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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 46/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Hinweise zu Veranstaltungen

Wenn sie eine öffentliche Vergnügung (z. B. Vereinsfest, Musikfest…) veranstalten wollen ist eine

  • Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung Art. 19 LStVG

immer einzureichen.

Bei Ausschank von alkoholischen Getränken und Abgabe von Speisen ist ein

  • Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs § 12 Abs. 1 GastG

einzureichen.

Bitte reichen Sie den Antrag/die Anzeigen mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung ein. Sind die Unterlagen nicht mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung eingegangen, ist eine höhere Gebühr zu entrichten. Als Verantwortlicher ist immer der 1. Vorstand anzugeben!