Nach einer guten Badesaison ist ab sofort das Freibad geschlossen.
Wir bedanken uns bei allen Badegästen für ihren Besuch.
Besonderen Dank sagen wir allen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz im Kioskbetrieb, bei der Sauberhaltung, der Pflege und der Betreuung der gesamten Einrichtung und Anlage sowie für die Badeaufsicht.
Auf Wiedersehen zur Badesaison 2026!
Die Übergabe der Urkunden, Pins und T-Shirts für die Teilnehmer am Radsportabzeichen findet am Dienstag, 16.09.25 um 16.00 Uhr im Rathaus statt.
Wer seine Auszeichnung nicht selbst abholen kann wird gebeten, jemand zu beauftragen, die Sachen mitzunehmen.
3 Schlüssel gef. in Werneck
2 Brillen, gef. in Schnackenwerth
2 Jacken, gef. in Schraudenbach
1 Sonnenbrille, gef. in Werneck
1 Uhr, gef. in Werneck
1 Baseballkappe, gef. in Werneck
1 Brille gef. in Werneck
1 Brille gef. in Werneck (Johannisfeuer)
1 Paar Schuhe (Clogs) gef. in Werneck
Aufgrund des Glasfaserausbaus im Ortsteil Werneck wird in der Zeit vom 15.09. bis einschließlich 15.11.25 die Frühlingstraße voll gesperrt. Die Zufahrt zu den Anwohnergrundstücken ist jedoch jederzeit gewährleistet.
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses wird ein digitales biometrisches Foto benötigt. Es stehen verschiedene Möglichkeiten für die Erstellung der Fotos zur Verfügung:
| 1. | Fotografen, Drogeriemärkte etc. bieten an, die Fotos in der erforderlichen Qualität zu erstellen und in die eigens gesicherte Cloud hochzuladen. Mittels eines QR-Codes, den Sie zu Ausweisbeantragung mitbringen, kann die Gemeinde ihr Foto abrufen. |
| 2. | der Markt Werneck hat eine digitale Fotostation (PointID-System der Bundesdruckerei) angeschafft. An der Station kann ein biometrisches Foto vor Ort im Rathaus erstellt werden. Sie erhalten dabei keine Datei oder Ausdruck für sich. Das Foto fließt nur in den Ausweisantrag ein. Die Gebühr für das Foto beträgt 6,- Euro. |
| 3. | Achtung: für Kinder unter 6 Jahren empfehlen wir die Erstellung des Fotos beim Fotografen oder in der Drogerie. |
| 4. | Bitte buchen Sie über die Gemeindehomepage www.werneck.de einen Termin für Ihr Anliegen und geben bei der Beantragung von Personalausweis oder Reisepass ggf. als gewünschte Zusatzleistung die Erstellung eines Lichtbildes im Rathaus mit an. Dieser Zusatz ist nicht notwendig, sofern Sie bereits ein digitales Foto mittels QR-Code mitbringen. |
| 5. | Bitte beachten Sie, dass wir keine papiergebundenen Fotos mehr annehmen können. |
Sehr geehrte Eltern,
für das neue Schuljahr 2025/2026 erhalten Sie einige Informationen
geplanter Ablauf der ersten Unterrichtswoche
Dienstag, 16. September 2025
| 6. - 10. Klassen: | |
| • | Unterrichtsbeginn 08:00 Uhr |
| • | Begrüßung der Schüler in der Aula und Verteilung auf die Klassen |
| 5. Klassen: | |
| • | Unterrichtsbeginn 08:30 Uhr |
| • | Begrüßung der Schüler in der Aula und Verteilung auf die Klassen |
| • | Eltern sind herzlich Willkommen |
| • | Die Schüler, die nicht gebracht werden können, dürfen gerne mit den Bussen kommen. |
| • | Unterrichtsende für alle Klassen: 12:00 Uhr |
Mittwoch, 17. September 2025
Unterricht für alle Klassen von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag, 18. September 2025
Unterricht für alle Klassen von 08:00 Uhr bis 11:15 Uhr
Freitag, 19. September 2025
Unterricht für alle Klassen von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ganztag:
Der Offene Ganztag startet ab Montag, 22.09.2025.
