Der Markt Werneck bietet auch in diesem Jahr wieder frische Weihnachtsbäume aus dem Gemeindewald an. Der Christbaumverkauf findet am Sa. 9. Dezember 2023 von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Sa. 16. Dezember 2023 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Christbaumkultur in Rundelshausen statt.
Im Angebot sind ausschließlich Nordmanntannen.
Ihr Wunsch-Baum wird von unseren Mitarbeitern gefällt und für den Transport verpackt. Am Lagerfeuer bieten wir wieder Glühwein und Bratwürste vom Holzgrill.
Hinweis: Die Zufahrt zur Christbaumkultur kann nur von Stettbach aus erfolgen (Einbahnstraßenregelung).
| Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt: | |
| 1. | Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.10.2023 wurde einstimmig genehmigt. |
| 2. | Im Zuge der Straßen- und Kanalbauarbeiten bei der Erschl. Baugebiet Am Feldkreuz II, Eßleben wurden zusätzliche Leistungen erforderlich, die mit Nachtrag Nr. 01 beauftragt wurden. Im Zuge der Maßnahme Neubau Kindergarten Stettbach wurden die Abbrucharbeiten für den Altbau an die Firma Hartmann aus Oberwerrn vergeben. Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten im Zuge der Umgestaltung der Teilfläche „Dreieck“ auf dem Friedhof Werneck wurde an die Firma Karlein Bau GmbH aus Mellrichstadt vergeben. |
| 3. | Herr Florian Antwerpen und Herr Keno Hinrichs von der Fa. Kyon Energy Solutions GmbH aus München stellten das Projekt des Batteriespeichers vor. |
| 4. | Das Ing. Büro Weimann hat zum Ausbau des Einmündungsbereichs der Erschließungsstraße „Am Eschenbach“ drei Varianten ausgearbeitet und diese in der Sitzung vorgestellt. |
| 5. | Die Stromtrasse P 43 berührt möglicherweise die Gemarkung des Marktes Werneck. Die Verwaltung wird eine Stellungnahme zur möglichen Trasse mit folgenden Kernpunkten abgeben: Auf die Forderung zur Erdverkabelung wird aufgrund der gewaltigen Dimension der notwendigen zwei Übergabestationen verzichtet, sofern beide Stromtrassen (die bestehende 380 kV Freileitung und die neue P43) im parallelen Verlauf Richtung Süden verschoben werden. Sollte eine Verschiebung gegen Süden nicht möglich sein, fordert der Markt Werneck einen Tausch der Leitungen. Sind die genannten Alternativen nicht umsetzbar, hält der Markt Werneck an seiner Forderung der Erdverkabelung fest, wobei dann der zweite Übergabepunkt des Erdkabels im Osten Zeuzlebens möglichst noch über die B19 hinaus verschoben werden soll. |
| 6. | Der Markt Werneck beschloss, das Landratsamt Schweinfurt als externen Dritten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unentgeltlich mit den Aufgaben der internen Meldestelle zu betrauen (sog. „whisteblower - Richtlinie“). Eine interne Vorgangsbearbeitung und die Beseitigung festgestellter nicht rechtskonformer Zustände wird durch die Geschäftsleitung sichergestellt. |
| 7. | Der Markt Werneck beschloss, auf Basis der Kostenschätzung zur Kommunalen Wärmeplanung durch die IfE Amberg Fördermittel gemäß der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu beantragen. |
| 8. | Der Marktgemeinderat ist mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2022 einverstanden und billigte einstimmig das Ergebnis der Jahresrechnung 2022. |
| 9. | Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die Entlastung der Jahresrechnung 2022. |
| 10. | Die Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates und des Bau- und Agrarausschusses bis zur Sommerpause 2024 wurden bekanntgegeben. Der Neujahrsempfang findet am 7.1.2024 statt. |
Die letzte Marktgemeinderatssitzung im Jahr 2023 findet am Montag, 18. Dezember 2023 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr.
