Aufgrund von Unstimmigkeiten bei der Angabe der zu verpachtenden Wernstrecke (Brücke Bühlweg bis zum Regenrückhaltebecken Binsen III steht nicht zur Verpachtung) wird die Frist zur Abgabe eines Angebotes für das Fischgewässer Wern, Wernstrecke I, Gemarkung Ettleben (ca. 2,5 km Länge), bis zum 21.11.25 verlängert. Die Pachtzeit beginnt ab 01.01.26 und endet am 31.12.36. Die Strecke geht von der B26 Fl.Nr. 131 u. 131/1 (Nähe Wiesenhaus) bis zur Grenze zwischen Fl.Nr. 648 u. 648/2 (Höhe Regenrückhaltebecken Binsen III).
Die Verpachtung von Fischgewässern in Werneck erfolgt unter folgenden Bedingungen:
Eine Verpachtung ist nur an Bürger aus dem Bereich des Marktes Werneck zulässig.
Pächter darf nur sein, wer einen gültigen Fischereischein (Fließgewässer) besitzt.
Die Verpachtung ist nur nach dem ganzen Inhalt des Fischereirechts zulässig. Eine Trennung in Abteilungen ist insofern unzulässig.
Der Pachtpreis wird in Geld (Euro) festgesetzt.
Die Pachtzeit beträgt gem. Art. 22 BayFiG mindestens 10 Jahre und ist mit höchstens 3 Personen als Pächter zulässig.
Unterverpachtung ist nur mit Genehmigung des Verpächters nach den Bestimmungen im Pachtvertrag zulässig.
Der Fischbesatz in der Wern richtet sich nach dem Beschluss der „Hegefischereigenossenschaft Wern, Arnstein (Gänheim)“.
Im Übrigen wird noch auf folgendes hingewiesen:
| Fischerei-Pachtvertrag für fließende Gewässer | |
| a) | Der Pächter hat der zuständigen |
|
| Fischereivereinigung „Hegefischereigenossenschaft Wern“ beizutreten. |
| b) | Der Pächter hat den Genossenschaftsbeitrag und sonstige anfallende Kosten zu übernehmen. |
| c) | Die Ausgabe eines Erlaubnisscheines richtet sich nach dem Beschluss der Hegefischereigenossenschaft Wern. |
Bei Interesse bitten wir um Abgabe eines schriftlichen Angebotes (Pachtpreis/Jahr) bis zum 21.11.25 an den Markt Werneck (auch per Mail). Weitere Auskünfte erteilt Frau Lisa Krispin, Zi.-Nr. 1.13, Tel. 09722/22-33, E-Mail: lisa.krispin@werneck.de
Nr. ALE-UFR-B2-7578-16-1-52
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft veranstaltet eine
öffentliche Teilnehmerversammlung
Thema: Teilung des Verfahrens Hergolshausen 2 und Anordnung der Dorferneuerung (DE) Hergolshausen 3
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | 5. erhebliche Gebietsänderung - Hergolshausen 2 |
| 3. | Anordnung Dorferneuerung - Hergolshausen 3 |
| 4. | Informationen zur Privaten Förderung innerhalb der DE - Hergolshausen 3 |
Im Verfahrensgebiet von Hergolshausen 2 steht als nächster Schritt die Aufteilung des o.g. Verfahrens in die Verfahren Hergolshausen 2 (Flur und Wald) und Hergolshausen 3 (Dorf), an. Hierzu möchten wir gerne weiterführende Informationen zur erheblichen Gebietsänderung und zur Anordnung Hergolshausen 3 geben.
Zu dieser Versammlung werden alle Teilnehmer herzlich eingeladen. Gäste sind willkommen.
| Wann: | Dienstag, den 02. Dezember 2025 |
| Wo: | DJK Sportheim Hergolshausen |
|
| Kastanienstraße 9, 97534 Waigolshausen |
| Uhrzeit: | 19:00 Uhr |