2 Halsketten, gef. Werneck
1 Umhängetasche, gef. Eßleben
1 Schlüssel, gef. in Werneck
1 Kinderuhr, gef. in Eßleben
1 Mütze, gef. in Werneck
19.01. Kochen - 26.01. Trickshot Challenge
-Neuer Öffnungstag für den Kinder- und Jugendtreff in Werneck-
Ab 24.01.2024 haben wir einen neuen Öffnungstag am Kinder- und Jugendtreff. Der Mittwoch ersetzt den Donnerstag, aber die Öffnungszeiten bleiben gleich. Unsere Öffnungszeiten ab 24.1.24:
Montag 16-20 Uhr, Mittwoch 16.30-20.30 Uhr und Freitag 15-22 Uhr
Wir freuen uns auf euch!!!
PS: Am ersten Mittwoch (24.01.2024) wartet auf jeden Besuchenden eine Überraschung im Treff.
Im Baugebiet „Am Binsen III“ wurden 2 gemeindliche Baugrundstücke aus dem 3. und 4. Bauabschnitt zurückgegeben.
| Es handelt sich hierbei um: | |
| • | Fl.Nr. 748/22, Gem. Ettleben (Erlenweg 10) mit 596 m² |
| • | Fl.Nr. 747/8, Gem. Ettleben (Fichtenstr. 15) mit 654 m². |
Der Marktgemeinderat hat den m²-Preis für die Baugrundstücke festgelegt. Der Preis pro m² liegt bei 180,- Euro, zuzüglich Erschließungskosten (Straße, Wasser, Kanal).
| Die Erschließungskosten liegen für das | |
| • | Grundstück Erlenweg 10 bei ca. 33,- € pro m² |
| • | Grundstück Fichtenstr. 15 bei ca. 57,- € pro m². Hier sind in den Erschließungskosten die Kosten der Erdwärmesonde enthalten. |
Die Deutsche Telekom berechnet die Anschlusskosten direkt an den künftigen Erwerber.
Die Kosten für den Strom-Hausanschluss sind für das Grundstück Erlenweg 10 in den Erschließungskosten enthalten, für das Grundstück Fichtenstr. 15 werden sie direkt vom Versorger an den künftigen Eigentümer berechnet.
Die Bauplatzbewerbung wird über die Homepage des Marktes Werneck durchgeführt (Startseite / Rathaus & Bürger / Bauen / Bauplätze).
Alle relevanten Informationen (Grundstücksgröße, Kosten, Lage im Baugebiet, Bebauungsplan etc.) sowie die Vergaberichtlinien und der Bewerberbogen sind dort eingestellt. Alle Interessenten können sich verbindlich bewerben.
Falls Fragen zum Vergabeverfahren bzw. zum Bewerberbogen auftreten, steht Ihnen Frau Stark, Tel. 09722/22-21, christine.stark@werneck.de jederzeit gerne zur Verfügung.
Bewerbungen werden
ab 22. Januar bis 19. Februar 2024
angenommen.
Die Richtlinien für die Vergabe sind zu beachten. Es wird besonders auf die Bauverpflichtung und Eigennutzung hingewiesen.
Die letztendliche Entscheidung über die Vergabe der Baugrundstücke obliegt dem Marktgemeinderat.
Für die Senioren des Marktes Werneck findet am Sonntag, den 21.01.2024, um 14 Uhr eine Faschingssitzung in der Schulturnhalle Schleerieth statt. Die angemeldeten Senioren können auf Wunsch kostenlos mit Bussen nach Schleerieth fahren. Die Rückfahrt am Abend in die Gemeindeteile erfolgt gegen 19 Uhr. Der Fahrplan für die Busse des Omnibusunternehmens Schmitt Zeuzleben:
Bus Schmitt 1
13:05 Uhr Zeuzleben, Marktplatz
13:15 Uhr Schnackenwerth, Waage, Dorfplatz
Bus Schmitt 2
13:15 Uhr Vasbühl, Ortsmitte
13:20 Uhr Egenhausen, Brunnenstraße
Bus Schmitt 3
13:00 Uhr Schraudenbach, Bushaltestelle
13:05 Uhr Stettbach, Gaststätte Krückel
13:10 Uhr Werneck, Julius-Echter-Str. und Rathaus
13:20 Uhr Ettleben, Parkplatz Wernecker Friedhof und Kirche
Für die Seniorenfaschingssitzung am So., 21.01.24 in der Schulturnhalle Schleerieth, Beginn 14.00 Uhr gibt es noch Karten. Bestellung bei W. Müller, Tel. 1220 oder bei K. Schmittfull, Tel. 1683.
