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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 38/2023
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Auf dem Bild (hinten links): Herr Kemmer, Frau Vollmuth, Herr Vollmuth, Abteilungsleiter Radsport beim TSV Werneck, Frau Hornung und 1. Bürgermeister Sebastian Hauck, bei der Urkundenübergabe für die Radsportabzeichen.

Sitzung des Marktgemeinderates

Am Montag, 25. September 2023 findet eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt. Beginn der Sitzung ist um 19.00 Uhr im Rathaus Werneck.

1.

Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 11.09.2023

2.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind

3.

Informationen im Nachgang zur letzten Sitzung des Marktgemeinderates

4.

1. Änderung Bpl. "Bei der Klauskapelle", Gem. Ettleben

5.

Bebauungsplan "Ettlebener Straße", Gem. Ettleben: Behandlung der Anregungen der Träger öffentlicher Belange, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

6.

12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Werneck; Behandlung der während der Auslegungsfrist vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen

7.

Atemschutzerweiterung - FF Schnackenwerth

8.

Anschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für die FF Schraudenbach

9.

Termine

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.

Die Tagesordnung kann aus redaktionellen Gründen noch geändert oder ergänzt werden. Wir bitten deshalb die Tagespresse (Termine) bzw. den Aushang am Rathaus Werneck zu verfolgen.

Wernecker Regional- & Biomarkt - Samstag, 23.09.

In der Zeit von 9 bis 14 Uhr kommen Direktvermarkter und regionale Anbieter in Werneck auf dem Balthasar-Neumann-Platz zusammen und bieten ihre Lebensmittel und Produkte an. Dieses Mal werden unter anderem geboten: Obst & Gemüse der Saison, Honig, Milch, Käse, Nudeln, Eier, außerdem Fleisch-, Wurst- und Grillspezialitäten vom Wild und Rind, Naturkränze und Floristik, saisonale Dekorationen, Brände und Liköre.

Ferienspaß - TSV Werneck Radsportabteilung

Mit großer Begeisterung und sportlichem Ehrgeiz nahmen auch in diesem Jahr wieder 11 Kinder am Ferienspaß der Radsportabteilung des TSV Werneck teil. Die Prüfung wurde in den Altersklassen 8 - 11 und 12 - 14 Jahren durchgeführt. Die Aufgaben für das Radsportabzeichen wurden von allen teilnehmenden Kindern unfallfrei und mit Bravour gemeistert. 1. Bgm. Sebastian Hauck überreichte den Radsportlerinnen und Radsportlern die Urkunde und die T-Shirts des BDR.

Er danke allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für das Engagement. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen beim nächsten Ferienspaß.

Nachbarschaftshilfe

Unter dem Motto „Machen wir den Tisch voll“ unterstützt die Außenstelle Werneck die Tafel Schweinfurt. Am Erntedank-Wochenende wird in der katholischen Kirche in Werneck folgendes gesammelt:

  • original verpackte
  • ohne Kühlschrank lagerbare
  • noch länger haltbare Lebensmittel.

Die Aktion findet vom 30. September bis einschl. 01. Oktober in der kath. Pfarrkirche in Werneck statt. Die Lebensmittel können zu den Öffnungszeiten des Gotteshauses (auch außerhalb des Gottesdienstes) abgegeben werden.

Fundsachen

1 Buch und 1 Pullover, gef. in der Sparkasse, Werneck

2 Sweatjacken und 1 Sonnenbrille, beim Mostfest liegengeblieben

1 Taschenlampe, gef. Tennisplatz Werneck

1 Teddybär, gef. Festplatz Schraudenbach

Verpachtung des Fischgewässers „Wern“: Wernstrecke I, Gemarkung Schnackenwerth

Das Fischgewässer Wern, Wernstrecke I, Gemarkung Schnackenwerth (ca. 1,4 km Länge), wird neu verpachtet. Die Pachtzeit beginnt ab 01.01.24 und endet am 31.12.33.

Die Verpachtung von Fischgewässern in Werneck erfolgt unter folgenden Bedingungen:

Eine Verpachtung ist nur an Bürger aus dem Bereich des Marktes Werneck zulässig.

Pächter darf nur sein, wer einen gültigen Fischereischein (Fließgewässer) besitzt.

Die Verpachtung ist nur nach dem ganzen Inhalt des Fischereirechts zulässig. Eine Trennung in Abteilungen ist insofern unzulässig.

Der Pachtpreis wird in Geld (Euro) festgesetzt.

Die Pachtzeit beträgt gem. Art. 22 BayFiG mindestens 10 Jahre und ist mit höchstens 3 Personen als Pächter zulässig.

Unterverpachtung ist nur mit Genehmigung des Verpächters nach den Bestimmungen im Pachtvertrag zulässig.

Der Fischbesatz in der Wern richtet sich nach dem Beschluss der „Hegefischereigenossenschaft Wern, Arnstein (Gänheim)“.

Im Übrigen wird noch auf folgendes hingewiesen:

Fischerei-Pachtvertrag für fließende Gewässer

a)

Der Pächter hat der zuständigen Fischereivereinigung „Hegefischereigenossenschaft Wern“ beizutreten.

b)

Der Pächter hat den Genossenschaftsbeitrag und sonstige anfallende Kosten zu übernehmen.

c)

Die Ausgabe eines Erlaubnisscheines richtet sich nach dem Beschluss der Hegefischereigenossenschaft Wern.

