Bekanntmachung
Der Markt Werneck hat in seiner Sitzung vom 17.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ettlebener Straße“, mit integrierter Grünordnung, im GT Ettleben beschlossen.
Im Markt Werneck ist die Nachfrage nach Wohnbauland seit Jahren ungebrochen. Die stetige bauliche Entwicklung hat dazu geführt, dass nur wenige Grundstücke im Privateigentum verfügbar sind. Der Markt Werneck hat deshalb beschlossen weitere Wohnbauflächen am nordwestlichen Ortsrand von Ettleben auszuweisen.
Die mit Aufstellungsbeschluss vom 13.07.2020 eingeleitete gleichnamige Bauleitplanung wurde nicht weiterverfolgt, da sich die Planungsvorgaben geändert haben.
Infolge dessen wurde für den Bebauungsplan ein neuer Entwurf ausgearbeitet.
Der Bebauungsplan wurde in der Sitzung vom 17.05.2021 vom Marktgemeinderat gebilligt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, mit Schreiben vom 25.05.2021 um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 12.07.2021 gebeten.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Fassung vom 17.05.2021 fand in der Zeit vom 08.06.2021 bis 12.07.2021 statt.
Um das Bauleitplanverfahren zügig durchzuführen, wurden vor der Behandlung aller eingegangenen Stellungnahmen der TÖB verschiedene Vorarbeiten notwendig.
| Der Marktgemeinderat hat in der Folge | |
| - | die Planung einer Linksabbiegespur |
| - | die Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) mit Bereitstellung der erforderlichen Ausgleichsflächen (Grunderwerb am 21.06.2024) |
| - | die Erstellung einer Schallpegelimmissionsprognose |
| - | die Erstellung einer Untersuchung der Geruchsimmissionen |
beauftragt.
Die notwendigen Arbeiten wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Arbeiten wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Eine Übersicht der räumlichen Geltungsbereiche ist in den nachfolgenden Planausschnitten dargestellt:
Ausgleichsfläche A1
Ausgleichsfläche A2 und A3
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 22.07.2024 wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Eingaben der Bürger behandelt.
Der vom Büro Hahn, Architekten + Ingenieure, Bad Kissingen, überarbeitete Planentwurf, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.07.2024 gebilligt und die erneute Öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Öffentlichen Auslegung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Planentwurf aufgefordert.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Ettlebener Straße“ mit integrierter Grünordnung einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 22.07.2024, sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen hierzu, können in der Zeit
vom 12.08.2024 bis 13.09.2024
im Rathaus des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, Zimmer Nr. 1.05 (Geschäftsleitung Herrn Konrad Bonengel) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen verfügbar:
| - | Umweltbezogene Stellungnahmen zu den Auswirkungen auf Menschen, Lärmschutz, Emissionen, Naturschutz; |
| - | Schallimmissionsprognose Verkehr des IB Wölfel, Höchberg; |
| - | Untersuchung der Geruchsimmissionen des IB Wölfel, Höchberg; |
| - | Zur Beurteilung der Belange der Tiere, Pflanzen und Landschaft, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) der FABION GbR, Würzburg. |
Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung sollen elektronische Informationstechnologien nach § 4a Abs. 4 BauGB genutzt werden. Die Planunterlagen werden deshalb auf der Homepage des Marktes Werneck unter www.werneck.de unter dem Link Bürgerservice / Bebauungspläne eingestellt. Zusätzlich sind die Unterlagen auch auf der Homepage des Architekturbüros unter http://buerohahn.com/bauleitplanung/ veröffentlicht und können mit dem Passwort „plaene2024“ eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.