Im Bild von links: Christian Schraut, Bereichsleiter Netze der ÜZ Mainfranken, Ulrich Werner, 1. Bürgermeister Bergrheinfeld, Thomas Andreas Hofmann, Regionalmanager der Telekom, Sebastian Hauck, 1. Bürgermeister Werneck, Geschäftsleiter Konrad Bonengel, Breitbandpate Markt Werneck
| Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt: | ||
| 1. | Das Ing. Büro MKI hat den Entwurf für den Geh- und Radweg vom Rathausparkplatz zum Bühlweg unter Berücksichtigung der Belange der Unteren Naturschutzbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt vorgestellt. Der Marktgemeinderat hat dem Entwurf für die Maßnahme mehrheitlich zugestimmt. | |
| 2. | Der Marktgemeinderat hat einstimmig der Einleitung der einfachen Dorferneuerung „Werntal Dorf - Markt Werneck“ für die Ortsteile Eckartshausen, Egenhausen, Eßleben, Ettleben, Mühlhausen, Rundelshausen, Schleerieth, Schnackenwerth, Schraudenbach, Stettbach, Vasbühl und Zeuzleben für die Dauer von sechs Jahren zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken zu stellen. | |
| 3. | Solarpark Zeuzleben: Dem „Wege- und Flächennutzungsvertrag“ wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Marktgemeinderat stimmte der geplanten Andienungsstrecke zu. Während der Bauzeit der Talbrücke ist entsprechend des Schriftverkehrs mit der Autobahndirektion die „Baustraße“ als Zufahrt zu nutzen. | |
| Der Marktgemeinderat war mit der geplanten Trasse und der 20-kv-Leitungsverlegung in den gemeindlichen Liegenschaften (Wegen) einverstanden. Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen entsprechenden Wege- und Flächennutzungsvertrag mit dem Betreiber zu schließen. Weiterhin beschloss der Marktgemeinderat nach Kenntnisnahme und Beratung mehrheitlich, auch dem Vertrag „Nutzungsvertrag zur Befahrung von öffentlichen Wegen mit Last- und Baufahrzeugen“ das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. | ||
| 4. | Die Wahl von Herrn Dominik Hauck zum stellvertretenden Kommandanten der FFW Schnackenwerth wurde einstimmig bestätigt. | |
| 5. | Die Wahl von Herrn Markus Redelberger zum stellvertretenden Kommandanten der FFW Zeuzleben wurde einstimmig bestätigt. | |
| 6. | Der 1. Bürgermeister informierte über die kommenden Sitzungstermine im Jahr 2023. Im Frühjahr 2023 ist außerdem vorgesehen, insgesamt fünf Bürgerversammlungen abzuhalten. | |
| Vasbühl | 28. Februar 2023 | |
| Egenhausen | 13. März 2023 | |
| Eßleben | 14. März 2023 | |
| Schraudenbach | 16. März 2023 | |
| Schnackenwerth | 21. März 2023 | |
Weiterhin wurden statistische Zahlen 2022 über die Einwohnerentwicklung aus dem Standesamt (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen) und dem Einwohnermeldeamt des Marktes Werneck bekanntgegeben.
Die Zahl der Einwohner im Markt Werneck (Stand 31.12.2022) lag bei 10313.
| Gemeindeteil | Haupt- wohnsitz | Neben- wohnsitz | gemeldete Einwohner (HWS + NWS) |
| Eckartshausen | 393 | 4 | 397 |
| Egenhausen | 579 | 24 | 603 |
| Eßleben | 1.248 | 42 | 1.290 |
| Ettleben | 970 | 33 | 1.003 |
| Mühlhausen | 601 | 24 | 625 |
| Rundelshausen | 303 | 12 | 315 |
| Schleerieth | 465 | 8 | 473 |
| Schnackenwerth | 412 | 18 | 430 |
| Schraudenbach | 714 | 28 | 742 |
| Stettbach | 615 | 25 | 640 |
| Vasbühl | 448 | 26 | 474 |
| Werneck | 2.642 | 113 | 2.755 |
| Zeuzleben | 923 | 44 | 967 |
| Gesamt | 10.313 | 401 | 10.714 |
Gesamtbeurkundungen im Jahre 2022 im Vergleich zu den Vorjahren:
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
| Ehe- schließungen | 50 | 73 | 61 | 57 |
| Sterbefälle | 113 | 121 | 119 | 126 |
| Geburten: | 0 | 3 | 1 | 5 |
| Summe | 163 | 197 | 181 | 188 |
Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 27. Februar 2023 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr im Rathaus Werneck.
