Das Foto (© Thomas Engert, Sparkasse) zeigt v.l.: Revierleiterin Selina Schott, Stefan Kirchner (Sparkasse), Bürgermeister Sebastian Hauck, Gemeindearbeiter Georg Fella
Der Wahlleiter
des Marktes Werneck
Nach Art. 8 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), § 11 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) hat die Regierung von Unterfranken für die am 08. März 2026 stattfindenden Gemeinde- und Landkreiswahlen einen Beschwerdeausschuss gebildet.
Der Beschwerdeausschuss entscheidet auf Antrag eines betroffenen Wahlvorschlagsträgers über dessen Einwendungen bezüglich der Gültigkeit des Wahlvorschlags für die Gemeinderats-, Kreistags-, Bürgermeister- oder Landratswahl, sofern der Wahlausschuss diesen Einwendungen nicht abgeholfen hat oder ein Beschluss, der die Gültigkeit eines Wahlvorschlags festgestellt hat, von Amts wegen geändert wird (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 GLKrWG).
Der Wahlvorschlagsträger hat den Antrag bis spätestens Donnerstag, den 29. Januar 2026, 18:00 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleitung einzureichen (Art. 32 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG). Anträge auf Entscheidung des Beschwerdeausschusses sind von der Wahlleitung mit den für die Überprüfung durch den Beschwerdeausschuss erforderlichen Unterlagen und einer eigenen Stellungnahme unverzüglich durch Boten dem vorsitzenden Mitglied des Beschwerdeausschusses zu übermitteln (§ 48 Abs. 2 GLKrWO).
Für eine eventuell notwendig werdende Sitzung wird der Beschwerdeausschuss am
Montag, den 02. Februar 2026, 15:30 Uhr
bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg im Sitzungssaal A zusammentreten.
Die Sitzung ist öffentlich.
Werneck, 19.01.2026
1 Katze, gef. in Egenhausen
1 Brille gef. in Werneck
1 Mütze gef. in Eßleben
Die Leihgaben, die für die Weihnachtausstellung des Marktes Werneck zur Verfügung gestellt worden sind, können ab sofort im Rathaus abgeholt werden. Bitte vorab bei Stefanie Büttner, Tel. 09722-2261 oder stefanie.buettner@werneck.de zwecks Terminvereinbarung melden.
Im Rahmen der Aktion „Ein Baum für jedes neue Girokonto“ setzt sich die Sparkasse Schweinfurt-Haßberge weiterhin aktiv für den Erhalt unserer Wälder ein. So profitiert der Markt Werneck von einer großzügigen Spende für zwei bedeutende Projekte zur Aufforstung und Waldpflege.
Mit einem Teil der Spende wird die Aufforstung einer durch den Fichtenborkenkäfer geschädigten Kahlfläche im Vasbühler Schorn gefördert. Die ersten Setzlinge - darunter Baumhasel und Schwarznüsse - wurden bereits gepflanzt und tragen jetzt dazu bei, den betroffenen Waldabschnitt nachhaltig zu regenerieren.
Zusätzlich stellt die Sparkasse Schweinfurt-Haßberge weitere Mittel für die Aufforstung und den Bestandsschutz im Eckartshäuser Holz zur Verfügung. Hier sterben zunehmend alte Eichen, was zu einem Rückgang der Bestände führt. Um die Baumartenvielfalt zu erweitern und die Klimafitness des Waldes zu verbessern, werden hier im Winter 2026/27 weitere Baumarten gepflanzt. Der Bestandsschutz trägt dazu bei, die jungen Eichen zu schützen und so den natürlichen Nachwuchs der Eichen zu fördern.
Am 15. Januar 2026 fand im Vasbühler Schorn der offizielle Pressetermin statt. Dabei besuchten Selina Schott (Revierleiterin Forstrevier Werneck), Sebastian Hauck (Bürgermeister Markt Werneck), Stefan Kirchner (Leiter Sparkassenfiliale Werneck) und Georg Fella (Gemeindearbeiter) die Aufforstungsfläche. „Die Aufforstungsprojekte im Markt Werneck sind ein wichtiger Schritt, um die Resilienz unserer Wälder zu steigern und sie fit für die Zukunft zu machen. Mit der Unterstützung durch die Sparkasse Schweinfurt-Haßberge können wir einen wertvollen Beitrag für den nachhaltigen Waldumbau und den Erhalt der Natur leisten.“, so Selina Schott.
