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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 49/2022
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

10. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Werneck

Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat des Marktes Werneck hat in seinen Sitzungen am 13.07.2020 und 26.10.2020 die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Für die verschiedenen Gemeindeteile wurden nachfolgende Änderungen beschlossen:

1.

Für den Gemeindeteit Eckartshausen

Photovoltaikanlage „Eckartshausen II“

2.

Für den Gemeindeteil Egenhausen

Herausnahme der Fl.-Nr. 147 als MD-Gebiet und Festsetzung als landwirtschaftlich genutzte Fläche

Bebauungsplan „Ruppertsfeld III“

3.

Für den Gemeindeteil Eßleben

7. Änderung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz-Im Wiesenloch“ mit 3. Änderung des Bebauungsplanes „Nord“

Einbeziehung des Bebauungsplanes „Am Feldkreuz“

Einbeziehung des Bebauungsplanes „AM Feldkreuz II“

4.

Für den Gemeindeteil Ettleben

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Biogasanlage Ettleben“

Bebauungsplan „Am Riedleinsweg“

Bebauungsplan „Ettlebener Straße“

Einbeziehungssatzung Fl.-Nrn. 970 und 971

5.

Für den Gemeindeteil Mühlhausen

Bebauungsplan „Weiße Marter III“

Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes „Weiße Marter III“

Herausnahme der geplanten Umgehungsstraße

6.

Für den Gemeindeteil Rundelshausen

Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet „An der A 70““ (Fundgrube)“

Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet „An der A 70““ (Pferdebedarf)“

Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet „An der A 70““ (Kreisverkehrs- und Pendlerparkplatz)“

7.

Für den Gemeindeteil Schleerieth

Bebauungsplan „An der Kohlgrube“

8.

Für den Gemeindeteil Schnackenwerth

1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Obere Point“

Solarkraftwerk Schnackenwerth

9.

Für den Gemeindeteil Schraudenbach

Keine Änderung

10.

Für den Gemeindeteil Stettbach

Bebauungsplan „Am Viehgrund“ sowie das Regenrückhaltebecken

11.

Für den Gemeindeteil Vasbühl

Herausnahme der Fl.-Nr. 788 - 792 als MD-Gebiet und Festsetzung als Fläche für die Landwirtschaft

Einbeziehungssatzung Fl.-Nrn. 242/1, 243 und 252

Herausnahme der Fl.-Nr. 290 (Schraut, Alois) / Festsetzung als Fläche für die Landwirtschaft

12.

Für den Gemeindeteil Werneck

5. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck“ (SO-Gebiet EDEKA)

6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck“ (SO-Gebiet)

7. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck“ (SO-Gebiet Norma)

Bebauungsplan „Meininger Straße I“

Anpassung des FNP an das durchgeführte Flurbereinigungsverfahren (Rücknahme und Anpassung der WA-Fläche „Nördlich Remisberg“ westlich der Schönbornstraße, „Nördlich der Bergsiedlung“/östlich der Schönbornstraße)

Bebauungsplan „Parkplatz Schloß Werneck

13.

Für den Gemeindeteil Zeuzleben

Bebauungsplan „Bei der Kiesgrube“

Hamsterausgleichsfläche im Rahmen des Bebauungsplanes „Am Feldkreuz“

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 04.04.2022 wurden zusätzlich folgende Änderungen aufgenommen:

Photovoltaikanlage „Solarpark Zeuzleben“, Gem. Zeuzleben

Bebauungsplan „Stengigweg“, Gem. Zeuzleben

Bebauungsplan „Bei der Kiesgrube“, Gem. Zeuzleben

Einbeziehungssatzung Fl.-Nr. 2973, Gemeindeteil Eßleben

Einbeziehungssatzung Fl.-Nr. 679/1 Gemeindeteil Mühlhausen

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Fassung vom 26.10.2020, in der Zeit vom 23.11.2020 bis 08.01.2021 statt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 17.11.2020 / 14.01.2021 am Bauleitplanverfahren beteiligt.

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 04.04.2022 wurden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Der vom Büro Hahn, Architekten + Ingenieure, Bad Kissingen, überarbeitete Planentwurf, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wurde gebilligt und die Öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Planentwurf aufgefordert

Der überarbeitete und gebilligte Entwurf des Flächennutzungsplanes, einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2022, sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, können in der Zeit

vom 19.12.2022 bis 20.01.2023

im Rathaus des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, Zimmer Nr. 1.05 (Herr Bonengel, Geschäftsleitung), während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren zur Öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

Werneck, den 09.12.2022

MARKT WERNECK
H a u c k
1. Bürgermeister