Für eine Modenschau im Kreisaltenheim im November werden noch Kleidungsstücke aus der Zeit der 1950er und 1960er Jahre gesucht. Insbesondere Petticoats und Kleiderschürzen sind interessant. Wenn Sie für die Veranstaltung ein Kleidungsstück verleihen würden, melden Sie sich bitte unter der Tel. 8230 bei Fr. Reith.
1 Katze, gef. an der A7 Werneck
In den kommenden Wochen beginnt der Holzeinschlag für die Saison 2025/2026. Geplant sind Holzeinschläge in fast allen Gemeindeteilen. Der Zeitpunkt des Einschlags richtet sich auch nach äußeren Bedingungen (Witterung).
Ab sofort können Sie Brennholz in den unten aufgeführten Kategorien bis spätestens 30.11.2025 im Rathaus, bitte ausschließlich bei Frau Krispin, Tel. 2233, E-Mail: lisa.krispin@werneck.de, bestellen. Nach dem 30.11.25 sind keine Bestellungen mehr möglich. Aus Gründen der besseren Übersicht und Planbarkeit werden Bestellungen nicht vom Forstwirt entgegengenommen.
Die Brennholzpreise (brutto/Ster) wurden wie folgt festgelegt:
Polterholz (6 - 10 m lange Stämme, an Forstwege gerückt, Laubholz) 65,00 EUR
Astholz 25,00 EUR
Stangenholz (Selbstwerber) aus Durchforstung
30,00 EUR
Nadelholz / Weichholz (geringe Menge vorhanden) 30,00 EUR
Alle Kategorien werden in Ster bestellt. Bei Astholz (Kronen) und Stangenholz (stehendes Holz) erfolgt die Vergabe nach Losen. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Menge. Auf Grund der vom Markt Werneck betriebenen nachhaltigen Waldbewirtschaftung sind die Holzmengen begrenzt.
Die max. Abgabemenge für Polterholz wird deshalb auf 15 Ster / je Haushalt begrenzt.
Das Holz darf erst nach vollständiger Bezahlung (Überweisung, bar oder EC-Karte) abgefahren werden. Der Kaufpreis kann nicht vom Konto abgebucht werden.
Kunden, die Polterholz, Astholz oder Stangenholz erwerben möchten, müssen zwingend einen Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägelehrgang beim Forstwirt vorlegen. Außerdem ist eine entsprechende Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben.
Zur Beachtung:
Bestellungen werden immer erst nach einer Veröffentlichung der Brennholzpreise und des Bestellzeitraumes im Amtsblatt entgegengenommen und können deshalb nicht schon früher vorgemerkt werden.
Im Zeitraum vom 29.09.2025 (9 Uhr) bis zum 10.10.2025 (12 Uhr) führen Einheiten der Bundeswehr eine Übung durch. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Es wird besonders auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Feldmunition und dergl.) ausgehen und auf die entsprechenden Strafbestimmungen hingewiesen. Bezüglich der Übungsschäden wird auf Abs. 2 des Abschnittes V der Bekanntmachung (Manöverbekanntmachung -StAnz. 2008 Nr. 51/52) Bezug genommen.
Im Abfallkalender für das Jahr 2025, in der Abfall-App und in den Erinnerungen per E-Mail sind diese Verschiebungen bereits berücksichtigt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft stehen bei Rückfragen zu den Terminverschiebungen unter der TelNr. 09721 55 597 gerne zur Verfügung.