Filialleiter Stefan Kirchner erklärte: „Mit der Aktion „Ein Baum für jedes neue Girokonto“ möchte die Sparkasse Schweinfurt-Haßberge einen aktiven Beitrag zum Thema Nachhaltigkeit in unserer Region leisten und pflanzt für jedes neue Privat-Girokonto einen Baum in den Wäldern unserer Region. Wir danken allen, die durch ihre Kontoeröffnung dazu beitragen, unsere Wälder zu stärken.“
Bürgermeister Sebastian Hauck sagte abschließend: „Wir danken der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge für die finanzielle Unterstützung. Die Zusammenarbeit ist ein wertvoller Beitrag zum Waldumbau und zum Erhalt der Natur - gerade in Zeiten des Klimawandels. Wir freuen uns sehr auf die weitere Entwicklung dieser wichtigen Projekte.“
Damit wir alle gut durch den Winter kommen, hier einige wichtige Hinweise zum Winterdienst:
1. Privater Winterdienst
Wer ist Räum- und Streupflichtiger?
Jeder Anlieger an einer öffentlichen Straße oder Gehweg. Anlieger sind: Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und Berechtigte die ein dingliches Nutzungsrecht am angrenzenden Grundstück haben.
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Straßen- und Wegegesetz und die hierzu erlassene „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ des Marktes Werneck, vom 31.01.2022, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 5 des Marktes Werneck vom 04.02.2022. Die Verordnung kann auf der gemeindlichen Homepage unter www.werneck.de oder in der Geschäftsleitung des Marktes Werneck eingesehen werden.
Umfang der Räum- und Streupflicht?
Auf den innerorts an den Grundstücken angrenzenden Gehwegen ist der Schnee zu räumen (auf mind. 1 Meter Breite) und bei Schnee-, Reif- und Eisglätte die Gefahr mit abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) zu beseitigen. Dies gilt auch für angrenzende Treppen und Durchgänge und bei Eckgrundstücken für alle angrenzenden Gehwege. Ist kein Gehweg vorhanden muss auf der angrenzenden Straße oder dem Mehrzweckstreifen ein Gehweg (auf mind. 1 Meter Breite) geräumt werden. Tausalz und ätzende Mittel sind nicht erlaubt (Ausnahmen nur bei besonderer Glätte z.B. an Treppen und starken Steigungen).
Wann muss ich den Winterdienst durchführen?
Der Winterdienst ist an Werktagen ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr, bis abends 20.00 Uhr durchzuführen. Gegebenenfalls sind die Räum- und Streuarbeiten zu wiederholen.
Wohin mit dem Schnee?
Der geräumte Schnee ist grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück zu lagern. Sofern der Gehweg ausreichend breit ist, kann der Schnee auch an der Gehwegseite gelagert werden. Es muss stets die Mindestbreite der Gehbahn frei bleiben und der Verkehr darf hierdurch nicht gefährdet oder erschwert werden. Fußgängerüberwege sind freizuhalten, dies gilt auch für Abflussrinnen, Hydranten und Kanaleinlaufschächte, damit das Schmelzwasser ablaufen kann.
Kann auch ein Anderer für mich den Winterdienst übernehmen?
Ja. Ein geeigneter Beauftragter kann die Pflicht des Anliegers für den Winterdienst übernehmen.
Was passiert, wenn ich den Winterdienst nicht durchführe?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Sollte es zu einem Personenschaden kommen, kann außerdem ein Strafverfahren (Körperverletzung) gegen den Winterdienstpflichtigen eingeleitet werden.
2. Kommunaler Winterdienst
Rechtsgrundlage für den kommunalen Winterdienst ist das Bayerische Straßen- und Wegegesetz. Danach ist es Aufgabe der Gemeinden, öffentliche, gemeindeeigene Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften, bei Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Wann und wo ist der kommunale Winterdienst im Einsatz?
Die Räum- und Streupflicht besteht nur zur Sicherung des Tagesverkehrs (ab Beginn Berufsverkehr) und zwar nur an gefährlichen oder verkehrswichtigen Stellen (z.B. Steigungen, vielbefahrene Kreuzungen). Somit besteht für Siedlungs- und Anliegerstraßen, auf denen zahlenmäßig nur begrenzter Straßenverkehr stattfindet, kein kommunaler Winterdienst!
Der Sinn des Winterdienstes besteht nicht darin, für den Kraftfahrer auf allen Straßen Verkehrssicherheit zu schaffen, sondern beschränkt sich darauf, die Verkehrsteilnehmer vor nicht erkennbaren oder einschätzbaren Gefahren zu schützen.
Ihre Mithilfe ist erforderlich
Bitte parken Sie Ihr Fahrzeug so, dass der kommunale Winterdienst ohne Probleme durchgeführt werden kann.
Der Markt Werneck wünscht einen schönen und unfallfreien Winter.