Hinweise zu Veranstaltungen
Wenn sie eine öffentliche Vergnügung (z.B. Vereinsfest, Musikfest…) veranstalten wollen ist eine
| • | Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung Art. 19 LStVG |
immer einzureichen.
Bei Ausschank von alkoholischen Getränken und Abgabe von Speisen ist ein
| • | Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs § 12 Abs. 1 GastG |
einzureichen.
Bitte reichen Sie den Antrag/die Anzeigen mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung ein. Sind die Unterlagen nicht mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung eingegangen, ist eine höhere Gebühr zu entrichten. Als Verantwortlicher ist immer der 1. Vorstand anzugeben!