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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 45/2022
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Brennholzbestellung 2022/2023

Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an Brennholz in diesem Jahr können leider ab sofort keine weiteren Bestellungen mehr beim Markt Werneck entgegengenommen werden!

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es voraussichtlich nicht möglich ist, alle Bestellungen in voller Höhe abdecken zu können. Es muss ggf. mit einer Reduzierung der bestellten Mengen gerechnet werden. Sobald die Einteilung erfolgt ist, werden Sie entsprechend durch unseren Forstwirt informiert. Wir bitten um Verständnis.

Fundsachen

1 Geldbeutel gef. in Werneck-Egenhausen

Ergebnis der Marktgemeinderatssitzung vom Montag, 07. November 2022

Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:

1.

Der Auftrag für die Zimmerer-, Dachdecker- u. Spenglerarbeiten zur Sanierung des Fachdachs der ehem. Schule Stettbach wurde an die Fa. Wiedamann aus Bad Kissingen vergeben.

2.

Zum vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Zeuzleben“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes wurden die im Rahmen des Verfahrens vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt. Der Marktgemeinderat hat über die vorgebrachten Stellungnahmen beschlossen und hierbei unter Berücksichtigung der planungsrelevanten Umstände die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Gegenüber den Entwurfsfassungen zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden nur noch Änderungen bzw. Ergänzungen am Text vorgenommen, die redaktioneller Art sind bzw. auf Anregung beteiligter Behörden erfolgen, durch welche Dritte nicht abwägungsrelevant berührt werden. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik wurde festgestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde als Satzung mehrheitlich beschlossen.

3.

Der Marktgemeinderat hat der Friedhof- und Bestattungssatzung des Marktes Werneck mehrheitlich zugestimmt. Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Werneck vom 02. Oktober 1997 außer Kraft.

4.

Der Marktgemeinderat hat die Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung ausführlich diskutiert und mehrheitlich einer Erhöhung zugestimmt. Das Gremium ist sich bewusst, dass der Kostendeckungsgrad durch diese Erhöhung nicht erreicht wird. Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Werneck vom 02. Oktober 1997 außer Kraft.

5.

Der Marktgemeinderat beschloss, für private städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Jahresantrag zur Städtebauförderung für das Jahr 2023 mit Fortschreibung für die nächsten 3 Jahre entsprechende Ausgaben mit aufzunehmen.

6.

Das neu erstellte ILEK (Oktober 2022) der ILE Oberes Werntal wurde anerkannt. Eine Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit auf Grundlage der erfolgreichen Evaluierung aus 2019 und dem neuen ILEK vom Oktober 2022 für weitere 7 Jahre wurde einstimmig beschlossen.

7.

Die Wahl des 1. Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Essleben, Herr Christian Pfister und Herr Dieter Sauer, wurde durch den Marktgemeinderat bestätigt.

8.

Der Marktgemeinderat wurde über das Ergebnis der überörtlichen Verkehrsschau vom 01.08.2022 informiert.

9.

Der 1. Bürgermeister informierte über die kommenden Sitzungstermine. Der Weihnachtsmarkt Werneck findet am Samstag, 26.11. und Sonntag, 27.11.2022 statt.

Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 28. November 2022 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr im Rathaus Werneck.

Sitzung des Bau- und Agrarausschusses

Am 17.11.2022 findet eine öffentliche Sitzung des Bau- und Agrarausschusses um 16.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Nachfolgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1.

Genehmigung der Niederschrift über die öffentl. Sitzung des Bau- und Agrarausschusses vom 20.10.2022

2.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Die Wad Nr. 3“ mit jeweils 1.Änderungen der BBP „Die Wad Nr. 1“ und „Die Wad Nr. 2“ für jeweils einen Teilbereich der Gemeinde Bergrheinfeld, frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

3.

Widmung öffentl. Feld- und Waldwege - Änderung der Wegebezeichnung für die Wege Fl.Nr. 404, 407/2 und 408, Gem. Mühlhausen

4.

Widmung des Grundstücks Fl.Nr. 2428/3, Gem. Eßleben als Parkplatz (ehem.Bahngelände)

5.

Widmung des Grundstücks Fl.Nr. 2428/4, Gem. Eßleben als beschränkt-öffentlicher Weg (Zugang zum Bahngelände)

6.

Widmung von Ortsstraßen - Änderung des Bestandsblattes der Ortsstraße „Bahnhofstraße“

7.

Bauantrag auf Errichtung einer Ladeinfrastruktur für 12 Pkw inklusive Nebenanlagen, Fl.Nr. 1500/1, Gem. Ettleben (Gewerbegebiet „An der A 70“)

8.

Bauantrag auf Erweiterung des best. Wohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus mit Umbau des DG und Errichtung eines Zwerchgiebels mit Balkon, Fl.Nr. 703/18, Gem. Ettleben (Birkenstr.)

9.

Bauantrag auf Umbau eines Wohnhauses und Errichtung von Stellplätzen, Fl.Nr. 700/13, Gem. Werneck (Hugo-v.-Trimberg-Str.)

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.

Die Tagesordnung kann aus redaktionellen Gründen noch geändert oder ergänzt werden. Wir bitten deshalb den Aushang am Rathaus Werneck zu verfolgen.

Abgabenfälligkeit 15.11.2022

Wir weisen darauf hin, dass am 15. November die 4. Rate Grundsteuer, die 4. VZ-Rate der Gewerbesteuer, die 2. VZ-Rate der Wasser- und Kanalgebühren sowie die Pacht 2022 fällig ist.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverkehr teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins.

Volkstrauertag am Ostlandkreuz

Am Sonntag, 13.11.2022, findet um 11.00 Uhr am „Weißen Kreuz“ in Werneck die gemeinsame Gedenkfeier des Marktes und des Bundes der Vertriebenen, Kreis Schweinfurt, statt. Die Veranstaltung wird musikalisch umrahmt von der Bläserphilharmonie Werneck und den Vasbühler Sängerinnen. Des Weiteren wirken die Reservistenkameradschaft Eckartshausen und die Trachtengruppe „Eichendorff" Schweinfurt mit.

Die Gedenkansprache hält Albina Baumann, Mitglied des Bundesvorstands der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland.

Die Gesamtbevölkerung sowie die Vereine und Verbände werden gebeten, zahlreich teilzunehmen.

Sie können bei der Veranstaltung für die Kriegsgräber spenden. Vielen Dank dafür.

Flurneuordnung Egenhausen 5

Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt

Gz. LD-B - A 7566 - 2445

Ausführungsanordnung

Im Verfahren Egenhausen 5 wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 31.01.2023 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.

Gründe

Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-).

Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Str. 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, können innerhalb von vier Monaten ab dem 21.11.2022 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554)

Würzburg, 28.10.2022
gez. Gerald Kolb
Baudirektor