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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 49/2022
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Der Markt Werneck erlässt auf Grund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch folgende

Satzung

über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Solarpark Zeuzleben“ für den Gemeindeteil Zeuzleben,

Markt Werneck

§ 1

Für die städtebauliche Ordnung im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Zeuzleben“ für den Gemeindeteil Zeuzleben, Markt Werneck, ist der am 07.11.2022 als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan in der Fassung vom 07.11.2022 maßgebend.

§ 2

Die Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Textteil vom 07.11.2022 sind Bestandteil dieser Satzung.

§ 3

Diese Satzung tritt mit ortsüblicher Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) durch den Markt Werneck in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung und Anlagen wird im Rathaus in Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Hierbei wird über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.

Werneck, 09.12.2022

Markt Werneck

Sebastian Hauck

1.Bürgermeister