Die Firma Karlein aus Mellrichstadt hat inzwischen die Vorbereitungen zur Ausführung der Umgestaltung des nordwestlichen Dreiecks im Friedhof Werneck abgeschlossen und möchte bei geeigneter Witterung die Arbeiten beginnen. Sofern es möglich ist, sollen vor den Feiertagen der Rückbau der Grabsteine und die Rodungsarbeiten durchgeführt werden, so dass die Gestaltungsarbeiten nach der Winterpause aufgenommen werden können.
Der Bau- und Agrarausschuss hat am 04.12.2023 beschlossen, die Widmung bzw. das Bestandsblatt nachstehend aufgeführter Ortsstraße zu ändern gem. Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) i.d.F. vom 05.10.81 (BVGl. S.448):
Flurnummern: Fl.Nr. 79/2, Teil von Fl.Nr. 448/1 und Teil von Fl.Nr. 62/1, Gem. Werneck
Anfangspunkt: Einmündung in die Straße Balth.-Neumann-Platz
Endpunkt: Rudolf-Diesel-Straße bei Fl.Nr. 448/2 und in Höhe der nordwestl. Gebäudeecke Balth.-Neumann-Platz 7 (im Bereich der Tiefgarage)
Länge: 255+44 m
Baulastträger: Markt Werneck
Begründung:
Es wurde festgestellt, dass ein Teil der Fl.Nr. 62/1 als öffentlicher Verkehrsgrund, d.h. als Teil der Ortsstraße Hahnenhof, nicht gewidmet war. Daher war die Widmung gem. Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes vorzunehmen und das Bestandsblatt zu berichtigen.
Die Eintragungsverfügung über die Widmung vom 05.12.2023 kann im Rathaus Werneck, Balth.-Neumann-Platz 8, Zi.Nr. 2.08, DG, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügungen können Sie innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe unmittelbar Klage erheben bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form. In der Klage müssen Sie den
Kläger, den Beklagten (Markt Werneck) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diese Verfügung in Urschrift und Abschrift beifügen. Die Klage und allen Schriftsätzen sollen sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.
gez. S. Hauck, 1.Bürgermeister