Artenschutz nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, insbesondere auf Fledermäuse und gebäudebrütende Vogelarten. |
| Landratsamt Schweinfurt, SG 40.3 Immissionsschutz, Stellungnahme vom 27.04.2026 | Aufforderung zur Bewertung des Sportanlagenlärms mit Fahrverkehr. |
| Regierung von Unterfranken, SG 51.1 Naturschutz, Höhere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 28.04.2026 | Aussagen zu Naturschutzgebieten bzw. Natura 2000-Gebiete sowie Verweis auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde. |
| Bayerisches Landesamt für Umwelt, Referat 101, Geoinformation, Geomanagement Stellungnahme vom 21.04.2026 | Aussagen zu konkreten Geogefahren, Verweise auf die Stellungnahmen der Unteren Naturschutz- und Immissionsschutzbehörde. |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung, sind auf der Internetseite des Marktes Werneck unter www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene veröffentlicht. Sie können auch im Rathaus des Marktes Werneck Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, Zimmer Nr. 1.05 (Geschäftsleitung, Herr Drescher), während der allgemeinen Dienststunden (Mo. bis Fr., jeweils 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mo. und Di. 13:30 - 15:30 Uhr sowie donnerstags 13:30 - 17:30 Uhr) eingesehen werden.
Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Werneck, 07.07.2026
Markt Werneck