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Aus Anlass der 800 Jahr Feier von Werneck gibt der Historische Verein eine sechsbändige, reichhaltig bebilderte Chronik in einem Schuber heraus: „Werneck in 6 Epochen“. Der Preis beträgt 49,95 €.
Die Erscheinung ist aus redaktionellen Gründen für März 2023 vorgesehen. Dieses Werk erscheint in einer begrenzten Auflage. Ein späterer Nachdruck ist derzeit nicht möglich.
In der Buchhandlung Lesezeichen liegt eine Vorbestellliste aus, in die sich Interessenten eintragen können.
Auch in 2023 werden wir weitermachen - Digitalisierung beginnt erst und wir wollen dabei sein.
Planung für 2023
DigiCafe Einsteiger - für alle, die mit dem Smartphone telefonieren, Bilder machen und Nachrichten über WhatsApp mit Familie, Freunde und Bekannte austauschen und gerne mehr wissen wollen.
Termine: 16.01., 06.02., 06.03., 03.04., jeweils von 14.00 - 16.00 Uhr im Pfarrzentrum Werneck
DigiCafe Fortgeschrittene - für alle, die mehr machen wie Bluetooth verwenden, Cockies verwalten, Apps installieren und sich gerne mit anderen über neue Funktionen austauschen wollen.
Termine: 10.01., 07.02., 07.03., 04.04., jeweils von 14.00 - 16.00 Uhr im Pfarrzentrum Werneck
DigiSchulung im VHS Programm und über lokale Initiative der Seniorenbeauftragten.
DigiBüro - 11.01. von 10.00 - 12.00 Uhr, vereinbaren Sie einen Termin über E-Mail Digital-60plus@magenta.de
Digitale Senioren
Sondertermin: WhatsApp Schulung im Ortsteil Schleerieth. Inhalt: WhatsApp Videotelefonie, Kontakte, Kamera, Bilder, QR-Code, App Installation, Konferenzschaltung. Voraussetzung: WhatsApp Installation
Teil 1: 17.01.23 von 10.00 - 12.30 Uhr
Teil 2: 07.02.23 von 10.00 - 12.30 Uhr
Veranstaltungsort: Sportheim Schleerieth
Nur mit Anmeldung bei Frau Anita Kraus, Tel. 09722/7722. Teilnahmegebühr: 10 Euro (Materialkosten), Teilnehmeranzahl: 12
Gemeinde Geldersheim, Landkreis Schweinfurt
VKZ 743091
Bekanntmachung und Ladung
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Geldersheim blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Been-digung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
Genossenschaftsversammlung
eingeladen.
Versammlungsort: Geldersheim, in der Schützenklause
Versammlungszeit: Dienstag, den 17.01.2023 um 19:00 Uhr
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Geldersheim |
| 2. | Bericht des Vorstandsvorsitzenden |
| 3. | Bericht des Kassiers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses |
| 7. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden |
| 8. | Wahl der Vorstandsmitglieder |
| 9. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden |
| 10. | Bestimmung von Kassenprüfern |
| 11. | Allgemeine Aussprache |
Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Geldersheim ist eine Neuwahl des Vorstandes erforder-lich geworden.
Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 8 der Satzung
4 Vorstandsmitglieder
auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen. Außerdem hat die Genossenschaftsversammlung dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr) einen Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter vorzuschlagen.
Die Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden und des stellv. Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch das ALE Ufr (vgl. Art. 4 Abs. 2 AGFlurbG).
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.
Wählbarkeit:
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.
Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt.
Kommt die Wahl des Vorstands im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Geldersheim, den 09.12.2022
Der Vorsitzende des Vorstandes
der Flurbereinigungsgenossenschaft Geldersheim
gez. Herbert Warmuth