Der Bus fährt nur nach Voranmeldung am Donnerstagnachmittag (Haltestellen siehe unten). Fahrgäste müssen sich bis jeweils Mittwoch, 12 Uhr im Rathaus Werneck unter Angabe ihres Namens, der Start- und Zielhaltestelle telefonisch unter 09722-2262 anmelden.
1 Schlüsselbund, gef. in Schnackenwerth
1 Schlüssel mit Anhänger, gef. in Eßleben
Das Passamt informiert darüber, dass der Kinderreisepass aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.01.2024 abgeschafft wird. Kinderreisepässe können daher nur noch bis zum 31.12.2023 für ein Jahr neu ausgestellt oder verlängert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt unberührt. Ab dem 01.01.2024 können deutsche Staatsangehörige, unabhängig vom Alter nur noch Personalausweise für Reisen innerhalb der EU oder Reisepässe beantragen. Für Fragen steht Ihnen das Passamt gerne zur Verfügung.
Die Firma Karlein aus Mellrichstadt hat inzwischen die Vorbereitungen zur Ausführung der Umgestaltung des nordwestlichen Dreiecks im Friedhof Werneck abgeschlossen und möchte bei geeigneter Witterung die Arbeiten beginnen. Sofern es möglich ist, sollen vor den Feiertagen der Rückbau der Grabsteine und die Rodungsarbeiten durchgeführt werden, so dass die Gestaltungsarbeiten nach der Winterpause aufgenommen werden können.
Ab Dezember 2023 wird die Fa. Hartmann im Innenbereich des Kindergartens mit den Rückbauarbeiten beginnen und ab Februar 2024 durch den Abbruch des gesamten Bestandsgebäudes das Grundstück für den Neubau freimachen. Die Rohbauarbeiten für den Neubau sind ab April 2024 geplant. Im ersten Schritt wird das Böschungsdreieck gegenüber dem Bestandsgebäude, im Bereich der Zusammenführung der Straßen „Am Lachgraben“ und „Boxberg“ abgegraben um die Böschungssicherung für die späteren Parkplätze herstellen zu können.
Während dieser Arbeiten ist die Durchfahrt im Baustellenbereich vom Boxberg kommend zur Ortsdurchfahrt nur bedingt möglich. Nach Abschluss der Sicherungsmaßnahmen, ca. zwei Wochen, ist die Zufahrt zum Boxberg wieder nahezu ungehindert möglich. Die Anbindung zum Lachgraben wird über die gesamte Rohbauphase komplett im Baustellenbereich gesperrt werden. Die Fertigstellung des Gebäudes ist voraussichtlich Ende 2025.
in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schraudenbach am Samstag, den 06.01.2024 um 19.00 Uhr, im Sportheim in Schraudenbach.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Kommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst bei einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch den Markt Werneck. Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistende (aktive) Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schraudenbach am Samstag, den 06.01.2024 um 14.00 Uhr, im Landgasthof „Zum Rebstock“ in Stettbach.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Kommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst bei einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch den Markt Werneck. Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistende (aktive) Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Di., 19.12., findet von 15.00 - 17.00 Uhr eine kleine Weihnachtsfeier in unserem Begegnungs-Cafe statt. Wir laden Sie ALLE recht herzlich ein, einen gemütlichen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen und weihnachtlicher Stimmung mit uns zu verbringen.
Wir freuen uns über jeden Besuch! Sie finden uns im evang. Gemeindezentrum in der Balthasar-Neumann-Str. 23.
Wernecker Kulturfrühling 2024
Wie wäre es mit einer Eintrittskarte für den
Wernecker Kulturfrühling 2024? Sechs Veranstaltungen stehen zur Auswahl:
„Altweibersommer“ lautet der Titel des aktuellen Programms des Kabarettistinnen-Duos „Inge & Rita“. Am Freitag, 15. März 2024, zeigen die beiden Fränkinnen um 20 Uhr im Sportheim Eßleben, Seeweg 5, komödiantisch und facettenreich, wie vielfältig man das Alter anschauen kann.
