Der Markt Werneck erlässt auf Grund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch folgende
Satzung des Marktes Werneck über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich „Teilfläche Flurstück Nr. 1116,
Gemarkung Ettleben, Markt Werneck
§ 1
Für die städtebauliche Ordnung im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich „Teilfläche Fl.Nr. 1116“, Gemarkung Ettleben, Markt Werneck ist der am 22.07.2024 als Satzung beschlossene Bebauungsplan, in der Fassung vom 12.07.2024, maßgebend.
§ 2
Die Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Textteil vom 12.07.2024 ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3
Diese Satzung tritt mit ortsüblicher Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) durch den Markt Werneck in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung und Anlagen wird im Rathaus in Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Hierbei wird über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.