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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 28/2026
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Abbildung 1: Übersicht der Flurstücke im Geltungsbereich, Geltungsbereich schwarz (Kartengrundlage: Bay. Vermessungsverwaltung)

Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A 70“, für den Bereich Fl.Nrn. 663/2, 667 (Teilfläche), Gemarkung Rundelshausen

Bekanntmachung über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“ für den Bereich Fl.Nr. 663/2, Gemarkung Rundelshausen

Bisheriger Verfahrensverlauf:

Der Marktgemeinderat des Marktes Werneck hat in der Sitzung vom 23.03.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.03.2026 im Amtsblatt Nr. 13/2026 des Marktes Werneck bekanntgemacht.

In diesem Zuge hat der Marktgemeinderat auch den Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“ in der Fassung vom 12.03.2026 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese erfolgte im Zeitraum vom 30.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Marktgemeinderatssitzung vom 06.07.2026 durch den Marktgemeinderat des Marktes Werneck behandelt und abgewogen.

Das Ergebnis wurde in die Planunterlagen, Begründung und Umweltbericht sowie in den Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“ eingearbeitet. Der somit geänderte Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“ mit Begründung und Umweltbericht wurde in der Fassung vom 29.06.2026 gebilligt.

Weiter hat der Marktgemeinderat beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel und Zweck der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“ ist die Umnutzung einer bestehenden Lager- und Ausstellungshalle für PKW für sportliche Zwecke in Form einer Paddel-Anlage. Dies entspricht einerseits den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung sowie den Belangen von Sport und Freizeit, welche im Markt Werneck zukünftig weiterentwickelt werden. Außerdem wird ein bestehender Baukörper weitergenutzt und es findet kein Eingriff bzw. eine zusätzliche Versiegelung der Natur statt. Somit entspricht die geplante Umnutzung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Die Belange des Umweltschutzes sowie des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen wurden im Umweltbericht, welcher der Begründung als Anlage 1 beiliegt, behandelt. Darin werden die Änderungen aus umweltrechtlicher Sicht bewertet und ggf. notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft definiert.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 663/2 und 667 (Teilfläche) der Gemarkung Rundelshausen im bestehenden Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahn A70 und hat eine Größe von ca. 0,66 ha.

 

 

Das Plangebiet wird dabei wie folgt begrenzt:

im Norden durch eine bestehende Fläche mit Fundgrubengeschäft (Fl. Nr. 665)

im Osten durch eine bestehende Fläche mit Fahrzeughandel (Fl. Nr. 1500/12) und die Straße „Am Eschenbach“ (Fl. Nr. 667),

im Süden durch einen Zustellstützpunkt der Deutschen Post (Fl. Nr. 654), einen Betrieb für Wasserschadenssanierung (Fl. Nr. 654/8) sowie einen Fahrzeughandel (Fl. Nr. 654/9)

im Westen durch ein bestehendes Reitsportgeschäft (Fl. Nr. 663) sowie die Straße „Am Eschenbach“ (Fl. Nr. 667)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:

Der Entwurf der Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70“, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht und Anlagen (Anlage 2 Nutzungsbeschreibung Paddel-Halle in Werneck; Anlage 3 Neubau einer Lager- und Ausstellungshalle_Entwässerung; Anlage 4.1 Neubau einer Lager- und Ausstellungshalle_Freiflächen 1; Anlage 4.2 Neubau einer Lager- und Ausstellungshalle_Freiflächen 2; Anlage 5 Immissionsschutzbeurteilung Paddel-Halle in Werneck) im Internet unter https://www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene/index.html in der Zeit

vom 13.07.2026 bis einschließlich 12.08.2026

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (z.B. Lesegeräte oder Auslegung der Unterlagen) im Rathaus des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, Zimmer Nr. 1.05 (Geschäftsleitung, Herr Drescher), während der allgemeinen Dienststunden (Mo. bis Fr., jeweils 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mo. und Di. 13:30 - 15:30 Uhr sowie donnerstags 13:30 - 17:30 Uhr) vorgehalten.

Stellungnahmen sollen in dieser Frist elektronisch an geschaeftsleitung@werneck.de, und bei Bedarf in Textform an Markt Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck oder während den Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende Umweltinformationen vor:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung, sind auf der Internetseite des Marktes Werneck unter www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene veröffentlicht. Sie können auch im Rathaus des Marktes Werneck Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, Zimmer Nr. 1.05 (Geschäftsleitung, Herr Drescher), während der allgemeinen Dienststunden (Mo. bis Fr., jeweils 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mo. und Di. 13:30 - 15:30 Uhr sowie donnerstags 13:30 - 17:30 Uhr) eingesehen werden.

Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Werneck, 07.07.2026

Markt Werneck

gez.
Christian Drescher
3. Bürgermeister