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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 41/2025
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Das Fischgewässer Wern, Wernstrecke I, Gemarkung Ettleben (ca. 2,5 km Länge), wird neu verpachtet. Die Pachtzeit beginnt ab 01.01.26 und endet am 31.12.36.

Die Verpachtung von Fischgewässern in Werneck erfolgt unter folgenden Bedingungen:

Eine Verpachtung ist nur an Bürger aus dem Bereich des Marktes Werneck zulässig.

Pächter darf nur sein, wer einen gültigen Fischereischein (Fließgewässer) besitzt.

Die Verpachtung ist nur nach dem ganzen Inhalt des Fischereirechts zulässig. Eine Trennung in Abteilungen ist insofern unzulässig.

Der Pachtpreis wird in Geld (Euro) festgesetzt.

Die Pachtzeit beträgt gem. Art. 22 BayFiG mindestens 10 Jahre und ist mit höchstens 3 Personen als Pächter zulässig.

Unterverpachtung ist nur mit Genehmigung des Verpächters nach den Bestimmungen im Pachtvertrag zulässig.

Der Fischbesatz in der Wern richtet sich nach dem Beschluss der „Hegefischereigenossenschaft Wern, Arnstein (Gänheim)“.

Im Übrigen wird noch auf folgendes hingewiesen:

Fischerei-Pachtvertrag für fließende Gewässer

a)

Der Pächter hat der zuständigen Fischereivereinigung „Hegefischereigenossenschaft Wern“ beizutreten.

b)

Der Pächter hat den Genossenschaftsbeitrag und sonstige anfallende Kosten zu übernehmen.

c)

Die Ausgabe eines Erlaubnisscheines richtet sich nach dem Beschluss der Hegefischereigenossenschaft Wern.

Bei Interesse bitten wir um Abgabe eines schriftlichen Angebotes (Pachtpreis/Jahr) bis zum 30.10.25 an den Markt Werneck (auch per Mail). Weitere Auskünfte erteilt Frau Lisa Krispin, Zi.-Nr.1.13, Tel. 09722/22-33, E-Mail: lisa.krispin@werneck.de

Christbäume für Ortsteile

Der Markt Werneck stellt in allen Gemeindeteilen wieder Weihnachtsbäume auf, die auf die Vorweihnachtszeit einstimmen. Dafür werden noch schöne Nadelbäume gesucht. Sie haben einen schön gewachsenen Weihnachtsbaum, der für Ihren Garten nun zu groß ist!

Sofern Sie diesen kostenfrei an die Gemeinde abgeben möchten, bitten wir Sie, sich beim Bauhof bis 17.10.2025 unter Tel.-Nr. 91140 zu melden.

Hinweis: die Zufahrt zum Baum für einen Schlepper mit Frontlader, muss für den Abtransport des Baumes möglich sein!

Fundsachen

1 Brillenetui gef. in Werneck

1 Kinderschmuckset, gef. in Werneck

Abzug von Großvieheinheiten bei den Kanalbenutzungsgebühren

Landwirte mit Großviehhaltung können einen Antrag auf Abzug von Abwassereinheiten bei den Kanalbenutzungsgebühren stellen. Maßgebend ist der durchschnittliche jährliche Viehbestand. Landwirte, die mit Zwischen- oder Hauptzählern den Wasserverbrauch des Viehbestandes messen, brauchen keinen Antrag auf GVE-Abzug zu stellen.

Die Anträge sind jährlich neu bis spätestens 31. Dezember zu stellen. Vordrucke sind in der Kämmerei, Zimmer-Nr. 1.13 (Frau Krispin) oder auf der Homepage unter www.werneck.de (Bürgerservice - Formulare & Onlineanwendungen) erhältlich. Mit dem Antrag ist zum Nachweis des Tierbestandes eine Kopie des aktuellen Tierseuchenbetragsbescheides bzw. ein Ausdruck aus der HIT-Datei vorzulegen.

Einsatz des Großhäckslers

-Sammlung holziger Gartenabfälle-

Der Landkreis Schweinfurt führt wieder eine Häckselaktion durch. Das in Privathaushalten anfallende Häckselgut wird von Montag, den 13.10.2025 bis einschließlich Freitag, den 07.11.2025 an der Sammelstelle am Bauhof in Werneck zu nachfolgenden Zeiten entgegengenommen:

Montag-Donnerstag

von 08.00-12.00 Uhr

von 13.00-16.00 Uhr

Freitag

von 08.00-12.00 Uhr

Samstags ist der Häckselplatz noch bis Ende November in der Zeit von 09.30-12.00 Uhr geöffnet.

Außerhalb dieser Zeiten ist keine Anlieferung möglich.

Folgende Materialien dürfen angenommen werden:

Holzige Gartenabfälle mit einem max. Durchmesser von 15 cm (Baum- und Strauchschnitt).

Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe wie Boden, Steine, Metall- und Kunststoffteile und -schnüre eingebracht werden.

Ebenso ist die Anlieferung von Wurzelstöcken nicht zulässig, weil diese mit dem eingesetzten Gerät nicht zerkleinert werden können.

Aus gegebenen Anlass weisen wir auch darauf hin, dass alle sonstigen Gartenabfälle wie krautige Pflanzenreste, Rasen- und Grasschnitt, Fallobst, Laub usw. nicht zur Häckselaktion gehören. Die kompostierbaren Abfälle gehören entweder:

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auf den eigenen Komposthaufen (evtl. nach Vorzerkleinerung; viele Gartenbau- und Eigenheimervereine verleihen Gartenhäcksler)

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in die Biotonne

-

zu den Kompostanlagen des Landkreises in Gerolzhofen und dem Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle (Anlieferung bis 1 m³ kostenlos.)

-

Grüngutsammelstelle auf dem Bauhof

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Schweinfurt, Tel. 09721/55-596.