Der Wernecker Kulturfrühling startet im März und April 2024 in seine 20. Auflage! Das Programm ist breit gefächert und bietet Konzerte und Kabarett, Gedichte und Geschichten, Tanz und Theater.
Die Broschüre des Kulturfrühlings liegt diesem Amtsblatt bei.
Sollte es zu kurzfristigen Programmänderungen kommen, informieren wir Sie über unser Amtsblatt, unsere Homepage www.werneck.de sowie unsere Instagram-Seite markt_werneck.
1 Halskette, gef. in Werneck
1 Tankdeckel incl. Schlüsselbund, gef. in Werneck
Der Markt Werneck bietet auf der gemeindlichen Homepage eine kostenfreie Möglichkeit den eigenen Verein oder Betrieb vorzustellen, sowie Termine online bekannt zu machen. Nach Erstellung eines Benutzerkontos auf www.werneck.de („Login“ zu finden auf der Startseite oben rechts) können selbst Einträge verfasst und Termine eingestellt werden. Ein Leitfaden erklärt die Funktionen der „Bürgerservices auf werneck.de“ und gibt eine Anleitung zu den Anwendungsschritten.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Peter, Tel. 09722-2214 oder Email an manuel.peter@werneck.de
In den nächsten Wochen werden die Abrechnungen der Wasser- und/oder Kanalgebühren für das Jahr 2023 einschließlich der Vorauszahlungsraten 2024 zugestellt. Die Schlussrate für das Jahr 2023 wird am 15. März 2024 fällig. Ggf. kann sich der Fälligkeitstermin der Schlussrate der Kanalgebühren für die Ortsteile Ettleben, Mühlhausen, Schnackenwerth, Werneck und Zeuzleben auf den 15.04.24 verschieben.
Die Vorauszahlungsraten für 2024 sind zum 15.07. und 15.11.2024 mit je 1/3 des Abrechnungsbetrages 2023 zu zahlen. Wir bitten die Gebührenzahler, die Abrechnung auch hinsichtlich des Verbrauches zu kontrollieren.
Wir weisen darauf hin, dass die Eigentümer ihre hauseigenen Installationen und die Wasseruhr regelmäßig (mindestens monatlich) kontrollieren und den Verbrauch notieren sollten, damit mögliche Schadensfälle frühzeitig erkannt werden.
Nicht gemeldete Zählerstände wurden geschätzt.
In den nachfolgend genannten Zeiten führen Einheiten der Bundeswehr Übungen durch.
29.01.2023 von 07:00 bis 21:00 Uhr
30.01.2023 von 07:00 bis 21:00 Uhr
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten.
Es wird besonders auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Feldmunition und dergl.) ausgehen und auf die entsprechenden Strafbestimmungen hingewiesen.
Bezüglich der Übungsschäden wird auf Abs. 2 des Abschnittes V der Bekanntmachung (Manöverbekanntmachung -StAnz. 2008 Nr. 51/52) Bezug genommen.
In der Zeit vom 01.02.2024 bis zum 29.02.2024 führen Einheiten der US Streitkräfte Übungen durch. Diese finden sowohl zu Tages-, als auch zu Nachtzeiten statt.
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten.
Es wird besonders auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Feldmunition und dergl.) ausgehen und auf die entsprechenden Strafbestimmungen hingewiesen.
Bezüglich der Übungsschäden wird auf Abs. 2 des Abschnittes V der Bekanntmachung (Manöverbekanntmachung -StAnz. 2008 Nr. 51/52) Bezug genommen.
Die von der Verbandsversammlung am 07.12.2023 beschlossene Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2024 hat die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 15.12.2023 genehmigt und in ihrem Amtsblatt Nr. 1 vom 11.01.2024 amtlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt in der Zeit vom 01. - 20. Februar 2024 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen, Bergstraße 4, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.