vom 10.07.2025
Die Gemeinde Wasserlosen und der Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt, sowie die Stadt Arnstein, Landkreis Main-Spessart, schließen sich gem. Art. 17 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 8 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist folgende
Satzung
zur 1. Änderung der Satzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Wasserbeschaffungsverband Kaistener Gruppe“
§ 1
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 erhält nachfolgende Fassung:
„die Feststellung der Jahresrechnung und den Beschluss über die Entlastung“
§ 2
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 8 wird ein weiterer Punkt in folgender Fassung ergänzt:
„9. Verwaltungsaufgaben des Verbandes an Mitgliedsgemeinden zu übertragen“
§ 3
§ 10 Abs. 2 Nr. 2 erhält nachfolgende Fassung:
„den Abschluß von Rechtsgeschäften aller Art die für den Zweckverband Verpflichtungen in Höhe von mehr als 10.000,00 € mit sich bringen.“
§ 4
§ 17 Abs. 1 erhält nachfolgende Fassung:
„Der Entwurf der Haushaltssatzung wird den Verbandsräten einen Monat vor dem Beschluss über die Haushaltssatzung übermittelt.“
§ 5
§ 21 Abs. 5 erhält nachfolgende Fassung:
„Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten, beschließt die Verbandsversammlung alsbald, jedoch spätestens des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres in öffentlicher Sitzung die Jahresrechnung und fasst Beschluss über die Entlastung.“
§ 6
Diese Satzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft.
Wasserlosen, den 10.07.2025
St 2270, Hergolshausen - Bergrheinfeld
Deckenerneuerung mit Umbau der Einmündung Kreisstraße SW 22 in Richtung Garstadt im Vollausbau
Die Durchführung der Arbeiten ist im Zeitraum vom 04.08.2025 bis 17.10.2025 vorgesehen.
Für ausschließlich landwirtschaftliche Fahrzeuge wird in Verlängerung der Brunnholzstraße / Rödergrund bauzeitlich eine Querungsmöglichkeit über die St 2270 eingerichtet. Die Querung wird temporär abhängig von den baubetrieblichen Einschränkungen geöffnet sein.
Die überörtliche Umleitung führt in beiden Richtungen über Ettleben, Werneck und Waigolshausen nach Hergolshausen (via SW 16) bzw. Theilheim (via SW 15). Die Ortschaft Garstadt ist während der Baumaßnahme ausschließlich über die SW 22 von Süden erreichbar.