Das Fränkische Bildstockzentrum Egenhausen hat am 1. November 2024 letztmalig in dieser Saison von 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet. Führungen können jederzeit nach Absprache vereinbart werden. Die neue Saison beginnt am Ostersonntag, 20.04.2025.
Vielen Dank, an unsere ehrenamtlichen Helfer!
Wer sich auch für das Thema interessiert und sich mit einbringen möchte, ist eingeladen, sich mit Christine Weiß im Markt Werneck (09722/22-91) in Verbindung zu setzen.
| Freitag: 08.11. | Tag der offenen Tür Balthasar-Neumann-Grundschule (mit Anmeldung) |
| Montag: 18.11. | Softpong (ab 6) |
| Freitag: 22.11. | Tischkicker Turnier (ab 6) |
| Montag: 25.11. | Uno Turnier (ab 6) |
Zusätzlich bieten wir jeden MITTWOCH einen Gestaltungsworkshop im Jugendtreff an!
Der Kinder- und Jugendtreff ist unabhängig von den Programmpunkten für ALLE* geöffnet.
Bei Fragen bezüglich der Anmeldung zum Tag der offenen Tür bitte an swerner@isb-online.org wenden.
Wir freuen uns auf euren Besuch!
*Im Kinder- und Jugendtreff sind Besuchende zwischen 6-18 Jahre erlaubt.
Kontakt: Schönbornstraße 40, 97440 Werneck,
E-Mail: hjoest@isb-online.org,
Instagram: jugendtreff.werneck, WhatsApp: 0175 5823160
Öffnungszeiten:
Mo: 16:00-20:00 Uhr, Mi: 16:30-20:30 Uhr, Fr: 15:00-22:00 Uhr
Landwirte mit Großviehhaltung können einen Antrag auf Abzug von Abwassereinheiten bei den Kanalbenutzungsgebühren stellen. Maßgebend ist der durchschnittliche jährliche Viehbestand. Landwirte, die mit Zwischen- oder Hauptzählern den Wasserverbrauch des Viehbestandes messen, brauchen keinen Antrag auf GVE-Abzug zu stellen.
Die Anträge sind jährlich neu bis spätestens 31. Dezember zu stellen. Vordrucke sind in der Kämmerei, Zimmer-Nr. 1.13 (Frau Krispin) oder auf der Homepage unter www.werneck.de (Bürgerservice - Formulare & Onlineanwendungen) erhältlich. Mit dem Antrag ist zum Nachweis des Tierbestandes eine Kopie des aktuellen Tierseuchenbetragsbescheides bzw. ein Ausdruck aus der HIT-Datei vorzulegen.
Am 29.10.2024, von 6.45 Uhr - 17.15 Uhr, führen Einheiten der Bundeswehr eine Übung durch. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Es wird besonders auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Feldmunition und dergl.) ausgehen und auf die entsprechenden Strafbestimmungen hingewiesen. Bezüglich der Übungsschäden wird auf Abs. 2 des Abschnittes V der Bekanntmachung (Manöverbekanntmachung -StAnz. 2008 Nr. 51/52) Bezug genommen.