Schulbus:
Für unsere Schüler fährt die Firma Schmitt aus Zeuzleben. Ein Busausweis wird nicht benötigt. Der Busfahrplan wird im Gemeindeblatt des Marktes Werneck und unserer Homepage http://www.mittelschule-werneck.de veröffentlicht.
Wir bitten Sie, die Homepage regelmäßig auf neue Informationen zu überprüfen.
Schulleitung, Kollegium, Betreuungsteam und die gesamte Verwaltung wünschen allen Schüler/innen einen guten Start und ein erfolgreiches Schuljahr 2025/26.
Der Wernecker Weihnachtsmarkt findet am ersten Adventswochenende (29.-30.11.2025) statt. Wer sich mit einem Verkaufsstand beteiligen möchte, kann sich ab sofort bis spätestens 24.10.2025 schriftlich melden:
per E-Mail an: angelika.jansen@werneck.de oder per Post an: Markt Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck. Folgende Angaben werden benötigt: Name, Anschrift, Telefonnummer, vorgesehenes Angebot, Art und Größe des Standes (Pavillon, Zelt, Hütte, etc.) sowie der Bedarf an Strom (Geräte mit Angabe der Leistung).
Musikalische Begleitung des Weihnachtsmarktes
Für den Wernecker Weihnachtsmarkt werden noch Musikgruppen oder Kapellen gesucht. Wer Interesse an einem Standkonzert im Rahmen des Weihnachtsmarktes hat, meldet sich bitte ebenfalls unter der angegebenen E-Mail-Adresse.
„Wert-voll: unbezahlbar oder unersetzlich?“
Der „Tag des offenen Denkmals" am 14.09.2025 steht unter dem Motto „Wert-voll: unbezahlbar oder unersetzlich?“ und lädt zu einem neuen Blick auf den besonderen Wert unserer Denkmallandschaft ein. Auch der Markt Werneck beteiligt sich wieder mit einer Aktion: So stehen die St. Andreas-Pfarrkirche sowie die Kirchgaden in Schnackenwerth an diesem Tag zur Besichtigung offen. Die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege als überörtlich bedeutsam eingestufte „St. Andreas Pfarrkirche“ verfügt u.a. über eine wertvolle Ausstattung mit Deckenstuck von Simon Hellmuth, einer Ausmalung durch Johann Peter Herrlein, einer Doppelempore mit Barockbaluster und einer Kanzel von Kunstschreiner Valentin Weber.
Die 15 restaurierten Kirchgaden wurden im Jahr 2008 durch den Bezirk Unterfranken mit der Denkmalschutzmedaille ausgezeichnet. Hier handelt es sich um ein besonders gut erhaltenes Beispiel der regional-typischen Form einer Kirchenburg. Während die Gaden früher häufig den Charakter einer Befestigungsanlage hatten, wurden sie später als Wohn- und Versorgungseinrichtungen verwendet und dienten zur Lagerung von Obst, Most, Kartoffeln oder Rüben.
Die Pfarrkirche sowie die Kirchgaden sind am 14.09.2025 von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Führungen finden um 14 Uhr und 16 Uhr durch Gästeführerin Gertrud Pfister statt. Eine Möglichkeit zum Mittagessen besteht in der Gaststätte „Weißes Ross“ in Schnackenwerth (Voranmeldung erwünscht unter Tel. 09722 7480).
Weitere Informationen zum Denkmaltag gibt es unter
www.tag-des-offenen-denkmals.de
Die Verbandsversammlung hat den Jahresabschluss 2023 in seiner Sitzung am 29.07.2025 festgestellt und genehmigt. Der Jahresgewinn in Höhe von 889.304,30 € wird zur Tilgung des Verlustvortrages verwendet.
Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes in München vom 26.02.2025 über die Prüfung des Jahresabschlusses schließt mit folgendem
„Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Verbandssatzung.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 22. September bis 01. Oktober 2025 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen, Bergstraße 4, öffentlich aus.
