Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:
| 1. | Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.09.2023 wurde einstimmig genehmigt. |
| 2. | Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, für private Sanierungen im Sanierungsgebiet Werneck als Kostenansatz für die Jahre 2024 - 2026 insgesamt 75.000 € (pro Jahr 25.000 €) und für die Sanierungs- und Bauberatung als Bestandteil des Kommunalen Förderprogramms einen Kostenansatz für die Jahre 2024 - 2026 mit insgesamt 15.000 € (pro Jahr 5.000 €) in den jeweiligen Haushalten einzuplanen. In Abstimmung mit der Städtebauförderung der Regierung von Unterfranken wird der Markt Werneck für kommunale Maßnahmen als nächsten Schritt einen Architektenwettbewerb zur Umnutzung und Sanierung der ehem. Grundschule in Werneck zu einem Bürgerhaus einleiten. |
| 3. | Die Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates und des Bau- und Agrarausschusses bis Ende 2023 wurden bekanntgegeben. Der Neujahrsempfang findet am 7.1.2024 statt. |
Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 6. November 2023 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr.
Eine Gruppe bestehend aus knapp 20 Personen kümmert sich ehrenamtlich um die Öffnungszeiten und das Führungsangebot im Fränkischen Bildstockzentrum Egenhausen. Von Ostern bis Allerheiligen hat es an Sonn- und Feiertagen von 14.00 - 17.00Uhr geöffnet. Ob Schlüsseldienst, die Besucherbetreuung oder die Pflege von Raum und Blumen, der reibungslose Ablauf wird durch viele ehrenamtliche Stunden erst möglich. Das Angebot des Fränkischen Bildstockzentrums ist vielseitig.
Es bietet verschiedene Führungsangebote, um die Bildstöcke zu erleben- im Informationsgebäude, bei einem Dorfrundgang oder im Rahmen eines Bildstockspaziergangs.
Als Dankeschön für den ehrenamtlichen Einsatz besuchte die Gruppe das Bandkeramikmuseum in Schwanfeld und bekam von Herrn Eichelbrönner eine sehr interessante Führung. Im Anschluss kehrte die Gruppe gemeinsamen zum Abendessen ein. Seit 2010 gibt es das Bildstockzentrum nun schon und alle Bildstöcke im Oberen Werntal wurden katalogisiert und sind online unter www.bildstockzentrum.de aufgeführt.
Die neue Saison beginnt am 31.März 2024.
Wer sich für das Thema interessiert und sich mit einbringen möchte, ist eingeladen, sich mit Janine König im Markt Werneck (09722/22-91) in Verbindung zu setzen.
1 Brille, gef. in Werneck
Der Markt Werneck beabsichtigt das Anwesen Frühlingstr. 19, Werneck, zu verkaufen. Das Grundstück hat eine Fläche von 309 m². Im Gebäude sind 2 Wohnungen (EG, OG) mit jeweils ca. 54 m² Wohnfläche. Die Wohnung im EG ist vermietet. Die Wohnung im OG steht leer. Das bestehende Mietverhältnis ist vom Käufer zu übernehmen. Die Beheizung erfolgt über eine Gaszentralheizung. Richtpreis 100.000 €. Verkauf gegen Höchstgebot. Interessenten werden gebeten bis zum 20.11.2023 ein schriftliches Kaufangebot an den Markt Werneck zu richten. Für weitere Informationen bzw. die Vereinbarung eines Besichtigungstermins setzen Sie sich bitte mit H. Hetterich unter 09722/2235 in Verbindung.
„Geboren in Werneck“, so lautet der Titel einer kleinen Ausstellung, die der Historische Verein Werneck in Zusammenarbeit mit dem Archiv des Marktes Werneck anlässlich der 800 Jahr-Feier Wernecks gestaltet hat. Beleuchtet werden dabei Leben und Werk verschiedener Künstler, Komponisten und Kunsthandwerker. Gezeigt werden außerdem großformatige Originale beispielsweise von Franz Vornberger oder Julius Wolff. Zu sehen ist die Ausstellung ab Mittwoch, 25. Oktober, jeweils zu den Öffnungszeiten des Rathauses.