Vasbühl: am Dienstag, 28.02.2023 um 19 Uhr
im Sportheim des SV Vasbühl
Egenhausen: am Montag, den 13.03.2023 um 19 Uhr
im Sportheim des FV Egenhausen
Eßleben: am Dienstag, 14.03.2023 um 19 Uhr
im Sportheim des TSV Eßleben
Schraudenbach: am Donnerstag, 16.03.2023 um 19 Uhr
im Sportheim des SV Schraudenbach
Schnackenwerth: am Dienstag, 21.03.2023 um 19 Uhr
im Sportheim des SV Schnackenwerth
Zu diesen Bürgerversammlungen ergeht herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Werneck. Weitere Hinweise finden Sie unter dem jeweiligen Gemeindeteil.
1 Armkettchen, gef. in Egenhausen
1 Lesebrille, gef. in Egenhausen
1 Ring, gef. in Werneck
1 Mütze, gef. in Werneck
Die Autobahn GmbH des Bundes teilt mit, dass aus Sicherheitsgründen zum Aufbau des Traggerüsts der Talbrücke Stettbach eine Sperrung der Kreisstraße erforderlich wird. Daher wird die Kreisstraße SW 15 voraussichtlich ab dem 06.02.23 für etwa drei Wochen gesperrt werden, Umleitungen werden eingerichtet und beschildert, die Beschilderung ist bitte zu beachten. Landwirtschaftlicher Verkehr und die Rettungsdienste sind von dieser Sperrung nicht betroffen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der Landkreis Schweinfurt führt wieder eine Häckselaktion durch. Das in Privathaushalten anfallende Häckselgut wird von Montag, den 06.02.2023 bis einschließlich Freitag, den 03.03.2023 an der Sammelstelle am Bauhof in Werneck zu nachfolgenden Zeiten entgegengenommen:
| Montag-Donnerstag | von 08.00-12.00 Uhr |
| von 13.00-16.00 Uhr | |
| Freitag | von 08.00-12.00 Uhr |
| Ab Samstag, dem 04.03.2022 ist der Sammelplatz bis Ende November zu nachfolgenden Zeiten geöffnet: | |
| Samstag | von 09.30-12.00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten ist keine Anlieferung möglich.
Folgende Materialien dürfen angenommen werden:
Holzige Gartenabfälle mit einem max. Durchmesser von 15 cm (Baum- und Strauchschnitt).
Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe wie Boden, Steine, Metall- und Kunststoffteile und -schnüre eingebracht werden.
Ebenso ist die Anlieferung von Wurzelstöcken nicht zulässig, weil diese mit dem eingesetzten Gerät nicht zerkleinert werden können.
| Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass alle sonstigen Gartenabfälle wie krautige Pflanzenreste, Rasen- und Grasschnitt, Fallobst, Laub usw. nicht zur Häckselaktion gehören. Die kompostierbaren Abfälle gehören entweder: | |
| - | auf den eigenen Komposthaufen (evtl. nach Vorzerkleinerung; viele Gartenbau- und Eigenheimervereine verleihen Gartenhäcksler) |
| - | in die Biotonne |
| - | zu den Kompostanlagen des Landkreises in Gerolzhofen und dem Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle (Anlieferung bis 1 m³ kostenlos.) |
| - | Grünsammelstelle auf dem Bauhof (ab dem 04.03.2023). |
Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen des Gewässer- und Naturschutzes und aus Gründen der Handhabung nur Häckselgut und dies wiederum nur zu den o.g. Zeiten angenommen werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Schweinfurt, Tel. 09721/55-596.
Für die Amtsperiode 2024-2028 werden wieder Schöffen und Jugendschöffen gesucht. Hierzu ist eine Bewerbung zur Aufnahme in die jeweilige Liste notwendig.
Bei Interesse zur Aufnahme in die jeweilige Vorschlagsliste, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt des Marktes Werneck (Herr Stemig - 09722/2255 jochen.stemig@werneck.de).
Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen nur mit einem zugelassenen Bewerbungsformular, bis spätestens zum 08.05.2023, erfolgen können. Dies kann über das Ordnungsamt bzw. über die Homepage des Marktes Werneck bezogen werden. Weitere Informationen sind unter www.werneck.de bzw. www.justiz.bayern.de/service/schoeffen einsehbar.
Ihr Ordnungsamt
Telekom erhält Zuschlag für Netzausbau im Markt Werneck mit den Gemeindeteilen Egenhausen, Rundelshausen, Stettbach sowie Bergrheinfeld mit Garstadt - Mehr Tempo: Mit bis zu 1 Gbit/s surfen.
Über 1.000 Haushalte können nach dem Ausbau schnellere Anschlüsse nutzen.
Die Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den Internet-Ausbau im Markt Werneck und in Bergrheinfeld gewonnen. Nach der Fertigstellung können über 1.000 Haushalte Anschlüsse mit einem Tempo von bis zu 1 Gbit/s (Gigabit pro Sekunde) nutzen. In Werneck sind dabei die Gemeindeteile Egenhausen, Rundelshausen, Stettbach und Werneck Ost im bayerischen Förderverfahren beteiligt. Für die weiteren Gemeindeteile des Marktes Werneck ist bereits der Einstieg in das neue Bundesförderverfahren in Vorbereitung.
Die Gemeinde Bergrheinfeld, der Markt Werneck und die Telekom haben dazu jetzt einen Vertrag unterschrieben. Es werden rund 120 Kilometer Glasfaser verlegt und 28 Verteiler aufgestellt. Das neue Netz ist so leistungsstark, dass Arbeiten und Lernen zuhause, Video-Konferenzen, Surfen und Streamen gleichzeitig möglich sind.
„Die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger an ihren Internet-Anschluss steigen ständig. Bandbreite ist heute so wichtig wie Gas, Wasser und Strom“, sind sich Ulrich Werner, Bürgermeister von Bergrheinfeld und Sebastian Hauck, Bürgermeister von Markt Werneck einig. „Wir haben mit der Telekom einen starken Partner an unserer Seite. So sichern sich unsere Gemeinden einen digitalen Standortvorteil und werden als Wohn- und Arbeitsplatz noch attraktiver.“
„Wir danken der Gemeinde Bergrheinfeld und dem Markt Werneck für das Vertrauen und setzen das Projekt zügig um“, sagt Thomas A. Hofmann, Regionalmanager der Deutschen Telekom. „Das Bauen und Betreiben von Netzen ist die Kernkompetenz der Telekom.“
So läuft der Ausbau
Die Telekom mit ihrem Projektpartner, der ÜZ Mainfranken, steigt nun in die Feinplanung für den Ausbau ein. Als Erstes wird eine Tiefbau-Firma ausgewählt und Material bestellt. Parallel dazu werden Baugenehmigungen eingeholt. Sobald alle Leitungen verlegt und alle Verteiler aufgestellt sind, erfolgt die Anbindung ans Netz der Telekom. Anschließend können die Kundinnen und Kunden die neuen Anschlüsse buchen.
Das Netz der Telekom in Zahlen
Das Glasfasernetz der Telekom ist über 650.000 Kilometer lang. Zum Vergleich: Das deutsche Autobahnnetz misst rund 13.000 Kilometer. Die Telekom plant, in diesem Jahr bis zu 70.000 Kilometer Glasfaser zu bauen. Einen Kilometer Glasfaser zu verlegen kostet im Schnitt über 80.000 Euro.
Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell läuft für den Abschnitt D2 von SuedLink in Bayern (Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation Bergrheinfeld/West bzw. bis Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) das Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur hat hierzu den Untersuchungsrahmen nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) festgelegt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens sind verschiedene Vorarbeiten, wie z. B. Untersuchungen zum Baugrund, zu archäologischen Denkmälern und zu Flora und Fauna notwendig. Diese dienen dazu, einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden daher an technisch anspruchsvollen Querungen in den kommenden Monaten auch Baugrunduntersuchungen statt. Mithilfe der Untersuchungen vertiefen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds und ermitteln u. a. wichtige Bodenkennwerte oder die Flurabstände wasserführender Schichten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen in den Abwägungsprozess zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs ein und sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.
