Auf dem Bild (von links): Herr Kemmer, Herr Vollmuth, 1. Bürgermeister Sebastian Hauck, Frau Hornung bei der Urkundenübergabe für die Radsportabzeichen. Foto: Endres
Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:
| 1. | Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.07.2025 wurde genehmigt. |
| 2. | Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.06.2025 beschlossen Frau Anna Seuffert und Herrn Marius Drescher als weitere Standesbeamte für den Standesamtsbezirk Werneck zu bestellen. |
| 3. | Die Marktgemeinderäte wurden darüber informiert, dass neue Flurkarten im Ratsinformationssystem bereitstehen. |
| 4. | Dem Entwurf und der Ausführungsplanung zur Straßensanierung „Lachgraben“ im Gemeindeteil Stettbach hat der Marktgemeinderat mehrheitlich zugestimmt. |
| 5. | Das Gremium hat die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB für die Errichtung eines Batteriespeichers auf den Flächen Fl.-Nrn. 5455 und 5456, Gemarkung Ettleben beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt nach Vorlage des Planentwurfs das Aufstellungsverfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in die Wege zu leiten. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB). |
| 6. | Den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Zeuzleben hat der Marktgemeinderat einstimmig abgelehnt. |
| 7. | Hinsichtlich der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8 ff. WHG zur temporären Einleitung von Niederschlagswasser in die Wern durch die Fa. Tennet hat der Marktgemeinderat beschlossen, als Träger öffentlicher Belange, eine Stellungnahme bei der Regierung von Unterfranken abzugeben. |
| 8. | Das 8. internationale Varietéfestival im Mai 2026 fördert der Markt Werneck nach Beschluss des Marktgemeinderates mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 €. |
| 9. | Der Marktgemeinderat hat beschlossen einen Gasversorgungs-Sondervertrag mit der Gasversorgung Unterfranken GmbH, Würzburg, für die Zeit vom 01.01.2027 - 31.12.2027 abzuschließen. |
| 10. | Dem Geschäftsleiter Marius Drescher wurde die Anordnungsbefugnis in Abwesenheit des Kämmerers bis zu einem Anordnungsbetrag in Höhe von 3.000 € einstimmig übertragen. |
| 11. | Die Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates und des Bau- und Agrarausschusses wurden bekanntgegeben. |
Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 06. Oktober 2025 statt. Beginn ist um 19:00 Uhr.
Freitag: 19.09.2025, Armbänder (ab 6)
Freitag: 26.09.2025, Tischtennis Turnier (ab 6)
Der Kinder- und Jugendtreff ist unabhängig von den Programmpunkten für ALLE* geöffnet.
Wir freuen uns auf euren Besuch!
*Im Kinder- und Jugendtreff sind Besuchende zwischen 6-18 Jahre erlaubt.
Kontakt: Schönbornstraße 40, 97440 Werneck
E-Mail: hjoest@isb-online.org - Instagram: jugendtreff.werneck - WhatsApp: 0175 5823160
Öffnungszeiten: Mo: 16.00 - 20.00 Uhr, Mi: 16.30 - 20.30 Uhr, Fr: 15.00 - 22.00 Uhr
Im Hallenbad Werneck findet am Samstag, 27.09.2025 von 9.45 Uhr - 10.45 Uhr wieder eine Schwimmstunde für Menschen mit Behinderung statt. Der Einlass ins Hallenbad ist nur mit gültigem Behindertenausweis gewährleistet. Jeder Behinderte kann von einer Person begleitet werden.
Im Anschluss an die Schwimmstunde ist der Beckenbereich von 10.45 Uhr - 11.00 Uhr gesperrt und zu verlassen. Zu dieser Zeit gibt es keine Aufsicht. Ab 11.00 Uhr kann der normale Schwimm- und Badebetrieb weiter genutzt werden.
Die nächste Schwimmstunde für Menschen mit Behinderung findet am Samstag, 25.10.2025 statt.
1 Schlüssel, gef. in Werneck
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß §32 Nr. 9 der Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Werneck das Mitführen von Hunden auf dem Friedhof nicht gestattet ist. Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und des Gedenkens - aus Rücksicht auf die Würde des Ortes und auf andere Besucher ist das Betreten mit Hunden (ausgenommen Blindenhunde) untersagt. Wir bitten um Beachtung!