| Am 04.12.2023 findet eine öffentliche Sitzung des Bau- und Agrarausschusses um 16.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Nachfolgende Tagesordnung ist vorgesehen: | |
| 1. | Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bau- und Agrarausschusses vom 09.11.2023 |
| 2. | Festlegung des Ergebnisses der Waldbewirtschaftung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2022/2023 |
| 3. | Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports (Nutzung als Holzlege), Fl.Nr. 308/9, Gem. Eckartshausen (Marteräcker) |
| 4. | Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports, Fl.Nr.783/3 u. 159/9, Gem. Stettbach (Viehgrund) |
| 5. | Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Fl.Nr. 169, Gem. Egenhausen (Geldersheimer Weg) |
| 6. | Bauantrag auf Anbau einer Terrassenüberdachung an ein best.Wohnhaus, Fl.Nr. 708/3, Gem. Ettleben (Eichenstr.) |
| 7. | Tekturantrag auf Änderung der begrünten Flachdachgarage u. Terrassenüberdachung zur Dachterrasse, neue Terrasse im UG, Verlegung des Stellplatzes, Fl.Nr. 707/4, Gem. Mühlhausen (Lehenweg) |
| 8. | Bauantrag auf Errichtung eines Carports mit Schuppen und Errichtung einer Glasoase am best. Wohnhaus, Fl.Nr. 722/2, Gem. Schleerieth (Am Schelmgraben) |
| 9. | Bauantrag auf Umbau der best. Garage mit Errichtung einer Dachterrasse mit einer Überdachung, Fl.Nr. 722, Gem. Schleerieth (Im Flürlein) |
| 10. | Bauantrag auf Errichtung einer Abstellhalle, Fl.Nr. 88, Gem. Stettbach (Kirschental) - Planänderung |
| 11. | Bauvoranfrage auf Aufstockung des best. Wohnhauses sowie Umbau des Einfamilienwohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus, Fl.Nr. 320/13, Gem. Eckartshausen (An der Kapelle) |
| 12. | Bauvoranfrage auf Errichtung eines Bullenmaststalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 5271, Gem. Ettleben (Außenbereich) |
| 13. | Bauvoranfrage auf Aufstockung der best. Garage und Nutzung dieser Fläche als Wohnraum, Fl.Nr. 1222/2, Gem. Werneck (Am Schlosspark) |
| 14. | Änderung der Widmung der Ortsstraße „Am Hahnenhof“ in Werneck |
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Die Tagesordnung kann aus redaktionellen Gründen noch geändert oder ergänzt werden. Wir bitten deshalb den Aushang am Rathaus Werneck zu verfolgen.
Das erste Adventswochenende lädt einmal mehr nach Werneck auf den Weihnachtsmarkt ein. Neben einem Bummel durch die Stände der gut 30 Aussteller gibt es ein buntes Programm zu erleben. Am Samstag um 16 Uhr ist die Eröffnung durch 1. Bürgermeister Sebastian Hauck. Es spielen die „Eschenbachtaler“. Im Anschluss gegen 17 Uhr treten „3 im Weckle“ auf. Der Markt schließt um 20 Uhr, wobei der Abend am Stand der Feuerwehr Werneck noch etwas ausklingen kann. Ebenfalls am Samstag öffnet die Weihnachtsausstellung im Rathaus: „König Nussknacker, so heiß` ich …“ Zu bestaunen gibt es rund 100 Objekte. An beiden Markttagen können die Kinder die Rutschbahn testen und steht ein abwechslungsreiches Speisen- und Getränkeangebot für die Besucher bereit. Am Sonntag öffnet der Markt um 11 Uhr. Von 13-15 Uhr sind die Kinder zur Bastelei im Rathaus eingeladen und am Nachmittag hat sich auch der Nikolaus angesagt. Ab 14 Uhr stimmen des Mini- und Jugendblasorchester des Musikvereins Werneck sowie ab 15.30 Uhr der Musikverein Egenhausen-Schleerieth musikalisch auf die Adventszeit ein. Um 18 Uhr schließt der Wernecker Weihnachtsmarkt dann seine Pforten.
Wegen des Wernecker Weihnachtsmarktes ist die Durchfahrt am Balthasar-Neumann-Platz am Samstag, den 02.12. und Sonntag, den 03.12. ganztägig gesperrt. Wir bitten um Beachtung der ausgeschilderten Umleitungsstrecke.
Der offene Bücherschrank am Balthasar-Neumann-Platz in Werneck steht allen offen, die gerne mal ein Buch lesen und nicht immer eines kaufen möchten. Sollte Platz im Schrank sein, dürfen auch gerne gut erhaltene Bücher eingestellt werden. Damit alle Leserinnen und Leser Freude an dem Bücherschrank haben, bitten wir alle Nutzer darauf zu achten, dass der Schrank ordentlich hinterlassen wird. Wie der Name schon sagt, ist der Schrank tatsächlich nur für Bücher da. Andere Dinge dürfen nicht eingestellt werden.