Bei Interesse bitten wir um Abgabe eines schriftlichen Angebotes (Pachtpreis/Jahr) bis zum 20.10.23 an den Markt Werneck (auch per Mail). Weitere Auskünfte erteilt Frau Lisa Krispin, Zi.-Nr. 1.13, Tel. 09722/22-33, E-Mail: lisa.krispin@werneck.de

Gelbes Band“ - Bürgerobstbäume in Werneck

„Tie a Yellow Ribbon…“ - auch im Markt Werneck werden aktuell gelbe Bänder um Bäume gebunden - um Streuobstbäume, genauer gesagt. Und so wie im bekannten Oldie sollen sie ein „Willkommen!“ signalisieren: Denn von den mit dem gelben Band gekennzeichneten Bäumen kann die Allgemeinheit gerne für den eigenen Bedarf ernten und naschen.

Damit weitet Werneck seine Anstrengungen aus, Streuobstflächen -unschätzbare Lebensräume nicht nur für Insekten und Garanten für ökologische Vielfalt- zu erhalten und zu fördern. Bereits im Juni 2023 nahm die Marktgemeinde Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern für die Teilnahme am Förderprogramm „Streuobst für alle!“ entgegen. Durch die große Resonanz bei dieser Aktion wird sich der Bestand im Gemeindegebiet allein auf privaten Flächen ab Herbst dieses Jahres um knapp 40 Streuobstbäume unterschiedlichster Arten und Sorten erhöhen. Nun weist mit dem Projekt „Gelbes Band“ der Markt Werneck ab August 2023 in zahlreichen Ortsteilen bereits vorhandene, gemeindliche Streuobstbäume zur Nutznießung für alle aus. Ein Geben und Nehmen für die Natur wie den Menschen.

Damit möglichst viele Interessierte wortwörtlich in den Genuss der Früchte kommen, sollten sich alle, die dieses Angebot wahrnehmen, an einige Leitregeln halten:

-

Das Obst darf von den Bäumen gepflückt werden, aber bitte nur in haushaltsüblicher Menge und für den Eigenbedarf.

-

Bitte beschädigen Sie die Bäume nicht. Brechen, schneiden oder sägen Sie insbesondere keine Äste ab.

-

Nutzen Sie die vorhandenen Wege und Parkmöglichkeiten für Ihr Fahrzeug und befahren Sie nicht die Streuobstflächen.

An folgenden Standorten werden im Marktgemeindegebiet Werneck Bürgerobstbäume mit dem gelben Band ausgewiesen:

Egenhausen:

Ortseingang von Schnackenwerth kommend, am Fahrradweg, gegenüber Zimmerei Kraus - 8 Apfelbäume

Eßleben:

Kuhhöhe (an der Mühlhäuser Straße) - 8 Apfelbäume, 2 Walnussbäume

Werneck:

Binsen (Nähe Weidenstraße) - 7 Apfelbäume, 6 Zwetschgenbäume

am Sportplatz (neben Ettlebener Straße) - Apfelbäume, Zwetschgen, Kirschbäume, 1 Walnussbaum

Vasbühl:

Höhenholz, an der Kreisstraße zwischen Vasbühl und Stettbach - 8 Apfelbäume, 1 Kirschbaum

Zeuzleben:

Ecke Kornstraße/Neuer Bergweg - 4 Apfelbäume

Erster Bürgermeister Sebastian Hauck freut sich, mit diesen ersten Standorten das Bürgerobst-Projekt „Gelbes Band“ im Marktgemeindegebiet Werneck ins Leben zu rufen und lädt Sie herzlich zum Probieren ein, wenn Sie einen Baum mit dem „Yellow Ribbon“ entdecken!

Brennholzeinschlag 2023/2024 aus dem Gemeindewald Werneck

In den kommenden Wochen beginnt der Holzeinschlag für die Saison 2023/2024. Geplant sind Holzeinschläge in fast allen Gemeindeteilen. Der Zeitpunkt des Einschlags richtet sich auch nach äußeren Bedingungen (Witterung).

Ab sofort können Sie Brennholz in den unten aufgeführten Kategorien bis spätestens 30.11.2023 im Rathaus, bitte ausschließlich bei Frau Krispin,

Tel. 2233, E-Mail: lisa.krispin@werneck.de, bestellen. Nach dem 30.11.23 sind keine Bestellungen mehr möglich. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt noch Brennholz verfügbar sein, wird dies entsprechend wieder im Amtsblatt veröffentlicht.

Aus Gründen der besseren Übersicht und Planbarkeit werden Bestellungen nicht mehr vom Forstwirt entgegengenommen, sondern sind ausschließlich, wie oben aufgeführt, an Frau Krispin im Rathaus zu richten.

Die Brennholzpreise (brutto/Ster) bleiben unverändert:

Polterholz

(6 - 10 m lange Stämme,

an Forstwege gerückt, Laubholz)  —  60,00 EUR

Astholz  —  25,00 EUR

Stangenholz (Selbstwerber)

aus Durchforstung  — 25,00 EUR

Alle Kategorien werden in Ster bestellt. Bei Astholz (Kronen) und Stangenholz (stehendes Holz) erfolgt die Vergabe nach Losen. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Menge.

Die max. Abgabemenge für Polterholz wird auf 15 Ster / je Haushalt begrenzt.

Das Holz darf erst nach vollständiger Bezahlung (Überweisung, bar oder EC-Karte) abgefahren werden. Der Kaufpreis kann nicht vom Konto abgebucht werden.

Kunden, die Polterholz, Astholz oder Stangenholz erwerben möchten, müssen zwingend einen Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägelehrgang beim Forstwirt vorlegen. Außerdem ist eine entsprechende Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben.

Zur künftigen Beachtung:

Für den Holzeinschlag 2024/2025 werden Bestellungen erst nach einer entsprechenden Veröffentlichung der Brennholzpreise und des Bestellzeitraumes im Amtsblatt entgegengenommen. Vorausgegangene Bestellungen können deshalb nicht mehr berücksichtigt werden und werden auch nicht gelistet.