Hinweise zu Veranstaltungen
Wenn sie eine öffentliche Vergnügung (z. B. Vereinsfest, Musikfest…) veranstalten wollen ist eine
immer einzureichen.
Bei Ausschank von alkoholischen Getränken und Abgabe von Speisen ist ein
einzureichen.
Bitte reichen Sie den Antrag/die Anzeigen mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung ein. Sind die Unterlagen nicht mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung eingegangen, ist eine höhere Gebühr zu entrichten. Als Verantwortlicher ist immer der 1. Vorstand anzugeben!