Wir bieten Hilfe bei der Reparatur von kaputten Haushaltsgeräten, Spielzeug, Kleidung, Fahrräder, Messer an. Wo: Kreisaltenheim Werneck, wann: Samstag, 21.10.23 von 10 bis 13 Uhr. Auch Hilfe bei Smartphone und Tablet wird angeboten. Rechnung gibt es keine, Spenden sind willkommen.
Ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die dabei mitgeholfen haben, den „Tisch“ in der Kirche in Werneck und Rundelshausen vollzumachen. Wir konnten 14 Transportkisten voller Waren und noch einige Kisten mit Obst und Gemüse an die „Tafel Schweinfurt“ übergeben. Zusätzlich war auch noch ein Geldbetrag eingegangen, den wir auch sehr gerne weitergeleitet haben.
Ab dem 01.11.2023 sind folgende gemeindl. Gärten zu verpachten:
Werneck, Mühlriedweg:
2 Gartenflächen, größtenteils Rasenflächen, von je ca. 130 qm (mit Brunnen)
Der Pachtpreis beträgt 10,00 Euro je 100 qm jährlich.
Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Verwaltung (Frau Krispin, Zi. 1.13, Tel. 22-33) oder per E-Mail: lisa.krispin@werneck.de.
Freitag, 27.10. von 8.00 - 12.00 Uhr
Während der Spülung des Ortsnetzes kann es zu gelegentlichen Druckschwankungen kommen. Unter Umständen können auch Eintrübungen des Wassers auftreten. Wir bitten um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Klauskapelle -West“ des Marktes Werneck, im Gemeindeteil Werneck.
Der Rat des Marktes Werneck hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „An der Klauskapelle - West“ einschließlich textlicher Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.09.2023 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung
Entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
23.10.2023 bis 26.11.2023
auf der Internetseite der Marktes Werneck
www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene unter der Rubrik Rathaus & Bürger zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt. Zusätzlich sind sie während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr; montags und dienstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung) im Rathaus des Marktes Werneck, Rathausstr. 1, 97440 Werneck, Zimmer 1.05 (Geschäftsleitung, Herr Bonengel) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
| Mensch, Gesundheit | - Angaben zu angrenzenden Nutzungen und potenziellen Lärmimmissionen, Freizeitnutzung und Verkehr in Begründung und Umweltbericht - Immissionsschutzbehörde vom 10.05.2023 zum Thema Lärm |
| Tiere, Pflanzen | - Angaben zur bestehenden Nutzungsstruktur und zu Schutzobjekten (gesetzlich geschützte Gebiete), Vorbelastungen, Ausgleichsflächen und artenschutzrechtlichen Aspekten zu Eidechsen in Begründung und Umweltbericht - Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt vom 28.04.2023 zum Thema Artenschutzrecht (Hamster), Beleuchtung, Eingrünung, Pflanzenauswahl, Bodenbrüter, Dachbegrünung |
| Boden | - Angaben zu Versiegelungsgrad, geologischer Untergrund/Bodenaufbau, Geländeverlauf, Bodendenkmal in Begründung und Umweltbericht - Landesamt für Denkmalpflege vom 02.05.2023 zum Thema Bodendenkmale |
| Wasser | - Angaben zum Umgang mit Ab- und Niederschlagswasser, zu Schutzgebieten in Begründung und Umweltbericht - Wasserwirtschaftsamt vom 23.05.2023 zum Thema Altlasten und Kampfmittel, Erdaushub, Hochwasserschutz - Regierung von Unterfranken vom 11.05.2023 zum Thema Hochwasserschutz - Regionaler Planungsverband Main-Rhön vom 12.05.2023 zum Thema Hochwasserschutz - Landratsamt - Bauamt vom 08.05.2023 zum Thema Hochwasserschutz |
| Klima, Luft | - Angaben zur möglichen Luftschadstoffkonzentrationen im Plangebiet/Umfeld im Umweltbericht - Immissionsschutzbehörde vom 10.05.2023 zum Thema Luftschadstoffe |
