Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:
| 1. | Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2025 hat der Marktgemeinderat einstimmig genehmigt. |
| 2. | Der Marktgemeinderat gestattet dem 1. Bürgermeister bis zum Ende der Wahlzeit die private Nutzung des Dienstwagens im Umfang von 150 km monatlich. Zudem wurde eine erste Änderung zum 1. Nachtrag der Vereinbarung mit der Gemeinde Waigolshausen über die Übertragung der Standesamtsaufgaben beschlossen. Die unterzeichnete Änderung ist in diesem Amtsblatt abgedruckt. |
| 3. | Der 1. Bürgermeister berichtete, auf Nachfragen in der letzten Sitzung des Marktgemeinderates, über die Größen von Trafostationen der ÜZ Mainfranken. |
| 4. | Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen die Bushaltestelle im Zuge des Ausbaus der Meininger Straße ersatzlos entfallen zu lassen. |
| 5. | Der Marktgemeinderat nahm die Planungen der ÜZ Mainfranken hinsichtlich der Netzumstrukturierung in Schleerieth zur Kenntnis und stimmte der Errichtung der neuen Trafostation auf der gemeindlichen Fläche mit der Fl.Nr. 738/2 Gem. Schleerieth einstimmig zu. |
| 6. | Der 1. Bürgermeister informierte, dass der Stromliefervertag 2026 der ÜZ für die Liegenschaften des Markt Wernecks im Dezember 2025 vom 2. Bürgermeister unterzeichnet worden ist. |
| 7. | Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen an der „Bündelausschreibung Kommune 2027“ teilzunehmen. Damit verlängert sich der bestehende Stromliefervertrag mit den in dieser Bündelausschreibung 2027 ermittelten Preisen um ein weiteres Jahr. Der 2. Bürgermeister wurde ermächtigt die entsprechende Vereinbarung mit der ÜZ Mainfranken zu schließen. Der Vorschlag, ÜZ-Naturstrom aus 100% Wasserkraft zu beziehen, wurde mit Mehrheit abgelehnt. |
| 8. | Der Marktgemeinderat hat beschlossen die vorgenannten Maßnahmen in die Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr 2026 mit den Angaben der Fortschreibung für die nächsten drei Jahre, 2027 - 2029, mitaufzunehmen. Weiter beschließt der Marktgemeinderat den Schwerpunkt der Einzelhandelsentwicklung auch zukünftig im Altort zu setzen und die Einzelhandelsentwicklung innenstadtverträglich auszurichten sowie Bestrebungen, die diesen Intentionen zuwiderlaufen, konsequent entgegen zu wirken. |
| 9. | Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die laufenden Bestattungsverträge mit den aktuellen Vertragspartnern zu kündigen. Die Verwaltung wird mit Neuausschreibung dieser Leistungen beauftragt. |
| 10. | Die Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates und des Bau- und Agrarausschusses wurden bekanntgegeben. |
Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 09. Februar 2026 statt. Beginn ist um 19:00 Uhr.
Der Markt Werneck hat sich auf den Weg gemacht, unter Inanspruchnahme von verschiedenen Förderprogrammen des Bundes und des Freistaates Bayern, das Gemeindegebiet flächendeckend mit einem hochmodernen Glasfasernetz zu versorgen. Ziel der Bemühungen der letzten Jahre ist es, die Anbindung an das schnelle Internet für alle Gemeindeteile zu erreichen. In den letzten Jahren konnten so bereits viele Teile des Gemeindegebietes ausgebaut werden.
Mit der erfolgten Vertragsunterzeichnung im Januar mit der Firma Clevernet ist ein weiterer wichtiger Meilenstein gelungen, so 1. Bürgermeister Hauck. Er dankt Roland Werb vom begleitenden Büro Corwese für die eingebrachte Expertise und die stets konstruktive Begleitung bei den erforderlichen Verfahrensschritten der unterschiedlichen Förderprogramme. Clevernet wird in den kommenden 36 Monaten in den Gemeindeteilen Eckartshausen, Eßleben, Mühlhausen, dem Gewerbegebiet an der A70, Schleerieth, Schnackenwerth, Vasbühl und in Teilbereichen von Werneck und Zeuzleben das Glasfasernetz und auch die beantragten Hausanschlüsse herstellen. Wer bislang noch keinen Hausanschlussantrag bei Clevernet gestellt hat, kann dies noch bis spätestens 31.01.2026 nachholen.