Die von der Verbandsversammlung am 29.07.2025 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025 hat die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 01.08.2025 genehmigt und in ihrem Amtsblatt Nr. 19 vom 25. August 2025 amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen, Bergstr. 4, öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Die Teilnehmergemeinschaft Bergrheinfeld 4 hat den Flurbereinigungsplan Teil II erstellt.
Der Flurbereinigungsplan Teil II fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.
| Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II ausgelegt. | |
| - | Nachweis über die Gemeindegrenzänderung |
| - | Beschlüsse des Vorstandes zum Flurbereinigungsplan Teil II |
| - | Textteil zum Flurbereinigungsplan Teil II |
| - | Abfindungskarte |
| - | Gebietskarte (aktueller Stand) |
| - | Regelungen nach § 51 FlurbG |
| Nur zur Einsichtnahme durch Beteiligte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Eigentümer, Hypothekengläubiger), werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II ausgelegt: | |
| - | Bestandsblatt (Einlage) |
| - | Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Eigentümernachweis, Forderungsnachweis, Abfindungsnachweis) |
| - | Belastungsnachweis |
| - | Akt Dienstbarkeiten und Rechte |
Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan wurden den Teilnehmern bereits übersandt.
Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes Teil II werden in der Verwaltung der Gemeinde Bergrheinfeld, Hauptstr. 38, 97493 Bergrheinfeld, in der Verwaltung der Gemeinde Grafenrheinfeld, Marktplatz 1, 97506 Grafenrheinfeld und in der Stadt Schweinfurt, Johann-Modler-Weg 9, 97424 Schweinfurt, vom 02.10.2025 mit 16.10.2025
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php/).
Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Teil II, und zwar am
Montag, 20.10.2025,
von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und
13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses Bergrheinfeld,
Hauptstr. 38, 97493 Bergrheinfeld,
wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan - Teil II - gewünscht werden.
Unternehmensbedingte Nachteile nach § 88 Nrn. 4 und 5 FlurbG sind nicht gegeben.
Die Feststellungen zu unternehmensbedingten Nachteilen nach § 88 Nrn. 4 und 5 FlurbG sind nur in den bereits zugestellten Auszügen nachgewiesen.
Gegen den Flurbereinigungsplan Teil II kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins bei der Teilnehmergemeinschaft Bergrheinfeld 4 am Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg), oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg), Widerspruch eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Wegen der Höhe der im Abfindungsnachweis nachgewiesenen Geldentschädigung nach § 88 Nrn. 4 und 5 FlurbG steht nur der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. Der Anspruch auf Geldentschädigung für die vom Teilnehmer aufgebrachte Fläche (§ 88 Nr. 4 FlurbG) kann gerichtlich erst geltend gemacht werden, wenn die Landabfindungen aller Teilnehmer unanfechtbar feststehen. Die Klagefrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, an dem das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken dem Entschädigungsberechtigten mitgeteilt hat, dass die Landabfindungen aller Teilnehmer unanfechtbar sind.