| Landschafts-/Ortsbild, landschaftsbezogene Erholung | - Aussagen zu Schutzgebieten und Vorbelastungen der Erholungsfunktion hinsichtlich Lärmimmissionen im Umweltbericht |
| Kultur- und sonstige Sachgüter | - Naturdenkmäler in Plangebiet und Umgebung in Begründung und Umweltbericht - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 02.05.2023 zum Thema Denkmalschutz (Bodendenkmal) |
| Fläche | - Angaben zur Nutzungsstruktur im Plangebiet in Umweltbericht und Begründung |
| Wechselwirkungen zw. den Schutzgütern | - keine umweltrelevanten, sich gegenseitig steigernde nachteilige Wechselwirkungen |
Die diesen Unterlagen zugrunde liegenden Stellungnahmen liegen ebenfalls aus.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Werneck
Der Rat des Marktes Werneck hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2023 den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Werneck einschließlich textlicher Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.09.2023 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
23.10.2023 bis 24.11.2023
auf der Internetseite der Marktes Werneck
www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene unter der Rubrik Rathaus & Bürger zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt. Zusätzlich sind sie während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr; montags und dienstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung) im Rathaus des Marktes Werneck, Rathausstr. 1, 97440 Werneck, Zimmer 1.05 (Geschäftsleitung, Herr Bonengel) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
| Mensch, Gesundheit | - Angaben zu angrenzenden Nutzungen und potenziellen Lärmimmissionen, Freizeitnutzung und Verkehr in Begründung und Umweltbericht - Immissionsschutzbehörde vom 10.05.2023 zum Thema Lärm |
| Tiere, Pflanzen | - Angaben zur bestehenden Nutzungsstruktur und zu Schutzobjekten (gesetzlich geschützte Gebiete), in Begründung und Umweltbericht |
| Boden | - Angaben zu Versiegelungsgrad, geologischer Untergrund/Bodenaufbau, Geländeverlauf, Bodendenkmal in Begründung und Umweltbericht - Landesamt für Denkmalpflege vom 02.05.2023 zum Thema Bodendenkmale |
| Wasser | - Angaben zum Umgang mit Ab- und Niederschlagswasser, zu Schutzgebieten in Begründung und Umweltbericht - Wasserwirtschaftsamt vom 23.05.2023 zum Thema Altlasten und Kampfmittel, Erdaushub, Hochwasserschutz - Regierung von Unterfranken vom 11.05.2023 zum Thema Hochwasserschutz - Regionaler Planungsverband Main-Rhön vom 12.05.2023 zum Thema Hochwasserschutz - Landratsamt - Bauamt vom 08.05.2023 zum Thema Hochwasserschutz |
| Klima, Luft | - Angaben zur möglichen Luftschadstoffkonzentrationen im Plangebiet/Umfeld im Umweltbericht |
| Landschafts-/Ortsbild, landschaftsbezogene Erholung | - Aussagen zu Schutzgebieten und Vorbelastungen der Erholungsfunktion hinsichtlich Lärmimmissionen im Umweltbericht |
| Kultur- und sonstige Sachgüter | - Naturdenkmäler in Plangebiet und Umgebung in Begründung und Umweltbericht - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 02.05.2023 zum Thema Denkmalschutz (Bodendenkmal) |
| Fläche | - Angaben zur Nutzungsstruktur im Plangebiet in Umweltbericht und Begründung |
| Wechselwirkungen zw. den Schutzgütern | - keine umweltrelevanten, sich gegenseitig steigernde nachteilige Wechselwirkungen |
Die diesen Unterlagen zugrunde liegenden Stellungnahmen liegen ebenfalls aus.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemaß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.