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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 5/2026
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Elektronische Patientenakte (ePA) - Vortrag am 4. Februar 2026

Beginn ist um 16:00 Uhr im Café Balthasar (Schloss Werneck)

Die Testphase ist abgeschlossen. Nun wird die Akte Stück für Stück gefüllt. Von Ärzten, Krankenhäusern und Therapeuten. Wie können Patienten darauf zugreifen und die Akte selbst verwalten?

Der Verein Digital-60plus e.V. stellt zusammen mit der AOK Schweinfurt die elektronische Patientenakte (ePA) vor und demonstriert anhand der AOK-App die Verwendung.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und offen für Interessierte aller Krankenversicherungen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Manöver im Bereich des Marktes Werneck

Im Zeitraum vom 09.02.2026 (9 Uhr) bis zum 12.02.2026 (15 Uhr) führen Einheiten der Bundeswehr eine Übung durch. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Es wird besonders auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Feldmunition und dergl.) ausgehen und auf die entsprechenden Strafbestimmungen hingewiesen. Bezüglich der Übungsschäden wird auf Abs. 2 des Abschnittes V der Bekanntmachung (Manöverbekanntmachung -StAnz. 2008 Nr. 51/52) Bezug genommen.

Fundsachen

1 Schlüsselbund, gef. zw. Werneck u. Zeuzleben

1 Mütze, gef. in Werneck

Digitale Seniorinnen und Senioren

DigiCafe - Seniorinnen und Senioren zeigen Seniorinnen und Senioren Funktionen, Bedienung und interessante Apps am Smartphone.

Wenn Sie die AusweisApp des Bundes installieren wollen, um später damit die ePA (elektronische Patientenakte) oder i-KFZ zu nutzen, dann bringen Sie Ihren Ausweis und PIN-Code mit (PIN-Code: Schreiben vom Amt oder PIN aus dem Rathaus). Bei größerer Nachfrage kann ggf. nicht jedes Anliegen behandelt werden.

für DigiCafe 1 am 05.02. von 14.00 - 16.00 Uhr (Änderung des Termins!)

für DigiCafe 2 am 03.02. von 14.00 - 16.00 Uhr

Jeweils im Pfarrzentrum Werneck - eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Flurbereinigungsgenossenschaft Theilheim (vgl. §§ 151 ff. FlurbG)

Gemeinde Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt

VKZ 743441

Bekanntmachung und Ladung

Die Flurbereinigungsgenossenschaft Theilheim blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).

Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer

Genossenschaftsversammlung

eingeladen.

Versammlungsort: Theilheim, im Sportheim

Versammlungszeit: Donnerstag, den 05.03.2026 um 19:30 Uhr

Tagesordnung:

1.

Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Theilheim

2.

Bericht des Vorstandsvorsitzenden

3.

Bericht des Kassiers

4.

Bericht der Kassenprüfer

5.

Entlastung des Vorstandes

6.

Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses

7.

Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden

8.

Wahl der Vorstandsmitglieder

9.

Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden

10.

Bestimmung von Kassenprüfern

11.

Allgemeine Aussprache

Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Theilheim ist eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich geworden.

Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 8 der Satzung

4 Vorstandsmitglieder

auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.

Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen. Außerdem hat die Genossenschaftsversammlung dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr) einen Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter vorzuschlagen.

Die Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden und des stellv. Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch das ALE Ufr (vgl. Art. 4 Abs. 2 AGFlurbG).

Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.

Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.

Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.

Wählbarkeit:

Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.

Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt.

Kommt die Wahl des Vorstands im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

Werneck, den 13.01.2026

Der Vorsitzende des Vorstandes
der Flurbereinigungsgenossenschaft Theilheim
gez. Valentin Weißenberger

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Schlussfeststellung

Dorferneuerung Rieden 3

Gemeinde Hausen b.Würzburg, Landkreis Würzburg

Das Verfahren Rieden 3 wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Rieden 3 sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Hinweis:

Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten ab dem 09.02.2026 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

gez. Jürgen Eisentraut, Behördenleiter