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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 3/2025
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Ergebnis der Marktgemeinderatssitzung vom Montag, 13. Januar 2025

Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:

1.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2024 wurde einstimmig genehmigt.

2.

Der Auftrag für die Straßen-, Wasser- und Kanalbauarbeiten bei der Sanierung Wiesengarten / Weststraße im OT Stettbach wurde an die Firma Josef Bindrum + Sohn GmbH aus Hammelburg vergeben.

3.

Der vom Büro Hahn, Architekten + Ingenieure, Bad Kissingen, auf der Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse überarbeitete Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Werneck, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wurde mehrheitlich vom Marktgemeinderat gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffentliche Auslegung der überarbeiteten Planunterlagen durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Flächennutzungsplan aufzufordern.

4.

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, gegen die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bergtheim keine Einwendungen geltend zu machen.

5.

Der 1. Bürgermeister informierte darüber, dass 2024 insgesamt acht Bürgerversammlungen stattfanden. Er erläuterte aus den letzten drei Bürgerversammlungen vom November 2024 die angesprochenen Themen. Die Bürgerversammlung in Stettbach wurde von ca. 75 Besuchern besucht. Im GT Ettleben waren es ca. 85 Besucher, im GT Schleerieth ca. 63 Teilnehmer.

6.

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, die Berufung des bisherigen Breitbandpaten und Geschäftsleiters Konrad Bonengel zum 31.01.2025 zurückzunehmen und den neuen Geschäftsleiter Marius Drescher ab 01.02.2025 zum neuen Breitbandpaten zu ernennen.

7.

Zum TOP Anlagennachweis Bestattungswesen 2023 - Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank, den durchschnittlichen Wert aus den letzten 20 Jahren heranzuziehen und insofern den kalkulatorischen Zinssatz mit 2,0 % festzulegen. Der gleiche kalkulatorische Zinssatz gilt ebenfalls für den Anlagennachweis Abwasserbeseitigung 2023 und den Anlagennachweis Wasserversorgung 2023.

8.

Bei der Wasserversorgung des Marktes Werneck wurde der Jahresabschluss 2023 einstimmig festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 51.008,70 € ist aus dem Haushalt des Marktes Werneck auszugleichen.

9.

Hinweis des 1. Bürgermeisters:

Das Regionalbudget ist eine finanzielle Förderung für ehrenamtliches Engagement, während die Öko-Kleinprojekte-Förderung die regionale Bio-Landwirtschaft im Blick hat. Beide Fördertöpfe sind ein Angebot der ILE Oberes Werntal und dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken. Förderanträge werden bis 31.01.2025 angenommen. Alle Informationen, Förderkriterien und Formulare sind unter www.oberes-werntal.de zu finden.

10.

Die nächsten Termine zu den Sitzungen des Marktgemeinderates und den Sitzungen des beschließenden Bau- und Agrarausschusses 2025 wurden bekanntgegeben.

Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 03. Februar 2025 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr.

Korbball-Markt-Gemeindepokal 2025 - Auslosung

Die Auslosung findet am Di., 28.01. um 19.30 Uhr im Sportheim Vasbühl statt. Bitte alle Vereine einen Vertreter schicken.

Elferratssitzung für Senioren

Für die Senioren des Marktes Werneck findet am Sonntag, 19.01.2025, um 14 Uhr eine Faschingssitzung in der Schulturnhalle Schleerieth statt. Die angemeldeten Senioren können auf Wunsch kostenfrei mit Bussen nach Schleerieth fahren. Die Rückfahrt am Abend erfolgt gegen 19 Uhr. Der Fahrplan der Busse des Omnibusunternehmens Schmitt Zeuzleben:

Bus Schmitt 1

13:05 Uhr

Zeuzleben, Marktplatz

13:15 Uhr

Schnackenwerth, Waage Dorfplatz

Bus Schmitt 2

13:05 Uhr

Werneck, Julius-Echter-Str. und Rathaus

13:15 Uhr

Ettleben, Parkplatz Wernecker Friedhof und Kirche

13:25 Uhr

Eckartshausen, Ortsmitte

Bus Schmitt 3

13:10 Uhr

Stettbach, Gaststätte Krückel

13:15 Uhr

Vasbühl, Ortsmitte

13:25 Uhr

Egenhausen, Brunnenstraße

Infos und Karten zur Veranstaltung gibt es bei W. Müller, Tel. 1220.