-Abteilung für Immobiliarvollstreckung-
AZ: 801 K 41/24
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 03. Dezember 2025, 09.00 Uhr, Raum 701, Sitzungssaal, Amtsgericht Schweinfurt, Jägersbrunnen 6, 97421 Schweinfurt öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Schweinfurt von Schraudenbach
lfd.Nr. 1
Gemarkung Schraudenbach, Flurstück 394/2, Wirtschaftsart u. Lage Gebäude- und Freifläche, Anschrift Stettbacher Straße 8, Hektar 0,0504, Blatt 2798
lfd.Nr. 2
Gemarkung Schraudenbach, Flurstück 394, Wirtschaftsart u. Lage Gebäude- und Freifläche, Anschrift Nähe Finkenstraße, Hektar 0,0325, Blatt 2798
lfd.Nr. 3
Gemarkung Schraudenbach, Flurstück 397, Wirtschaftsart u. Lage Ackerland, Anschrift Am Glockenberg, Hektar 0,0015, Blatt 2798
Lfd.Nr. 1: Objektbeschreibung/Lage (lt.Angabe d. Sachverständigen):
ehemaliges Einfamilienwohnhaus (teil-unterkellter, zweigeschossig, nicht ausgebautes Dachgeschoss, Anbau nicht unterkellert, eingeschossig, Pultdach), ehemaliges Scheunengebäude (nicht unterkellert, eingeschossig, Satteldach), ehemalige Waschküche; Baujahre ca. 1897 (Wohnhaus) und ca. 1910 (Wirtschaftsgebäude); Anwesen derzeit leerstehend; gesamter Gebäudebestand abbruchreif bzw. wirtschaftlich und technisch verbraucht nach Rückbau des derzeitigen Gebäudebestandes grundsätzlich Bebauung mit Wohnhaus o.ä. vorstellbar;
Verkehrswert: 1,00 Euro
Lfd.Nr. 2: Objektbeschreibung/Lage (lt.Angabe d. Sachverständigen):
stark verwildertes Gartengrundstück, direkt südöstlich an das Flurstück 394/2 angrenzend; Zugang nur über Fremdgrundstücke bzw. über das ebenfalls bewertungsgegenständliche Flurstück 394/2 möglich, d.h. getrennte Veräußerung (ohne das Flurstück 394/2) nicht sinnvoll; bauliche Nutzung nicht vorstellbar;
Verkehrswert: 2.300,00 Euro
Lfd.Nr. 3: Objektbeschreibung/Lage (lt.Angabe d. Sachverständigen):
dreieckiges Flurstück mit lediglich 15 Quadratmetern Fläche, direkt angrenzend an Westseite der Straße „Am Glockenberg“ keine bauliche oder landwirtschaftliche Nutzung vorstellbar bzw. möglich;
Verkehrswert: 100,00 Euro
Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de
Der Versteigerungsvermerk ist am 15.11.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sei bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 -70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Aufgrund Beschluss des BGH vom 12.07.2012, V ZB 130/11, ist bei einem festgesetztem Grundstückswert von 1,00 € (hier: Flst. 394/2) keine Sicherheit zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
gez.
Fiehl, Rechtspfleger
Für die Richtigkeit der Abschrift
Schweinfurt, 03.09.2025
Bulheller-Schmitt, JAng
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Baugrunduntersuchungen der Fulda-Main-Leitung im Abschnitt B in der Marktgemeinde Werneck vom 29. September bis 22. Dezember 2025
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben Fulda-Main-Leitung. Diese neue 380-kV-Leitung soll in Zukunft die Umspannwerke in Dipperz und Mecklar in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld in Bayern verbinden. Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf der Fulda-Main-Leitung zu ermitteln, werden zwischen dem Juli 2025 und Dezember 2025 im Abschnitt B, Baugrunduntersuchungen vorgenommen.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Die Verortung der Bohrpunkte dieser Bohrkampagne und die geplanten Zuwegungen werden auf den anliegenden Bohrpunktkarten ersichtlich und hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Die angekündigten Maßnahmen finden in dem Zeitraum zwischen dem 29.09.2025 und dem 22.12.2025 statt. Einige Erkundungspunkte können aufgrund der Verhältnisse vor Ort (z. B. Waldgebiet, Witterung, o. ä.) ggf. nicht im Rahmen dieser Bohrkampagne angefahren werden. Weitere Kampagnen werden daher fristgerecht erneut ortsüblich bekannt gegeben.
Die von den Bohrungen betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der Flurstücksliste bzw. den Bohrpunktkarten. Darin werden auch die geplanten Erkundungstypen und Umfänge ersichtlich.
Betroffene Flurstücke
Eine Auflistung aller betroffenen Flurstücke und dazu passende Lagepläne mit Gemeinde, Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnenner, -zähler finden Sie im Internet unter:
www.tennet.eu/de/fulda-main-leitung-flurstueckeortsuebliche-bekanntmachungen
Alternativ können Sie auch den
folgenden QR-Code scannen:
Die vorgenannten Planentwürfe werden zudem hier ausgelegt:
Rathaus der Markt Werneck, Zimmer-Nr. 1.05, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck
Beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Bohrgesellschaft Roßla mbH in Zusammenarbeit mit der Firma T3 Deutscher Bauservice GmbH. Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Baugrunduntersuchung
Bei den Baugrunduntersuchungen werden mittels Bohrungen Boden- und Felsproben entnommen und im Anschluss auf ihre bodenphysikalischen Eigenschaften untersucht, um die Bodenbeschaffenheit der potenziellen Leitungsverläufe zu erkunden. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst.
Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte. Hierdurch können notwendige Berechnungskennwerte für die Planung sowie für temporäre Baustelleneinrichtung ermittelt werden.
In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, land- und forstwirtschaftliche Wege und Straßen sowie die Flurstücke zu betreten und zu befahren. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, ggf. vorhandene unterirdische Leitungen etc.) festgelegt. Die Zuwegung über die Vegetationsfläche erfolgt grundsätzlich über die kürzeste Distanz, kann vor Ort aber auch individuell abgestimmt werden. Die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen sind so ausgestattet, dass Auswirkungen der Maßnahmen möglichst geringgehalten werden. Nach der Probenentnahme wird der Ausgangszustand wiederhergestellt. Außerdem werden die Bohrlöcher verfüllt und das überschüssige Bohrgut fachgerecht entsorgt.
Art und Umfang der Voruntersuchungen
Vorgesehen sind Methoden zur Ermittlung der Lagerungsdichte mittels schwerer Rammsondierungen (DPH), Entnahmen von Bodenproben und Aufnahme der Bodenhorizonte mittels Kleinrammbohrungen (KRB) (d = 40-90 mm) oder verrohrter Kernbohrungen (KB) (d = 150 - 300 mm). In Einzelfällen kommt auch eine Spühlbohrung zum Einsatz. Während der Untersuchungsarbeiten kann es zudem zu Vermessungs- und Absteckarbeiten kommen.
Kernbohrungen (KB)
Bei diesem Bohrverfahren wird durch ein rotierendes Bohrrohr mit einer Kernbohrkrone ein ringförmiger Schlitz in das Erdmaterial gefräst. Der dabei entstehende zylindrische Bohrkern rutscht in das Kernrohr und wird durch Ziehen des Bohrgestänges zutage gefördert. Kernbohrungen werden mit Kettenbohrgeräten Typ G 100 SPR (Gewicht = 10.000 kg) oder Typ G 150 FTR1 (Gewicht = 6.400 kg) durchgeführt. Das Bohrgerät hat Außenabmessungen von ca. 5,20 m x 1,50 m bei einer Höhe von ca. 2,20 m im Fahrbetrieb und 3,80 m im Bohrbetrieb. Für die Kernbohrungen wird ein Arbeitsraum von mindestens 6,00 m x 4,00 m benötigt. Die geplante Erkundungstiefe beträgt max. 30,00 m. Die Kettenbohrgeräte werden mit einem Lastkraftwagen (Gewicht = 18.000 kg) und Anhänger (Gewicht = 13.000 kg) zur Bohrstelle transportiert. Ggf. werden die Arbeiten an der Bohrstelle durch eine Transportraupe unterstützt (Transportgewicht = 13.500 kg).