Karten sind zum Preis von 12 Euro (Vorverkauf + Abendkasse) erhältlich.
Hans Driesel widmet sich am Samstag, 16. März 2024, um 20 Uhr im Café Balthasar, Schloss Werneck, dem großen Schriftsteller und Literaten Erich Kästner. Unter dem Titel „Komm‘ wie ein Cello zwischen meine Knie“ zeichnet Driesel anlässlich des 125. Geburtstags des Autors ein interessantes
Lebensbild, liest und rezitiert aus Kästners umfangreichem Werk. Die musikalische Umrahmung des Abends gestaltet David Reß am Piano.
Karten sind zum Preis von 10 Euro (Vorverkauf + Abendkasse) erhältlich.
In die nächste Runde geht der Poetry Slam Werneck. Am Freitag, 12. April 2024, um 19.30 Uhr, gibt es im Café Balthasar die bereits elfte Auflage der Dichterschlacht. Diesmal ist die Slamszene NRW zu Gast in Werneck. Moderiert wird der Slam in bewährter Weise von Manfred Manger.
An den Plattentellern steht DJane Lisa Smaragd.
Karten sind zum Preis von 7 Euro (Vorverkauf + Abendkasse) bzw. 5 Euro (Schüler/Studenten) erhältlich.
„Conny & die Sonntagsfahrer“ enführen am Samstag, 13. April 2024, um 20 Uhr in der Aula der Mittelschule Werneck in die gute alte Zeit. Die Gruppe ist bekannt für ihre authentische Art, mit der sie die großen Hits der 50er wie „Zwei kleine Italiener,“ oder „Mariandl“ aufleben lässt. Ihre Begeisterung für diese Zeit beschert den Zuhörern einen Abend voller Erinnerungen. Das Konzert wird präsentiert mit freundlicher Unterstützung des Autohauses Schuler+Eisner.
Karten sind zum Preis von 16 Euro (Vorverkauf + Abendkasse) erhältlich.
Nach dem gelungenen Auftakt im vergangenen Jahr, gibt es 2024 eine Neuauflage des Open-Air-Kinos in Vasbühl. Am Freitag, 26. April 2024, sowie am Samstag, 27. April 2024, jeweils gegen 20 Uhr, verwandelt sich der Dorfplatz in Vasbühl in einen Kinosaal unter freiem Himmel. Welche Filme gezeigt werden, bleibt bis zuletzt spannend. Der SV Vasbühl sorgt wieder in bewährter Weise für die Bewirtung. Karten sind zum Preis von 10 Euro (Vorverkauf + Abendkasse) erhältlich.
Karten für alle genannten Veranstaltungen gibt es zu den regulären Öffnungszeiten an der Rathaus-Kasse. Karten für das Open-Air-Kino sind außerdem im Sportheim Vasbühl erhältlich.
-Verzögerungen bei der Müllabfuhr-
Krankheitsbedingte personelle Ausfälle bei beauftragter Abfuhrfirma sorgen für Engpass
Landkreis Schweinfurt. Im gesamten Gebiet des Landkreises Schweinfurt kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Müllabfuhr. Die Abfuhrfirma PreZero, die mit der Leerung der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen im Landkreis Schweinfurt beauftragt ist, teilt mit, dass es aufgrund von massiven krankheitsbedingten personellen Ausfällen und aktuellen Witterungsbedingungen nicht möglich ist, alle Leerungstouren wie geplant zu fahren. Die ausgefallenen Touren sollen ab Montag, 11. Dezember 2023, nachgefahren werden.
PreZero bittet darum, die Tonnen gegebenenfalls an einer verkehrssicheren und für die Leerung geeigneten Stelle bis zur erfolgten Leerung stehen zu lassen.
