Am Montag, 22. Juli 2024 findet eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt. Beginn ist um 19.30 Uhr im Rathaus Werneck
| Tagesordnung: | |
| 1. | Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 24. Juni 2024. |
| 2. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind sowie Informationen im Nachgang zur letzten Sitzung des Marktgemeinderates. |
| 3. | Bebauungsplanverfahren Fl. Nr. 1116, Gem. Ettleben, Satzungsbeschluss |
| 4. | Bebauungsplan "Ettlebener Straße" mit integrierter Grünordnung, Gem. Ettleben: Behandlung der Anregungen der Träger öffentlicher Belange, Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
| 5. | Antrag auf Zuschuß aus der Städtebauförderung: (Ortskernsanierung Werneck) für das Anwesen Schönbornstr. 6, Gem. Werneck |
| 6. | Antrag auf Verlegung einer unterirdischen Bewässerungsleitung im gemeindlichen Weg Fl.Nr. 2809, Gem. Eßleben |
| 7. | Behandlung der Kulturausschusssitzung vom 06.06.2024 |
| 8. | Termine |
Hinweis. Ab 19.00 Uhr findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Tagesordnung kann aus redaktionellen Gründen noch geändert oder ergänzt werden. Wir bitten deshalb die Tagespresse (Termine) bzw. den Aushang am Rathaus Werneck zu verfolgen.
-Ergebnisse-
SG Schleerieth - TSV Ettleben/Werneck (1:1) 9:8 n.E.
TSC Zeuzleben/Stettbach - TSV Mühlhausen/Schraudenbach 0:2
FV Egenhausen - SG Schnackenwerth/Vasbühl (0:0) 4:2 n. E.
TSV Mühlhausen/Schraudenbach - SG Schleerieth 4:0
FV Egenhausen - TSV Eßleben 1:2
SG Schleerieth - FV Egenhausen 5:6 n.E.
TSV Mühlhausen/Schraudenbach - TSV Eßleben (0:0) 4:2 n. E.
-Platzierung-
1. TSV Mühlhausen/Schraudenbach, 2. TSV Eßleben, 3. FV Egenhausen, 4. SG Schleerieth, 5. TSV Ettleben/Werneck, 6. SG Schnackenwerth/Vasbühl, 7. TSC Zeuzleben/Stettbach
Die Firma Josef Bindrum & Sohn GmbH erneuert im Auftrag der RMG die Wasserleitung. Die Julius-Echter-Straße wird im Bereich der Einmündung zur Georg-Oegg-Straße, ab dem 22.07.2024 für ca. eine Woche voll gesperrt. Im Anschluss daran wird die Georg-Oegg-Straße abschnittsweise, bis zum 30.08.2024, ebenfalls voll gesperrt. Nach Mitteilung der ausführenden Baufirma ist die Zufahrt zu den betroffenen Grundstücken möglich. Die Umleitungstrecke ist ausgeschildert.
Beim Korbball MGP in Schnackenwerth liegengeblieben:
1 Radlerhose, 1 Schildmütze, 1 Sonnenbrille, 1 Schlüssel, 1 Brotzeitdose
-Es gibt noch freie Plätze-
Für verschiedene Aktionen (z.B. Zeltlager, Pizzabacken 2, Scherenburg, Boule, Radsportabzeichen, Flohmarkt, Unterschieds-Spieler, DDC Creativ Day - Mobil vor Ort, Mut ist…einfach mal machen, Kino 1 und 2, Landleben fetzt, Waldwichtel im Sommerwald, Bei der Feuerwehr, Selbst musizieren ist besser als Musik hören) sind noch Plätze frei. Die Anmeldung ist noch bis einschließlich Freitag, 19.07.24 ONLINE möglich. Die Bezahlung muss ebenfalls bis spätestens 19.07.24 erfolgt sein.
Der nächste Probebetrieb zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren in allen Gemeindeteilen ist am
Samstag, den 20.07.2024, zwischen 11.45 Uhr und 12.00 Uhr.
