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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 50/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Fundsachen

1 Ohrring, gef. in Ettleben

Christbaumverkauf aus dem Gemeindewald Rundelshausen

Der Markt Werneck bietet auch in diesem Jahr wieder frische Weihnachtsbäume aus dem Gemeindewald an. Der Christbaumverkauf findet statt am

Sa. 14. Dezember 2024 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Christbaumkultur in Rundelshausen.

Im Angebot sind ausschließlich Nordmanntannen.

Ihr Wunsch-Baum wird von unseren Mitarbeitern gefällt und für den Transport verpackt. Am Lagerfeuer bieten wir wieder Glühwein und Bratwürste vom Grill.

Hinweis: Die Zufahrt zur Christbaumkultur kann nur von Stettbach aus erfolgen (Einbahnstraßenregelung).

Bürgerinformation

Wasserrückstau aus der öffentlichen Kanalisation kann bei Starkregenereignissen oder technischen Störungen zu erheblichen Schäden an Gebäuden und Eigentum führen. Um Ihr Zuhause bestmöglich zu schützen, möchten wir Sie über Ihre Pflichten und geeignete Maßnahmen zur Rückstausicherung informieren.

Ein Rückstau tritt auf, wenn die Kanalisation durch Starkregen, Verstopfungen oder technische Probleme überlastet ist. Das Wasser kann in diesem Fall durch die Anschlussleitungen in tiefergelegene Räume wie Keller oder Untergeschosse eindringen. Gemäß der geltenden Rechtslage, insbesondere der Vorschriften aus § 60 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und der Abwassersatzung des Marktes Werneck, liegt die Verantwortung für den Schutz vor Rückstau beim Eigentümer des Grundstücks.

Pflichten der Grundstückseigentümer

Rückstausicherungen: Tiefergelegene Ablaufstellen wie Bodenabläufe, Waschmaschinenanschlüsse oder Toiletten in Kellerräumen müssen mit geeigneten Rückstauverschlüssen oder Hebeanlagen gesichert werden.

Regelmäßige Wartung: Rückstausicherungen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, um im Ernstfall zuverlässig zu funktionieren.

Prüfung durch Fachleute: Lassen Sie Ihre Entwässerungsanlage regelmäßig durch einen Fachbetrieb auf Funktionstüchtigkeit prüfen.

Technische Schutzmaßnahmen

Einbau von Rückstauklappen: Diese verhindern, dass Abwasser aus der Kanalisation in Ihr Gebäude zurückfließt.

Hebeanlagen: Für Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene sind Hebeanlagen erforderlich, die das Abwasser in die Kanalisation pumpen.

Wartungsverträge: Wartungsverträge für Ihre Entwässerungstechnik können dazu beitragen, dass diese im Notfall einwandfrei funktioniert.

Es gibt, darauf weist die DIN 1986-100 ausdrücklich hin, keinen Kanal, der nicht Rückstau erleiden kann.

Die Gefahr besteht bei Misch- und Regenwasserkanälen, wenn entsprechend starker Niederschlag auftritt. Alle Kanäle, auch Schmutzwasserkanäle, können durch Verstopfung oder andere Ursachen rückstauen.

Jeder Anschlussnehmer hat sich gegen solchen Rückstau selbst zu schützen.

Markt Werneck

Aufstellung des Bebauungsplanes

„Ettlebener Straße“, mit

integrierter Grünordnung,

im Gemeindeteil Ettleben, Markt Werneck

Bekanntmachung

Der Markt Werneck hat in seiner Sitzung vom 17.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ettlebener Straße“, mit integrierter Grünordnung, im GT Ettleben beschlossen.

Im Markt Werneck ist die Nachfrage nach Wohnbauland seit Jahren ungebrochen. Die stetige bauliche Entwicklung hat dazu geführt, dass nur wenige Grundstücke im Privateigentum verfügbar sind. Der Markt Werneck hat deshalb beschlossen weitere Wohnbauflächen am nordwestlichen Ortsrand von Ettleben auszuweisen.

Die mit Aufstellungsbeschluss vom 13.07.2020 eingeleitete gleichnamige Bauleitplanung wurde nicht weiterverfolgt, da sich die Planungsvorgaben geändert haben.

Infolge dessen wurde für den Bebauungsplan ein neuer Entwurf ausgearbeitet.

Der Bebauungsplan wurde in der Sitzung vom 17.05.2021 vom Marktgemeinderat gebilligt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, mit Schreiben vom 25.05.2021 um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 12.07.2021 gebeten.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Fassung vom 17.05.2021 fand in der Zeit vom 08.06.2021 bis 12.07.2021 statt.

Um das Bauleitplanverfahren zügig durchzuführen, wurden vor der Behandlung aller eingegangenen Stellungnahmen der TÖB verschiedene Vorarbeiten notwendig.

Der Marktgemeinderat hat in der Folge

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die Planung einer Linksabbiegespur

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die Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) mit Bereitstellung der erforderlichen Ausgleichsflächen (Grunderwerb am 21.06.2024)

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die Erstellung einer Schallpegelimmissionsprognose

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die Erstellung einer Untersuchung der Geruchsimmissionen

beauftragt.

Die notwendigen Arbeiten wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Arbeiten wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.

Eine Übersicht der räumlichen Geltungsbereiche ist in den nachfolgenden Planausschnitten dargestellt:

Ausgleichsfläche A1

Ausgleichsfläche A2 und A3

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 25.11.2024 wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Eingaben der Bürger die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangen sind behandelt.

Der vom Büro Hahn, Architekten + Ingenieure, Bad Kissingen, überarbeitete Planentwurf, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.11.2024 gebilligt und die erneute Öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Öffentlichen Auslegung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Planentwurf aufgefordert.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Ettlebener Straße“ mit integrierter Grünordnung einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.11.2024, sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen hierzu, können in der Zeit

vom 16.12.2024 bis 15.01.2025

im Rathaus des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, Zimmer Nr. 1.05 (Geschäftsleitung Herrn Konrad Bonengel) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen verfügbar:

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Umweltbezogene Stellungnahmen zu den Auswirkungen auf Menschen, Lärmschutz, Emissionen, Naturschutz;

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Schallimmissionsprognose Verkehr des IB Wölfel, Höchberg;

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Untersuchung der Geruchsimmissionen des IB Wölfel, Höchberg;

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Zur Beurteilung der Belange der Tiere, Pflanzen und Landschaft, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) der FABION GbR, Würzburg.

Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung sollen elektronische Informationstechnologien nach § 4a Abs. 4 BauGB genutzt werden. Die Planunterlagen werden deshalb auf der Homepage des Marktes Werneck unter www.werneck.de unter dem Link Bürgerservice / Bebauungspläne eingestellt. Zusätzlich sind die Unterlagen auch auf der Homepage des Architekturbüros unter http://buerohahn.com/bauleitplanung/ veröffentlicht und können mit dem Passwort „plaene2024“ eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Markt Werneck, 10.12.2024
H a u c k
Erster Bürgermeister