Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Werneck folgende
Satzung
zur 12. Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):
§ 9 Abs. 2 a (Grundgebühr Hauswasserzähler) erhält folgende neue Fassung:
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von
a) Hauswasserzählern mit
| Dauerdurch- fluss,(Q3) | Nenndurch- fluss,(Qn) | mtl. (netto), € |
| bis 4 m³ / h | bis 2,5 m³ / h | 8,50 |
| bis 10 m³ / h | bis 6,0 m³ / h | 9,00 |
| bis 16 m³ / h | bis 10,0 m³ / h | 10,00 |
| über 16 m³ / h | über 10,0 m³ / h | 27,00 |
| jeweils zzgl. der ges. Mehrwertsteuer (§ 14) | ||
§ 10 Abs. 3 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende neue Fassung:
(3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wasser:
| EUR |
| Netto | 2,55 |
| zzgl. der ges. Mehrwertsteuer (§ 14) | |
§ 10 Abs. 4 (Verbrauchsgebühr bei Bauwasserzählern) erhält folgende neue Fassung:
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers:
| EUR |
| Netto | 2,55 |
| zzgl. der ges. Mehrwertsteuer (§ 14) | |
Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Werneck, 29.11.2024
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Werneck folgende
Satzung
zur 9. Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung (BGS-EWS):
§ 10 Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgende neue Fassung:
(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der
Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt: 2,90 € pro Kubikmeter Abwasser
Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Werneck, 29.11.2024