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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 48/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Marktes Werneck

12. Änderung

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Werneck folgende

Satzung

zur 12. Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):

§ 1

Änderungen

§ 9 Abs. 2 a (Grundgebühr Hauswasserzähler) erhält folgende neue Fassung:

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von

a) Hauswasserzählern mit

§ 10 Abs. 3 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende neue Fassung:

(3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wasser:

§ 10 Abs. 4 (Verbrauchsgebühr bei Bauwasserzählern) erhält folgende neue Fassung:

(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers:

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Werneck, 29.11.2024

gez.
Sebastian Hauck
1. Bürgermeister

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des

Marktes Werneck

9. Änderung

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Werneck folgende

Satzung

zur 9. Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur

Entwässerungssatzung (BGS-EWS):

§ 1

Änderungen

§ 10 Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgende neue Fassung:

(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der

Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Die Gebühr beträgt: 2,90 € pro Kubikmeter Abwasser

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Werneck, 29.11.2024

gez.
Sebastian Hauck
1. Bürgermeister