Fundsachen

1 Fahrrad gef. in Werneck-Eßleben

Einladung zur Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Mühlhausen

in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen am Samstag, den 08.02.2025 um 19:30 Uhr im Sportheim in Mühlhausen.

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.

Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Stellvertretender Kommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst bei einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch den Markt Werneck. Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistende (aktive) Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Bundestagswahl am 23. Februar - Hinweise zum Ablauf

Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in den Wahllokalen statt. Die Urnenwahl im Wahllokal ist die bevorzugte Art der Wahl in Deutschland. Das für Sie vorgesehene Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie voraussichtlich bis Ende Januar. Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten, melden Sie sich bitte im Rathaus.

Daneben gibt es die Möglichkeit, sofern man am Wahltag nicht in das Wahllokal kommen kann, vorab Briefwahl zu beantragen. Wer seine Briefwahlunterlagen nach Hause geschickt bekommen möchte, sollte baldmöglichst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite des Schreibens ausfüllen, unterschreiben und an das Rathaus zurückgeben, bzw. online auf der Gemeindehomepage (www.werneck.de) den Antrag stellen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt.

Aktuell ist aufgrund der sehr knappen Vorlaufzeit davon auszugehen, dass die Briefwahlunterlagen erst ab 10.02.2025 vorliegen und daher auch erst dann der Versand und die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgen kann.

Weiterhin kann die Briefwahl auch persönlich im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten beantragt werden. Dazu bringen Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Briefwahlantrag mit. Für diesen Fall ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen ab dem 10.02.2025 sofort ausgehändigt und können diese entweder mitnehmen oder auch direkt vor Ort im Rathaus ausfüllen.

Hinweis: Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass Sie ohne Wahlschein weder im Wahllokal noch per Briefwahl wählen können. Gehen Ihnen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt.

Manöver im Bereich des Marktes Werneck

Am 20.01.2025, von 8:45 Uhr bis 16:15 Uhr,

führen Einheiten der Bundeswehr eine Übung durch. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Es wird besonders auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Feldmunition und dergl.) ausgehen und auf die entsprechenden Strafbestimmungen hingewiesen. Bezüglich der Übungsschäden wird auf Abs. 2 des Abschnittes V der Bekanntmachung (Manöverbekanntmachung -StAnz. 2008 Nr. 51/52) Bezug genommen.

Start für Regionalbudget und Öko-Kleinprojekte im Oberen Werntal 2025

Bewerbungen können bis 31.01.2025 eingereicht werden

Das Regionalbudget ist eine finanzielle Förderung für ehrenamtliches Engagement, während die Öko-Kleinprojekte-Förderung die regionale Bio-Landwirtschaft im Blick hat. Beide Fördertöpfe sind ein Angebot der ILE Oberes Werntal und dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken.

Das Obere Werntal ruft zur Einreichung von Förderanfragen für das Regionalbudget wie auch für die Öko-Kleinprojekte auf. Förderfähig sind jeweils Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000€ (brutto Regionalbudget, netto Öko-Kleinprojekte) nicht übersteigen. Beachtet werden müssen dabei unbedingt die separaten Kriterien, Fördersätze und Bewerbungsformalitäten - die beiden Fördermöglichkeiten können nicht kombiniert werden. Gefördert durch einen der beiden Fördertöpfe wird nur, wenn mit der Durchführung noch nicht begonnen wurde und das Projekt bis Herbst 2025 umgesetzt wird, sodass der Durchführungsnachweis bis spätestens 22.09.2025 vorliegt.

Für das Regionalbudget finden Sie die Formulare unter www.oberes-werntal.de („über die ILE“ / Regionalbudget). Alle Fragen zum Regionalbudget beantworten die ILE-Umsetzungsbegleiterinnen Eva Fenn und Angelika Schmitt unter 09726 915527 oder info@oberes-werntal.de

Für das Öko-Kleinprojekte-Programm finden Sie die Formulare auf www.oekomodellregionen.bayern/oberes-werntal/projekte („Förderung Öko-Projekte“). Fragen beantworten die Projektbegleiterinnen der Öko-Modellregion Anja Scheurich unter 09726 9067 24 oder oekomodellregion@oberes-werntal.org