Informationen zu den Baugrunduntersuchungen
Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit einem Durchmesser von bis zu 320 mm) Bodenproben von ca. 1 Meter Länge in 2 bis 70 Meter Tiefe entnommen. Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher wieder fachgerecht verfüllt. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu den Kernbohrungen werden Drucksondierungen durchgeführt. Hierbei wird ein Messkopf an einem Gestänge (Durchmesser ca. 3,5 cm) bis zu 20 Meter in den Boden eingebracht.
Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig (Festlegung erfolgt durch den verantwortlichen Feuerwerker nach § 20 SprengG). Für die Ausführung der Bohrungen sind pro Untersuchungsstelle ein bis zwei Tage Dauer zu erwarten. Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen (DIN EN ISO 22475-1) und Drucksondierungen (DIN EN ISO 22476-1 oder 22476-2) möglich. Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private Straßen und Wege sowie ggf. temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Bei den Baugrunduntersuchungen sind die oben beschriebenen Geräte im Einsatz, des Weiteren werden Mitarbeitende der ausführenden Firmen per Pkw/Quad/Rad/Fuß unterwegs sein.
Für die Zuwegung zu den einzelnen Baugrund-Aufschlüssen werden außerhalb von befestigten Wegen Lastverteilerplatten und ggf. Schotteranschüttungen mit Geotextilunterlage ausgelegt bzw. eingebaut, welche nach Fertigstellung des jeweiligen Aufschlusses wieder rückgebaut werden. Auf einzelnen Flurstücken werden Schürfgruben mit bis zu 2 Meter Tiefe zur Entnahme von Bodenproben ausgehoben und im Anschluss wieder fachgerecht verfüllt. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert.
Bodenkunde
Zur Erkundung des Bodenaufbaus und zur Entnahme von Bodenproben werden fachspezifische Untersuchungen mittels kleinkalibriger Kleinrammbohrungen durchgeführt (Bohrdurchmesser <10 cm). Diese bodenkundlichen Baugrunduntersuchungen werden ergänzend zu den geologisch-geotechnischen Baugrunduntersuchungen durchgeführt, und je nach angetroffenen Bodenverhältnissen ca. 2 bis 3 m tief abgeteuft und das gewonnene Bohrgut bodenkundlich dokumentiert.
Die Kleinrammbohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Je nach Geländeverhältnissen wird der Bohrpunkt entweder mittels Kombi-Pkw bzw. Kleinlieferwagen angefahren oder zu Fuß erreicht. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher fachgerecht verfüllt.
Wasserwirtschaftliche Beweissicherung
Ziel der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung ist die qualitative und quantitative Dokumentation des Grundwasservorkommens. Bei der Beweissicherung werden Wasserproben aus den zu überprüfenden Gebieten entnommen und analysiert. Es handelt sich hierbei um eine nichtinvasive Maßnahme. Für die Beweissicherung ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren.
Weitere Maßnahmen
Bei den Querungsbereichen werden die Baugrunduntersuchungen von ökologischen, bodenkundlichen sowie archäologischen Baubegleitungen überwacht. Diese sorgen für die Einhaltung der umweltgerechten, bodenkundlichen und archäologischen Standards und Auflagen mit dem Ziel, unnötige Eingriffe in Natur, Landschaft und Boden auszuschließen sowie Schäden an archäologischen Denkmälern und Objekten zu vermeiden.
Eventuelle Schäden
Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.
Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Die Baugrunduntersuchungen, die Vermessungsarbeiten und geophysikalischen Untersuchungen, die Bodenkunde sowie die wasserwirtschaftliche Beweissicherung finden im Zeitraum vom 01.03.2023 bis zum 31.08.2023 statt.
Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstückliste und den Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort des Marktes Werneck (Markt Werneck, Zimmer des Geschäftsleiters, Herr Bonengel, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck) zur öffentlichen Einsicht aus. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 09722 22-12 möglich ist. Bitte beachten Sie die aktuellen Coronabestimmungen der Kommune.
Mitarbeitende von TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende von TransnetBW GmbH zur Verfügung:
TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 380 470-1
E-Mail: suedlink@transnetbw.de
TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.