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 15.09.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Batteriespeicher Ettleben“ sowie die dadurch erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flächen Fl.-Nr. 5455 und 5456 der Gemarkung Ettleben, Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt, Regierungsbezirk Unterfranken.
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes bzw. Flächennutzungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses (siehe nachfolgender maßstabsloser Lageplan
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes bzw. des zu ändernden Flächennutzungsplanes kann im Rathaus des Marktes Werneck, Zimmer 1.05 (Geschäftsleitung), während der Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite des Marktes Werneck eingesehen werden.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung eines Batteriespeichers auf den Flächen Fl.-Nr. 5455 und 5456, Gemarkung Ettleben an der Gemeindegrenze neben dem Umspannwerk Bergrheinfeld gelegen mit einer Leistung von ca. 275 MW und einer Speicherkapazität von ca. 500 MWh.
Werneck, 16.09.2025
gez.
Hauck
1. Bürgermeister
Der Markt Werneck hat sich unter Inanspruchnahme von Fördermitteln entschlossen das Gemeindegebiet flächendeckend mit einem Glasfasernetz auszustatten. In einigen Orten ist der Ausbau bereits abgeschlossen bzw. derzeit im Bau. Im nächsten Schritt sollen die Ortsteile Eckartshausen, Eßleben, Mühlhausen, Schleerieth, Schnackenwerth und Vasbühl sowie das Gewerbegebiet an der A70 flächendeckend mit Glasfaser versorgt werden.
Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger können sich gerne bei den folgenden Veranstaltungen über den Glasfaserausbau informieren:
• 23.09.2025, 19:00 Uhr Sportheim Schnackenwerth
• 25.09.2025, 19:00 Uhr Sportheim Eßleben
• 07.10.2025, 19:00 Uhr Sportheim Eckartshausen
Herzlichen Dank den Betreuern, Vereinen, Verbänden, Firmen und Privatpersonen für die Organisation und Durchführung der insgesamt 47 Veranstaltungen im diesjährigen Wernecker Ferienspaß. Durch ihren vorbildlichen Einsatz haben sie dafür gesorgt, dass auch in diesem Jahr die Ferienspaßaktion wieder reibungslos ablief.
Mit großer Begeisterung und sportlichem Ehrgeiz nahmen auch in diesem Jahr wieder 23 Kinder am Ferienspaß der Radsportabteilung des TSV Werneck teil. Die Prüfung wurde in den Altersklassen 8 - 11 und 12 - 14 Jahren durchgeführt.
Erfreulicherweise wurden die durchzuführenden Aufgaben für das Radsportabzeichen von allen teilnehmenden Kindern unfallfrei und mit Bravour gemeistert, so dass die Urkunden des BDR und die T-Shirts an die jungen Radsportler durch 1. Bürgermeister Sebastian Hauck und den Verantwortlichen übergeben werden konnten.
Beratungstermine für 2025 im Rathaus:
13.11.2025 und 11.12.2025
Bezüglich eines Termins wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer an den Markt Werneck, Frau Petra Ruß, Tel.-Nr. 09722/2251 oder E-Mail petra.russ@werneck.de. (Mo. - Mi. 8.00 - 12.00 Uhr und Do. 8.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es unbedingt erforderlich Ausweispapiere und bei der Beratung für andere Personen auch eine Vollmacht mitzubringen.
Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt
VKZ 743011
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Eckartshausen blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
eingeladen.
Versammlungsort: Eckartshausen, im Sportheim
Versammlungszeit: Donnerstag, den 16.10.2025 um 19:00 Uhr
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Eckartshausen |
| 2. | Bericht des Vorstandsvorsitzenden |
| 3. | Bericht des Kassiers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses |
| 7. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden |
| 8. | Wahl der Vorstandsmitglieder |
| 9. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden |
| 10. | Bestimmung von Kassenprüfern |
| 11. | Allgemeine Aussprache |
Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Eckartshausen ist eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich geworden.
Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 8 der Satzung
3 Vorstandsmitglieder
auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen. Außerdem hat die Genossenschaftsversammlung dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr) einen Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter vorzuschlagen.
Die Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden und des stellv. Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch das ALE Ufr (vgl. Art. 4 Abs. 2 AGFlurbG).
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.
Wählbarkeit:
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.
Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr. nicht verfügt.
Kommt die Wahl des Vorstands im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Eckartshausen, den 08.08.2025
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Flurbereinigungsgenossenschaft Eckartshausen
gez.
Dietmar Rottmann