| Am 15.12.2022 findet eine öffentliche Sitzung des Bau- und Agrarausschusses um 16.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Nachfolgende Tagesordnung ist vorgesehen: | |
| 1. | Genehmigung der Niederschrift über die öffentl. Sitzung des Bau- und Agrarausschusses vom 17.11.2022 |
| 2. | Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Fl.Nr. 761/36, Gem. Egenhausen (Adam-Vogt-Str.) |
| 3. | Bauantrag auf Errichtung einer Produktionshalle, Fl.Nr. 668/5, Gem. Rundelshausen (Gewerbegebiet An der A 70) |
| 4. | Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 709/6, Gem. Schleerieth (Im Flürlein) |
| 5. | Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage u. Stellplatz, Fl.Nr. 709/7, Gem. Schleerieth (Im Flürlein) |
| 6. | Bauantrag auf Teilabbruch und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus mit Errichtung von Carports u. Schuppen, Fl.Nr. 189/2 und 189/4, Gem. Vasbühl (Ziegeleistr.) |
| 7. | Bauvoranfrag auf Errichtung eines Gartenhauses, Fl.Nr. 449/8, Gem. Eßleben (An der Hackmähde) |
| 8. | Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 677, Gem. Ettleben (Frankenstr.) |
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Die Tagesordnung kann aus redaktionellen Gründen noch geändert oder ergänzt werden. Wir bitten deshalb den Aushang am Rathaus Werneck zu verfolgen.
Der Markt Werneck bietet auch in diesem Jahr wieder frische Weihnachtsbäume aus dem Gemeindewald an. Der Christbaumverkauf findet am Sa. 10. Dezember 2022 von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Sa. 17. Dezember 2022 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Christbaumkultur in Rundelshausen statt.
Im Angebot sind ausschließlich Nordmanntannen.
Ihr Wunsch-Baum wird von unseren Mitarbeitern gefällt und für den Transport verpackt. Am Lagerfeuer bieten wir wieder Glühwein und Bratwürste vom Holzkohlegrill.
Hinweis: Die Zufahrt zur Christbaumkultur kann nur von Stettbach aus erfolgen (Einbahnstraßenregelung).
| Obwohl die Möglichkeit eines großflächigen Stromausfalles (Blackouts) nach Meinung vieler Experten relativ gering einzuschätzen ist müssen die Kommunen für ein solches Szenario Vorsorge treffen. Wir wollen Ihnen für solch einen Fall folgende Empfehlungen an die Hand geben: | |
| • | Im Falle eines Stromausfalles sollten Sie sich zuerst einmal einen Überblick über das Ausmaß verschaffen (Ist nur die Straße oder ggf. der gesamte Ort hiervon betroffen). Weiterhin sollte erst eine gewisse Zeit (ca. 30 Minuten) abgewartet werden. Es ist wahrscheinlich, dass der Strom bereits nach kurzer Zeit wieder da ist. |
| • | Während eines längeren Stromausfalles kann es sein, dass nach einer gewissen Zeit die Telefone nicht mehr funktionieren und Notrufe etc. nicht abgesetzt werden können. In Notfällen können Sie sich dann an ihre örtliche Feuerwehr wenden. |
| • | Die Feuerwehrhäuser werden bei einem großflächigen Stromausfall durchgängig besetzt sein. Über die örtlichen Wehren wird dann der Kontakt mit den übergeordneten Katastrophenschutzbehörden hergestellt und gehalten. Hierdurch ist sichergestellt, dass auch unter diesen Bedingungen u.a. medizinische Hilfeleistung erfolgen kann. |
| • | Aufgrund der Tatsache, dass es in Eckartshausen keine Feuerwehr gibt: Die Bürgerinnen und Bürger aus Eckartshausen wenden Sich in Notfällen bitte an die Feuerwehr Rundelshausen. |
| • | Weiterhin werden im Ortsteil Werneck im Rathauskeller (VHS-Raum) und bei Bedarf in der Schulturnhalle der Mittelschule Wärmestuben für alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Werneck eingerichtet. Sollten Sie diesbezüglich Hilfe benötigen wenden Sie sich bitte an das Rathaus (Tel.: 22-0). In Notfällen, außerhalb der Geschäftszeiten wählen Sie den Notruf (Tel.: 112). Sollten die Telefone aufgrund eines gleichzeitigen Stromausfalles nicht funktionieren, wenden Sie sich auch in diesen Fällen an Ihre örtliche Feuerwehr. |
Für Rückfragen steht Ihnen bei Bedarf das gemeindliche Ordnungsamt zur Verfügung (Tel.: 22-55)