Der nächste Probebetrieb zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren in allen Gemeindeteilen ist am
Samstag, den 20.01.2024, zwischen 11.45 Uhr und 12.00 Uhr.
Die Alarmauslösung wird durch die Integrierte Leitstelle (ILS) Schweinfurt vorgenommen.
Das Sirenensignal besteht aus 1 Minute Dauerton zweimal unterbrochen.
Aufgrund mangelnder Nachfrage wird die Senioren-Einkaufsfahrt am Donnerstag ab sofort eingestellt. In den zurückliegenden vier Monaten sind gerade mal zwei Fahrten mit nur je einem Fahrgast zustande gekommen. Unter diesen Bedingungen kann das Angebot nicht länger aufrechterhalten werden. Wir bitten um Verständnis. Zugleich bedanken wir uns bei allen ehrenamtlichen Fahrern für Ihr Engagement.
Mit der Nachbarschaftshilfe besteht eine sinnvolle Alternative. Das Rathaus vermittelt im Rahmen der Nachbarschaftshilfe zwischen Personen, die Hilfe z.B. beim Einkaufen oder einem Arztbesuch benötigen und freiwilligen Helfern, die gerne ihre Zeit ehrenamtlich einbringen möchten. Haben Sie Unterstützungsbedarf? Oder möchten Sie ehrenamtlich in der Nachbarschaftshilfe mitmachen? Dann melden Sie sich bitte im Rathaus unter der Telefonnummer 09722 220 oder per E-Mail an info@werneck.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Markt Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, Zimmer: E 0.6, Telefon: 09722/2255
E-Mail: jochen.stemig@werneck.de
Der Gemeinderat des Marktes Werneck hat am 18.12.2023 den Bebauungsplan "An der Klauskapelle - West" in der Fassung vom 18.12.2023 als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Schweinfurt war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
Der Bebauungsplan - bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Schallschutzgutachten - kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus des Marktes Werneck während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr; montags und dienstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung) im Rathaus des Marktes Werneck, Rathausstr. 1, 97440 Werneck, Zimmer 1.05 eingesehen werden.
Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Zudem ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung auf der Internetseite des Markts Werneck www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene unter der Rubrik Rathaus & Bürger und unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingestellt und einsehbar.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.
des Marktes Werneck, Landkreis Schweinfurt, über den Bebauungsplan „An der Klauskapelle - West“ im Gemeindeteil Ettleben.
Der Markt Werneck erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i.V.m. § 10 BauGB folgende S a t z u n g über den Bebauungsplan „An der Klauskapelle - West“ im Gemeindeteil Ettleben.
Für die städtebauliche Ordnung in dem Baugebiet „An der Klauskapelle - West“ im Gemeindeteil Ettleben ist der am 18.12.2023 als Satzung beschlossene Bebauungsplan maßgebend.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem „zeichnerischen Teil“ des Bebauungsplanes.
Die Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Textteil vom 18.12.2023 ist Bestandteil dieser Satzung.
Beigefügt sind:
1. Begründung
2. Umweltbericht
3. artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
4. Schallschutzgutachten
Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung wird im Rathaus der Gemeinde Werneck, H. Bonengel, Zi.Nr. 1.05, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Hierbei wird über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.
Werneck, den 15.01.2024