Fr., 01.12., Kleine Challenges
Fr., 08.12., Backen
Fr., 15.12., Filmabend
1 Schlüsselbund, gef. Weihnachtsmarkt Schnackenwerth
Für die Jahresabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren 2023 versendet der Markt Werneck auch in diesem Jahr ab dem 15. Dezember Ablesekarten an alle Kunden im Versorgungsgebiet. Hierzu zählen die Gemeindeteile Eckartshausen, Egenhausen, Eßleben, Rundelshausen, Schleerieth, Stettbach, Schraudenbach und Vasbühl. Die Kunden werden hier zur Selbstablesung aufgefordert. Zur Übermittlung des Zählerstands empfehlen wir Ihnen den QR-Code zu nutzen. Hier werden Ihre bereits hinterlegten Daten (Name, Zählernummer, etc.) automatisch in die auszufüllenden Felder übertragen und müssen nicht manuell eingegeben werden. Selbstverständlich können Sie den Zählerstand aber auch über unsere Homepage oder per Post mitteilen.
An die Kunden in den Gemeindeteilen Ettleben, Mühlhausen, Schnackenwerth, Werneck und Zeuzleben werden von der Rhön-Maintal-Gruppe Poppenhausen (RMG) ebenfalls ab Mitte Dezember Ablesekarten verschickt. Hier ist der Zählerstand an diese zu melden.
Bitte beachten: Kunden aus dem Versorgungsgebiet der RMG, die neben dem Hauptwasserzähler noch Zwischenzähler (z.B. für Zisternen- oder Brunnennutzung bzw. Stall oder Garten) eingebaut haben, bitten wir bis spätestens 08.01.2024 um Mitteilung der Ableseergebnisse dieser Zwischenzähler telefonisch oder per E-Mail (09722/2233, lisa.krispin@werneck.de) an den Markt Werneck. Bitte geben Sie Namen und Anschrift des Eigentümers, die Zähler-Nr. und den Standort (z.B. Stall) an.
Aufgrund der vorherrschenden Winterzeit weist der Markt Werneck die Bürger und Bürgerinnen auf die bestehende Räum- und Streupflicht hin. Um Beachtung wird gebeten.
Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter können neben einem Bußgeld ggf. auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Nachfolgend ein Auszug aus der entsprechenden Verordnung:
(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen (Sicherungsfläche) der öffentlichen Straßen, die an ihr Grundstück angrenzen oder ihr Grundstück mittelbar erschließen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.
(2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinngemäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle öffentlichen Straßen (§ 2 Abs. 1) innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 2 Abs. 3), auch wenn diese nicht im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage) aufgeführt sind.
(1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
(2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
| Ratten ziehen sich gerade in der kalten Jahreszeit verstärkt in bewohnte Regionen zurück. Neben der Rattenbekämpfung durch den Markt Werneck kann auch jeder Bürger mithelfen. Mit diesen kleinen Maßnahmen können Sie dazu beitragen: | |
| • | Bitte keine Essensreste über die Toilette entsorgen! |
| • | Futtermittel sollten immer unerreichbar für Ratten in dicht schließenden Behältnissen (z.B.: Tonnen) aufbewahrt werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass diese sich z.B. unter Hundezwingern, in Entenställen, Hühnergehegen oder im Bereich von Pferdestallungen einnisten. Es sollte keine Bodenfütterung von Haus- oder Nutztieren erfolgen. Geeignet sind stattdessen Futternäpfe oder -schalen. Nach Sättigung der Haustiere sollten diese wieder entfernt werden. |
| • | Bitte Komposthaufen minimieren und vermeiden, dass Fleisch, Eier und Knochen kompostiert werden, weil dies Ratten magisch anzieht |
| • | Müll ordnungsgemäß entsorgen und Mülltonnen fest verschließen |
Durch solche Maßnahmen wird es Ratten schwer, Nahrung zu finden, die Rattenpopulation wird verringert und gesundheitliche Risiken werden vermieden.
Sollten Sie eine vermehrte Rattenpopulation feststellen informieren Sie bitte den Markt Werneck unter info@werneck.de bzw. unter Tel. Nr. 09722 / 3889.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
DigiBüro - individuelle Beratung von Senior: innen
am 6.12. 10-12 Uhr im Rathaus Werneck. Anmeldung unter Telefon: 09722/94 860 93 (Anrufbeantworter) oder E-Mail: info@digital-60plus.de
DigiCafe - Senior: innen zeigen Senior: innen Funktionen, Bedienung und interessante Apps (z.B. Google Lens, e-Rezept, Sicherheit im Internet) am Smartphone. Oder zeigen, wie Bluetooth funktioniert, erklären das Internet und klären sonstige Fragen:
für Einsteiger am 4.12. von 14-16 Uhr im Pfarrzentrum Werneck.
für Fortgeschrittene am 5.12. von 14-16 Uhr im Pfarrzentrum Werneck.
Bei den Einsteigern sind Plätze frei. Kommen Sie gerne, eine Anmeldung ist nicht notwendig.