Die am 06.11.2023 vorgesehene Sitzung des Marktgemeinderates findet nicht statt. Die nächste reguläre Sitzung des Gremiums ist für den 27.11.2023 vorgesehen.
Der Markt Werneck beteiligte sich 2023 erstmals am Förderprogramm „Streuobst für alle!“ des Freistaates Bayern und rief seine Bürgerinnen und Bürger auf, sich bei Interesse an einem oder mehreren aus dem Programm geförderten Streuobstbäumen bei der Marktgemeinde zu melden. Die ersten der vom Amt für ländliche Entwicklung bewilligten Streuobstbäume sind inzwischen eingetroffen und wurden in der vergangenen Woche im Bauhof Werneck in Anwesenheit von Bürgermeister Sebastian Hauck ausgegeben. Dieser freute sich, dass bereits im ersten Jahr das Programm auf ein so großes Echo unter der Bevölkerung in Werneck gestoßen ist: So werden pünktlich zur Pflanzzeit im Herbst allein in den nächsten Tagen 37 Streuobstbäume an ihren neuen Standorten im gesamten Gemeindegebiet Wurzeln schlagen können. Auch für die kommenden Jahre plant Bürgermeister Hauck daher in der Marktgemeinde wieder eine Beteiligung am Förderprogramm. Der Termin für die Anmeldung zum nächsten Durchgang wird rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage des Marktes Werneck bekanntgegeben werden.
Wir weisen darauf hin, dass am 15. November die 4. Rate Grundsteuer, die 4. VZ-Rate der Gewerbesteuer, die 2. VZ-Rate der Wasser- und Kanalgebühren sowie die Pacht 2023 fällig ist. Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverkehr teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins.
Flurneuordnung und Dorferneuerung Hergolshausen 2
Gemeinde Bergrheinfeld und Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten und die Nebenbeteiligten oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten werden hiermit zu einer Versammlung der Beteiligten geladen.
Versammlungsort: DJK Hergolshausen, Kastanienstr. 9,
97534 Waigolshausen-Hergolshausen
Versammlungsbeginn: Montag, 27.11.2023, um 17:30 Uhr
| Tagesordnung: | |
| 1. | Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse |
| 2. | Bericht über den Stand des Verfahrens |
| 3. | Allgemeine Aussprache |
Die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die Wertermittlungskarte, welche die Ergebnisse der Wertermittlung enthält, liegen anschließend an die Versammlung zwei Wochen bis zum 12.12.2023 in der Verwaltung der Gemeinde Waigolshausen und der Gemeinde Bergrheinfeld während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten nieder. Eine Einzelbekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse findet nicht statt. Die Beteiligten werden daher aufgefordert, sich durch Einsichtnahme in die Niederschrift und in die Wertermittlungskarte über die Wertermittlung aller Grundstücke des Verfahrensgebietes zu unterrichten.
Hinweis: Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke, nicht nur der eigenen, können während der Zeit der Niederlegung der Niederschrift und der Wertermittlungskarte beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 2 (Postanschrift: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Postfach 55 40, 97005 Würzburg, "schriftlich" vorgebracht werden.
Würzburg, 18.10.2023