Der Wahlleiter
des Marktes Werneck
Für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 08. Januar 2026 (59. Tag vor der Wahl), 18 Uhr eingereicht:
| voraussichtliche Ordnungszahl | Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) | Bewerberin oder Bewerber (Familienname, Vorname, evtl.3): Geburtsname und akademische Grade, Beruf oder Stand, evtl.3): Geburtsjahr, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil) |
| 01 | Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) | Hauck, Sebastian, erster hauptamtlicher Bürgermeister, Schnackenwerth |
| 04 | BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN | Schmitt, Birgit, selbstständige Floristin, Kreisrätin, Marktgemeinderätin, Ettleben |
Für die Wahl des Gemeinderats/Stadtrats wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 08. Januar 2026 (59. Tag vor der Wahl), 18 Uhr eingereicht:
| voraussichtliche Ordnungszahl | Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) |
| 01 | Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) |
| 02 | FREIE WÄHLER/Freie Wähler Markt Werneck e.V. |
| 04 | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
| 06 | Wählergemeinschaft Eßleben |
| 07 | Freie Wählergemeinschaft Zeuzleben |
| 08 | Ettlebener Wählervereinigung |
| 09 | Wählergemeinschaft Stettbach |
| 10 | Schraudenbacher Wählergemeinschaft |
| 11 | Freie Wählergemeinschaft Mühlhausen |
| 12 | Dorfgemeinschaft Egenhausen |
| 13 | Freie Wählergemeinschaft Schnackenwerth |
| 14 | Dorfgemeinschaft Schleerieth |
| 15 | Rundelshäuser Liste |
| 16 | Freie Wählergemeinschaft Vasbühl |
| 17 | Wählergemeinschaft Eckartshausen |
Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am Dienstag, 20. Januar 2026 (47. Tag vor dem Wahltag) um 14:00 Uhr, im Rathaus (Fraktionszimmer), Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck.
Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes - GLKrWG).
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
Die Auslosung findet am Mo., 26.01. um 18:00 Uhr im Sportheim Werneck statt. Bitte alle Vereine einen Vertreter schicken.
Der Markt Werneck wird in Zusammenarbeit mit dem neuen Kooperationspartner FAF Kids aus Eggolsheim für die Osterferien vom 07.04. - 10.04.26 eine Ferienbetreuung für die Schulkinder der 1.-4. Klasse, in Ausnahmefällen nach Absprache und Alter der Kinder, auch für die Schulkinder der 5.+ 6. Klasse, anbieten. Die Anmeldung für die Osterwoche ist nun möglich.
Sie finden den Anmeldeflyer auf der Homepage des Marktes Werneck www.werneck.de und auf der Homepage der Grundschule Werneck www.grundschule-werneck.de. Die Anmeldung erfolgt mit dem QR-Code direkt bei FAF-Kids.
Gerne können Sie unter https://www.faf-kids.de nähere Informationen zu unserem neuen Kooperationspartner erhalten.
Für die Sommerferien ist eine Ferienbetreuung vom 31.08. - 04.09.26 und 07.09. - 11.09.26 geplant. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Weiß, Tel. 22-91 oder christine.weiss@werneck.de
Für die Senioren des Marktes Werneck findet am Sonntag, 18.01.2026 um 14 Uhr eine Faschingssitzung in der Schulturnhalle Schleerieth statt. Die angemeldeten Senioren können auf Wunsch kostenfrei mit Bussen nach Schleerieth fahren. Die Rückfahrt am Abend erfolgt gegen 19 Uhr. Der Fahrplan der Busse des Omnibusunternehmens Schmitt Zeuzleben:
| Bus Schmitt 1 | |
| 13:05 Uhr | Zeuzleben, Marktplatz |
| 13:10 Uhr | Schraudenbach, Gambachstr./Fortstr. und Feuerwehrhaus |
| 13:20 Uhr | Stettbach, Gaststätte Krückel |
| Bus Schmitt 2 | |
| 13:00 Uhr | Werneck, Julius-Echter-Str. und Rathaus |
| 13:10 Uhr | Ettleben, Parkplatz Wernecker Friedhof und Kirche |
| 13:20 Uhr | Rundelshausen, Ortsmitte |
| 13:25 Uhr | Eckartshausen, Ortsmitte |
| Bus Schmitt 3 | |
| 13:10 Uhr | Vasbühl, Ortsmitte |
| 13:15 Uhr | Egenhausen, Brunnenstraße |
Prüfen Sie bitte von Zeit zu Zeit die Gültigkeit Ihrer Dokumente. Je nach Auslastung der Bundesdruckerei ist mit Wartezeiten auf einen beantragten Personalausweis oder Reisepass von mehreren Wochen zu rechnen. Bitte beachten Sie das insbesondere bei geplanten Reisen.
Termine für die Beantragung eines neuen Ausweises im Pass- und Meldeamt des Rathauses vereinbaren Sie bitte online unter www.werneck.de oder telefonisch unter Tel. 09722 22-0.
Beginn ist um 16:00 Uhr im Café Balthasar (Schloss Werneck)
Die Testphase ist abgeschlossen. Nun wird die Akte Stück für Stück gefüllt. Von Ärzten, Krankenhäusern und Therapeuten. Wie können Patienten darauf zugreifen und die Akte selbst verwalten?
Der Verein Digital-60plus e.V. stellt zusammen mit der AOK Schweinfurt die elektronische Patientenakte (ePA) vor und demonstriert anhand der AOK-App die Verwendung.