Die Alarmauslösung wird durch die Integrierte Leitstelle (ILS) Schweinfurt vorgenommen.
Das Sirenensignal besteht aus 1 Minute Dauerton zweimal unterbrochen.
Die Lidl Deutschland Tour führt am 23. August durch unseren Markt Werneck. Der Renntross wird voraussichtlich um 13:00 Uhr durch das Gebiet des Marktes Werneck fahren. Genauere Infos werden ab Ende Juli auf www.Deutschland-Tour.com mit einer detaillierten Zeittabelle bekanntgegeben und Sie können dann Ihren Besuch beim Radrennen planen. Diese kurzfristige Einschränkung orientiert sich an der Durchfahrtszeit der Radsportler, die Sie auf www.Deutschland-Tour.com/Verkehr abrufen können. Zur ausführlichen Vorabinformation wird ab Anfang August die Strecke des Radrennens durch Hinweisplakate für alle Anwohner kenntlich gemacht. Diese Streckenplakate und zusätzliche Halteverbotsschilder weisen darauf hin, dass die Strecke am 22. August nicht beparkt werden darf. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Marktes Werneck unter www.werneck.de
Für diese Veranstaltung werden ehrenamtliche Streckenposten gesucht. Bei Interesse und Rückfragen bitte im Ordnungsamt bei Herrn Stemig Tel. 09722/22-55 melden.
Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Stettbach 4 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zur Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter geladen.
Der Wahltermin findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am:
Freitag, 13.09.2024, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Ort: "Neue Schule" in Stettbach,
Schulstr. 11, 97440 Werneck.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.
Gewählt wird schriftlich und geheim. Der Wahltermin dient lediglich der Stimmabgabe. Die Stimme kann im gesamten Zeitraum des Wahltermines abgegeben werden.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 10 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.
je 3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Stettbach
je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter für die Ortschaft Schraudenbach
zu wählen sind.
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden am Wahltermin von den Teilnehmern oder Bevollmächtigten in geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter findet in einem Wahlgang statt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das unter Aufsicht des Wahlausschusses gezogen wird.
Der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl vertritt das erste Vorstandsmitglied, der mit der nächst niedrigeren Stimmenzahl das zweite Vorstandsmitglied usw.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken wird bei der Wahl durch einen örtlichen Wahlausschuss unterstützt, der aus drei Personen besteht und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl überwacht. Dem Wahlausschuss gehören folgende Personen an:
Der stellvertretende Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft
Herr BR Nicolai Heim,
Herr Alexander Sauer
Die aktuelle Karte zum Verfahrensgebiet, aktuelle Informationen zur Wahl und bereits eingegangene Wahlvorschläge können im Internet auf der Homepage des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken unter "Projekte in Unterfranken", „Verwaltungsakte zu öffentlich-rechtlichen Schritten in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“, „Ladung zur Vorstandswahl oder Neuwahl“) ab dem 12.08.2024 eingesehen werden.
Die o. g. Unterlagen sind zudem in der Zeit vom 29.08.2024 mit 12.09.2024 im Markt Werneck zur Einsicht ausgelegt.
Die Kandidatenliste ist nicht geschlossen, Es wird deshalb dazu aufgerufen, bis 06.09.2024, noch weitere Wahlvorschläge schriftlich beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg oder per E-Mail: poststelle@ale-ufr.bayern.de), mit Angabe des Vor- und Nachnamens und der Wohnadresse des Wahlkandidaten einzureichen. Die vorgeschlagenen Kandidaten sollten dazu bereit sein, die Wahl anzunehmen.
Für Rückfragen hinsichtlich der Wahl des Vorstands können Sie sich unter dem Betreff „Vorstandswahl Stettbach 4“ schriftlich entweder per Post an das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg, oder per E-Mail an poststelle@ale-ufr.bayern.de sowie telefonisch unter der Nummer 0931/4101-693 an den stellvertretenden Vorsitzenden des Verfahrens wenden.