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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 39/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Für unsere alljährliche Weihnachtsausstellung im Foyer des Rathauses Werneck sind wir auf der Suche nach Papierkrippen, nostalgischen Weihnachtskarten und Adventskalendern mit Bildern. Wenn Sie im Besitz der gesuchten Weihnachtsutensilien sind und bereit wären, uns diese leihweise zur Verfügung zu stellen, würde dies unsere Ausstellung bereichern.

Sie möchten Teil unserer Ausstellung sein? Setzen Sie sich hierfür einfach mit der für die Ausstellung zuständigen Mitarbeitern, Stefanie Büttner, Mail: stefanie.buettner@werneck.de, Telefon 09722-2261, in Verbindung. Schon jetzt vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Fundsachen

1 Schildkröte, gef. in Werneck

1 Schal, gef. in Werneck

Über Gott und Gefühle

Nur noch zwei Wochen, dann treten beim 12. Poetry Slam Werneck wieder Wortakrobaten und Bühnenpoeten gegeneinander an. Los geht es am Freitag, 11. Oktober, um 19.30 Uhr im Café Baltasar. Man darf gespannt sein auf Texte über das Leben, die Liebe, den Alltag, die Menschen, Gott, die Welt und vieles mehr. Die Gastszene ist dieses Mal München. Präsentiert werden sie von folgenden Poeten: Thomas Eiwen redet mal über Gott und mal über die Welt, und wenn man genau hinhört reimt es sich auch manchmal. Felix Hufnagel studiert in Erlangen Psychologie. Um das Klischee, dass jeder Psychologiestudent selbst einen kleinen Knacks hat zu widerlegen, stellt er sich seit 2022 auf Bühnen und hofft, dass wildfremde Menschen für sechs Minuten über seine Texte nachdenken, lachen oder zumindest schmunzeln. Weil ihr das Studium zu theoretisch war, suchte Lotta Emilia einen Ausgleich und fand ihn in der Kunst. Dieser Ausgleich ist zum Beruf geworden. Seitdem ist die freie Autorin, Moderatorin, Workshopleiterin und kann als Poetry Slammerin auf über 300 Slams „zwischen Sylt und Salzburg“ zurückblicken. Wenn er nicht auf Slams auftritt, führt Julius Althoetmar ein Doppelleben: Er ist Mathestudent bei Tag … und auch bei Nacht. Spät abends fragt er sich oft, ob seine Studienwahl wirklich ein Indiz für logischen Verstand oder eher für unterbewussten Selbsthass ist. Seine Slamkarriere verdankt er vor allem seinem Deutschlehrer. Seitdem ist er auf Slambühnen in ganz Deutschland dabei, unverändert bescheidene Texte zum Besten zu geben. Nele Pez ist Tierärztin aus Lüneburg und eine wahre Späteinsteigerin in die Slam-Szene. Von Norddeutschland ging es für die heute 33-jährige nach Unterfranken, wo sich die sprachlichen Hürden langsam abbauen. Sie dachte sich: „Wenn man schon nicht in der Lage ist, Emotionen zu zeigen, dann muss man wenigstens darüber reden". Damit ihr endlich jemand zuhört, nimmt erstmals das Mikro selbst in die Hand, um Texte über Gesellschaft, Alltagsgeschichten und Moral zu präsentieren.

Moderiert wird der Poetry Slam Werneck in bewährter Weise durch das Schweinfurter Slam-Urgestein Manfred Manger. Für den passenden Sound sorgt DJ A-Ray. Er untermalt die Auftritte der Poeten mit stimmungsvoller und emotionsgeladener Musik.

Karten gibt es im Rathaus Werneck, im Café Balthasar sowie an der Abendkasse.