Die Veranstaltung ist kostenfrei und offen für Interessierte aller Krankenversicherung.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
| Fr., 16.01. | Kochen (mit Anmeldung) |
| Fr., 23.01. | Tischtennis Turnier |
| Fr., 30.01. | Mobil Game Night |
Der Kinder- und Jugendtreff ist unabhängig von den Programmpunkten für ALLE* geöffnet.
Wir freuen uns auf euren Besuch!
*Im Kinder- und Jugendtreff sind Besuchende zwischen 6-18 Jahre erlaubt.
Kontakt: Schönbornstraße 40, 97440 Werneck
E-Mail: nmoeller@isb-online.org - Instagram: jugendtreff.werneck - WhatsApp: 0175 5823160
Öffnungszeiten: Mo: 16.00 - 20.00 Uhr, Mi: 16.30 - 20.30 Uhr, Fr: 15.00 - 22.00 Uhr
1 Kinderhandschuh, gef. in Zeuzleben
1 Schlüsselbund, gef. in Werneck
1 Handy, gef. in Ettleben
In den nächsten Wochen werden die Abrechnungen der Wasser- und/oder Kanalgebühren für das Jahr 2025 einschließlich der Vorauszahlungsraten 2026 zugestellt. Die Schlussrate für das Jahr 2025 wird am 15. März 2026/15. April 2026 fällig.
Die Vorauszahlungsraten für 2026 sind zum 15.07. und 15.11.2026 mit je 1/3 des Abrechnungsbetrages 2025 zu zahlen. Wir bitten die Gebührenzahler, die Abrechnung auch hinsichtlich des Verbrauches zu kontrollieren.
Wir weisen darauf hin, dass die Eigentümer ihre hauseigenen Installationen und die Wasseruhr regelmäßig (mindestens monatlich) kontrollieren und den Verbrauch notieren sollten, damit mögliche Schadensfälle frühzeitig erkannt werden.
Sollte der Zählerstand 2025 für die Gemeindeteile Eckartshausen, Egenhausen, Eßleben, Rundelshausen, Schleerieth, Schraudenbach, Stettbach und Vasbühl noch nicht gemeldet worden sein, weisen wir Sie letztmalig darauf hin, diesen bis allerspätestens 16.01.2026 an den Markt Werneck, Frau Krispin, Tel. 2233, E-Mail: lisa.krispin@werneck.de, zu melden.
In den Ortsteilen Ettleben, Mühlhausen, Schnackenwerth, Werneck, Zeuzleben sind die privaten Zwischenzähler (Stall, Gartenzähler, Zisterne) ebenfalls zu melden, falls dies noch nicht erfolgt ist. Ansonsten wird eine Schätzung des Verbrauchs und darauf basierend die entsprechende Abrechnung vorgenommen.
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7.8.1973 (BGBI l S. 965) in der derzeit gültigen Fassung wird die Grundsteuer für das Jahr 2026 vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2026 in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2025 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid 2026 erhalten haben, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für diese Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2026 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Bereits erfolgte Zahlungen werden auf die Steuerschuld angerechnet.
Kleinbeträge werden wie folgt fällig:
| 1. | am 15. August 2026 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt. |
| 2. | am 15. Februar und 15. August 2026 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt. |
Wurde die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag beantragt, ist die Grundsteuer am 1. Juli 2026 zu Zahlung fällig. Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können beim Markt Werneck - Steueramt, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, eingesehen werden.
Treten gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen und/oder in der persönlichen Steuerpflicht Änderungen ein, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides hat der Steuerschuldner zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen (§ 29 GrStG) unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.
Diese öffentliche Bekanntmachung gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der wirksamen Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.)
oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Markt Werneck) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Markt Werneck) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Der Markt Werneck,
vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Sebastian Hauck
und
die Gemeinde Waigolshausen,
vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Christian Zeißner
vereinbaren was folgt:
| 1. | § 2 Abs. 2 der Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamts gemäß Art 2 AGPStG (Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) vom 03.12.2012, geändert durch den 1. Nachtrag vom 13.11.2019 wird wie folgt neu gefasst: |
| […] | |
| (2) | Darüber hinaus verpflichtet sich die Gemeinde Waigolshausen, an den Markt Werneck zur Deckung der Personal- und Verwaltungskosten eine jährliche Standesamtsumlage zu bezahlen. Die Höhe der Umlage beträgt zunächst 6,22 € je Einwohner. Zugrunde gelegt wird die jeweils vom Bayerischen Landesamt für Statistik mitgeteilte amtliche Einwohnerzahl zum Stichtag 31.12. des Vorjahres. Sollte eine aktuelle Einwohnerzahl nicht vorliegen, ist auf die letzte amtliche Einwohnerzahl abzustellen. |
| […] | |
| 2. | Dieser Nachtrag tritt zum 01.01.2026 in Kraft. | |
Ausführungsanordnung
Im Verfahren Flurbereinigung Bergrheinfeld 4 wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 19.03.2026 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
Die Änderungen der Gemeinde- und Kreisgrenzen treten am 01.04.2026 in Kraft.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.
Gründe
Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.
Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-).
Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg
(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, können innerhalb von vier Monaten ab dem 19.01.2026 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)