Der Markt Werneck erlässt auf Grund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch folgende
über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Zeuzleben“ für den Gemeindeteil Zeuzleben,
Markt Werneck
§ 1
Für die städtebauliche Ordnung im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Zeuzleben“ für den Gemeindeteil Zeuzleben, Markt Werneck, ist der am 07.11.2022 als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan in der Fassung vom 07.11.2022 maßgebend.
§ 2
Die Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Textteil vom 07.11.2022 sind Bestandteil dieser Satzung.
§ 3
Diese Satzung tritt mit ortsüblicher Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) durch den Markt Werneck in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung und Anlagen wird im Rathaus in Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Hierbei wird über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.
Werneck, 09.12.2022
Markt Werneck
Sebastian Hauck
1.Bürgermeister