Aus hygienischen Gründen werden bevorzugt Restmüll- und Biotonnen nachgeleert, bei der Nachfuhr der Papiertonnen kann es gegebenenfalls zu längeren Verzögerungen kommen.
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Schweinfurt schöpft auch mit Unterstützung anderer Partner alle technischen und rechtlichen Möglichkeiten aus, um eine schnellstmögliche nachträgliche Leerung der Tonnen zu gewährleisten und bittet gemeinsam mit der Abfuhrfirma um Verständnis für die Verzögerungen.
Ein finanzieller Nachteil entsteht dem Landkreis und seinen Bürgerinnen und Bürgern durch die Verzögerungen nicht.
Über die Abfall-App des Landkreises Schweinfurt sowie im Internet auf
www.landkreis-schweinfurt.de/Abfallwirtschaft werden die Verzögerungen ebenfalls bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Benachrichtigung via App die Funktion „Push-Mitteilungen“ aktiviert haben müssen. Dies können Sie in den Einstellungen vornehmen.
Bewerbungen für 2024 sind bis 31.01.2024 möglich
Das Regionalbudget ist eine finanzielle Förderung für ehrenamtliches Engagement, während die Öko-Kleinprojekte-Förderung die regionale Bio-Landwirtschaft im Blick hat. Beide Fördertöpfe sind ein Angebot der ILE Oberes Werntal und dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken. Im Jahr 2023 erhielten 23 Kleinprojekte eine Förderung über das Regionalbudget und sechs Projekte über die Öko-Kleinprojekte-Förderung. Anträge für 2024 können gestellt werden:
Das Obere Werntal ruft zur Einreichung von Förderanfragen für das Regionalbudget wie auch für die Öko-Kleinprojekte auf. Förderfähig sind jeweils Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000,- Euro (netto) nicht übersteigen. Beide Fördermöglichkeiten können nicht kombiniert werden. Zu beachten sind die Kriterien, Fördersätze und Bewerbungsformalitäten. Gefördert wird nur, wenn mit der Durchführung noch nicht begonnen wurde und das Projekt bis Herbst 2024 umgesetzt wird, sodass der Durchführungsnachweis bis spätestens 22.09.2024 vorliegt.
Alle Informationen, Förderkriterien und Formulare finden Sie unter www.oberes-werntal.de
Projektanträge können bis 31.01.2024 eingereicht werden.
Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat mitgeteilt, dass in nächster Zeit die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter gewählt werden sollen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstandes und ihrer Stellvertreter wurde auf je 5 Personen festgelegt. Die Mitglieder des Vorstandes bilden zusammen mit dem beamteten Vorsitzenden den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft zu führen hat und dem somit wichtige Aufgaben obliegen.
Gewählt werden können grundsätzlich alle natürlichen Personen, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind; sie müssen nicht Grundstückseigentümer im Verfahrensgebiet (Flurbereinigungsgebiet) oder Landwirte sein.
Damit die einzelnen Ortschaften des Verfahrensgebietes im Vorstand ausreichend vertreten sind, wurde für die gruppenmäßige Zusammensetzung festgelegt, dass
- je 3 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter im Ortsteil Stettbach, Markt Werneck und
- je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter im Ortsteil Schraudenbach, Markt Werneck
zu wählen sind.
Zur Vorbereitung der Wahl (z.B. Druck von Wahlzetteln) sollen nunmehr Kandidaten benannt werden, die o.g. Voraussetzungen erfüllen und Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes zeigen.
Interessierte Bürger werden gebeten sich bis spätestens 12.01.2024 beim Markt Werneck (1.Stock, Zi. Nr. 1.15) zu melden. Hier liegt jeweils eine Vorschlagsliste aus, in die sich die Bewerber eintragen und Ihre Kandidatur durch eigenhändige Unterschrift bestätigen können.
Das Amt hat darauf hingewiesen, dass es erst nach ausreichender Nennung von Kandidaten zu einer
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Stettbach 4 kommen kann.