Die Deutsche Telekom informiert über eine Vollsperrung:

Im Zuge der Verlegung von Glasfaserkabel durch die Firma Lechner Straße- und Tiefbau GmbH, müssen bestimmte Abschnitte der Birkenstraße und der Friedenstraße voll gesperrt werden. Während des ersten Bauabschnittes, in der Zeit vom 30.09.2024 bis zum 06.12.2024, sind die nachfolgend genannten Anwesen hiervon betroffen:

Birkenstraße: Von Ahornstraße 12 und Birkenstraße 19 bis Birkenstraße 31, sowie Birkenstraße 20, 22 und 38 (Kreuzungsbereich Ahornstraße / Birkenstraße + Einmündungsbereich Birkenstraße / Am Ring)

Friedenstraße: Von Friedenstraße 10 bis 20, sowie Friedenstraße 17 bis 31 (Einmündungsbereich Friedenstraße / Ahornstraße + Einmündungsbereich Friedenstraße / Am Ring).

Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert.

Änderung der Müllabfuhr-Termine wegen Tag der deutschen Einheit

Landkreis Schweinfurt: Die Termine der Müllabfuhr ändern sich aufgrund des bevorstehenden Feiertages Tag der deutschen Einheit am Do., 03.10. im gesamten Landkreisgebiet. Der reguläre Abfuhrtag wird ab diesem Feiertag in der betreffenden Kalenderwoche jeweils einen Tag nach hinten verschoben. Diese Änderungen betreffen alle Tonnen. Im Abfallkalender für das Jahr 2024, in der Abfall-App und in den Erinnerungen per E-Mail sind diese Verschiebungen bereits berücksichtigt.

Digitale Senior: innen

DigiBüro - Wünschen Sie einen Termin für eine persönlichen Beratung, dann schreiben Sie eine E-Mail an info@digital-60plus.de oder rufen Sie uns an 09722/94 860 93 (Anrufbeantworter).

DigiCafe - Senior: innen zeigen Senior: innen Funktionen, Bedienung und interessante Apps am Smartphone. Wir tauschen uns über Themen aus und erkunden neue Funktionalität.

für Einsteiger am 30.09. von 14.00 - 16.00 Uhr im Pfarrzentrum Werneck

für Fortgeschrittene am 01.10. von 14.00 - 16.00 Uhr im Pfarrzentrum Werneck

Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die wesentliche Änderung der Deponie Rothmühle, Fl. Nr. 2016/1 der Gemarkung Bergrheinfeld, Gemeinde Bergrheinfeld, Landkreis Schweinfurt;

Bekanntmachung

Errichtung und Betrieb einer Erweiterung der bestehenden Deponiefläche im Nordosten um Deponieabschnitte der Deponieklassen I und II durch den Landkreis Schweinfurt;

Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 10 Abs. 1, 15, 18 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung von Deponiesickerwasser aus dem Erweiterungsbereich der Deponie Rothmühle in die Wern

Für das oben genannte Vorhaben liegt der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken vom 30.08.2024, Nr. 55.1-8156.04-7-2, mit Rechtsbehelfsbelehrung und mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen zur allgemeinen Einsicht aus

Markt Werneck

Herr Bonengel, Zi.Nr. 1.05

Balthasar-Neumann-Platz 8

97440 Werneck

in der Zeit (von - bis)

04.10.2024 bis 18.10.2024

während der Dienststunden (von - bis)

Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr

Montag/Dienstag von 13.30 - 15.30 Uhr

Donnerstag von 13.30 - 17.30 Uhr

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg eingesehen werden.

Außerdem können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken abgerufen werden (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177673/177699/leistung/leistung_53452/index.html). Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich ist allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Vorhabensträger sowie denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, individuell mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG i.d.F. bis 31.12.2023).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch gegenüber allen anderen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG i.d.F. bis 31.12.2023).

Markt Werneck

Werneck, 27.09.2024

gez.

Sebastian Hauck, 1. Bürgermeister

Flurneuordnung Stettbach 4

Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt

Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)

Bekanntmachung und Ladung

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Stettbach 4 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.

Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am:

Mittwoch, 06.11.2024, um 19:00 Uhr,

Ort: Landgasthof Zum Rebstock,

Kirschental 38, 97440 Stettbach.

Tagesordnung

1.

Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens

2.

Wahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter

3.

Allgemeine Aussprache

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt.

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 10 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren

je 3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Stettbach

je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter für die Ortschaft Schraudenbach

zu wählen sind.

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

Würzburg, 16.09.2024

gez. Sonja Ludwig