Kleinrammbohrungen (KRB) und schwere Rammsondierungen (DPH)
Bei Kleinrammbohrungen werden Ein-Meter- bzw. Zwei-Meter-Sonden lotrecht in den Boden gerammt. Anschließend werden die Sonden gezogen und durch einen Schlitz in der Sonde die Baugrundschichtung dokumentiert und einzelne Bodenproben entnommen. Bei den Rammsondierungen wird eine Sonde mit einer festgelegten Energie in den Boden gerammt. Dabei wird die Schlagzahl aufgenommen, die für eine Eindringtiefe von jeweils 10 cm notwendig ist. Aus den dokumentierten Schlagzahlen lassen sich Rückschlüsse auf die Lagerungsdichte des Bodens ziehen. Für die schweren Rammsondierungen und Kleinrammbohrungen wird ein Arbeitsraum von ca. 3,00 m x 3,00 m benötigt. Die geplante Erkundungstiefe beträgt max. 15,00 m. Die Bohrungen werden mit einem Raupenbohrgerät (Gewicht = 2.800 kg) durchgeführt. Das Bohrgerät hat Außenabmessungen von ca. 1,00 m x 2,50 m bei einer Höhe von 1,50 m im Fahrbetrieb und ca. 3,00 m im Bohrbetrieb. Die Bohrgeräte werden mit einem Transporter (Leergewicht = 3.500 kg) oder einem Anhänger (Gewicht = 13.000 kg) angefahren. Die Erkundungen dauern dabei je nach Untersuchungsprogramm und Randbedingungen ca. 1 bis 3 Tage. Für alle Bohrungen und Sondierungen gilt: Die zum Einsatz kommenden Bohrgeräte sind auf einem Raupenfahrzeug mit Verbrennungsmotor installiert und mit Gummikettenfahrwerk und Bohrgestänge ausgestattet. Die Bohrraupen werden jeweils in einem allradbetriebenen Begleitfahrzeug auf möglichst befestigten Wegen zum Einsatzort gebracht. Die Begleitfahrzeuge verbleiben während der Erkundungsarbeiten am Feld- oder Wegesrand. Abseits der Wege erfolgt die Zuwegung zu den einzelnen Bohrpunkten in der Regel über die kürzeste Distanz mittels Kettenfahrzeuge bzw. unter dem Einsatz von Lastverteilungsplatten. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher ordnungsmäßig wieder verfüllt und der Ausgangszustand des Bohrpunktes wiederhergestellt.
Bohrarbeiten in sensiblen Räumen
Werden Bohrarbeiten in besonders sensiblen Bereichen (z. B. Wasserschutzgebieten) durchgeführt, so werden folgende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt:
| • | Vor dem Aufstellen des Bohrgerätes werden Folien ausgelegt, um eventuell austretende Stoffe auffangen zu können. |
| • | Die Hydraulik des Bohrgerätes wird mit biologisch schnell abbaubaren Ölen betrieben. |
Im Zuge der für die geotechnischen Untersuchung erforderlichen
Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind Mitarbeiter/innen mit dem PKW, dem Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an Fluren und Wegen entstehen.
Nutzung von Grundstücken und Entschädigung bei möglichen Flurschäden
Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren sowie vorübergehende Arbeits- und Abstellflächen eingerichtet werden.
Im Falle von behördlichen Auflagen wird der Einsatz von Baggermatten, ökologischer und archäologischer Baubegleitung, eine archäologische Untersuchung oder ähnliches, notwendig werden. Bei Kampfmittelverdacht erfolgt vor der Durchführung der Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach § 20 SprengG. Sollten trotz aller Vorsicht bei den Baugrunduntersuchungen dennoch Flurschäden entstehen, werden diese entschädigt. TenneT hat zur externen Beweissicherung die T3 Deutscher Bauservice GmbH beauftragt, sodass mögliche Schäden objektiv beurteilt und entschädigt werden können. Diese dokumentieren den Ausgangs- und Endzustand.
Darüber hinaus kann es in Einzelfällen notwendig werden, entlang der Zuwegungen und im Bereich der Bohrpunkte Entfernungen von Gehölzen, Hecken oder einzelnen Bäumen vorzunehmen. Die Gehölzarbeiten finden nur nach vorheriger Abstimmung mit den Eigentümern statt. Zum Umfang der Inanspruchnahme wird zusätzlich auf die Flurstücksliste und die Lagepläne verwiesen. Der daraus unmittelbar entstehende Vermögensnachteil wird auf Basis einer gutachterlichen Bewertung ausgeglichen.
Gesetzliche Grundlage:
Die Berechtigung zur Durchführung der Baugrunduntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Untersuchungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Baugrunduntersuchungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner:
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Baugrunduntersuchungen nehmen wir gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an:
Thomas Wagner
T +49 (0)921 50740-2424
E fuldamain@tennet.eu
www.tennet.eu/de/projekte/
fulda-main-leitung
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