| Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt: | |
| 1. | Der Auftrag für die Maschinentechnische. Ausrüstung der Rechen- u. Sandwaschanlage im Klärwerk wurde an die Fa. PWL aus Bückeburg vergeben. |
| 2. | Der Antrag der FF Werneck über die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr in Werneck wurde einstimmig befürwortet. |
| 3. | Der Marktgemeinderat hat der Zweckvereinbarung mit dem Balthasar-Neumann-Schulverband zur Übertragung von Verwaltungsarbeiten auf den Markt Werneck uneingeschränkt zugestimmt. |
| 4. | Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, für den Kindergartenneubau in Stettbach 14 Krippenplätze und 28 Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anzuerkennen. |
| 5. | Der Marktgemeinderat beschloss mehrheitlich, dass die jeweiligen örtlichen Marktgemeinderäte bei den Verkehrsschauen teilnehmen dürfen. |
| 6. | Der Erste Bürgermeister gab einen Rückblick über verschiedene Themen, die im Jahr 2022 behandelt wurden. Er sprach neben den offiziellen Stellen auch allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern des Marktes Werneck für deren vielfältiges Engagement seinen Dank aus. |
| 7. | Der 1. Bürgermeister informierte über die kommenden Sitzungstermine im Jahr 2023. Der Neujahrsempfang ist für den 15.1.2023 vorgesehen. |
Die erste Marktgemeinderatssitzung 2023 findet am Montag, 09. Januar 2023 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr im Rathaus Werneck.
Im kommenden Jahr feiert Werneck seine 800jährige Ersterwähnung. Auch wenn Siedlungsspuren bei Werneck schon viel älter sind, ist ein schriftliches Zeugnis erst von 1223 bekannt. In einer Urkunde bestätigt der damalige Papst Honorius III, dass Bodo von Ravensburg seine Burg Werneck dem Deutschen Orden geschenkt hat.
2023 begeht die Freiwillige Feuerwehr Werneck ihr 150jähriges Bestehen, der Obst- und Gartenbauverein wurde vor 125 Jahren gegründet und seit 60 Jahren gibt es in Werneck die Eigenheimervereinigung.
Das Organisationsteam hat gemeinsam mit dem Historischen Verein und den Jubiläumsvereinen einen abwechslungsreichen Veranstaltungsreigen für 2023 geplant.
Am 1. Januar 2023 laden wir die Bürgerinnen und Bürger von Werneck herzlich ein, gemeinsam auf das Jubiläumsjahr anzustoßen.
Treffpunkt: 15.30 Uhr am Balthasar-Neumann-Platz
Am Samstag, 14. Januar 2023 findet die alljährliche Christbaumsammlung durch die Jugendfeuerwehr Werneck statt.
Gegen 15.00 Uhr laden wir die Gesamtbevölkerung des GT Werneck recht herzlich zum Umtrunk und zur Information über das Jubiläumsjahr mit all seinen Veranstaltungen ins Feuerwehrhaus, Hahnenhof, ein.
Für die Bewirtung sorgt die Freiwillige Feuerwehr. Für die Kinder wird die „Rodelbahn“ aufgebaut.
Unter dem Motto “Gemeinsam sind wir stark“ wollen wir das Jubiläumsjahr angehen. Das Organisationsteam freut sich auf Ihren Besuch.
„Die Tafel“ Schweinfurt hat Außenstellen in Gerolzhofen und ist seit diesem Jahr auch in Werneck vertreten!
D A N K E !!
Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre großzügige Teilnahme an unserer Spendenaktion für die „Tafel“. Es kamen 1.000,51 € zusammen.
1 Schlüssel, gef. in Werneck
Die Nachbarschaftshilfe „Miteinander-Füreinander im Markt Werneck“ bietet kurzzeitige Hilfen bei
• Besuchsdiensten
• Fahr- und Begleitdiensten
• Einkaufen
• Kleinen handwerklichen Arbeiten
• Fragen rund um TV, Telefon, Handy oder PC
Direkt, diskret, zuverlässig, ehrenamtlich.
Jeder kann die Nachbarschaftshilfe unentgeltlich in Anspruch nehmen. Über neue Helferinnen und Helfer freuen wir uns sehr. Neue Ansprechpartnerin im Rathaus ist Frau Müller: Tel. 09722/220,
Montag und Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.30 - 17.30 Uhr.
Um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu vermeiden, hat Amtsleiterin Löw-Eger vom Finanzamt Schweinfurt folgende Tipps für Sie:
• Nutzen Sie für jedes Grundstück das Aktenzeichen, welches Sie in der Regel mit dem In-formationsschreiben im 1. Halbjahr mitgeteilt bekommen haben. Für jedes Aktenzeichen ist eine vollständige Grundsteuererklärung (Hauptvordruck und Anlage Grundstück bzw. Anlage Land- und Forstwirtschaft) abzugeben.
• Bei Gebäuden, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, ist keine Nutzfläche anzugeben. Die Grundsteuer berechnet sich hier nach der Wohnflächenverordnung. Zubehörräume (wie z.B. Kellerräume, Heizungsräume, …) bleiben außer Ansatz. Sie sind beim privaten Wohnhaus weder Wohnfläche noch Nutzfläche.
• Bei zu einer Wohneinheit gehörenden Garagen ist in fast allen Fällen ein Freibetrag von 50 m² vorgesehen. Für Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung und in unmittelbarer Nähe zur Wohnung, zu der sie gehören, (z. B. Gartenhaus) gilt ein Freibetrag von 30 m². Diese Freibeträge müssen Sie auf der Anlage Grundstück berücksichtigen. Übersteigt jeweils die gesamte Nutzfläche nicht den genannten Freibetrag, tragen Sie bitte 0 m² ein.
(Beispiel: Garage 45 m² • Freibetrag 50 m² • Eintrag 0 m²).
• Bei Streuobstwiesen, Wiesen- und Wald-flurstücken ist besonders zu prüfen, ob sie zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) oder zur Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) gehören. Auch Privatleute können unter die Grund-steuer A fallen (z. B. an einen Landwirt verpachtete Wiesen).
Weitere wichtige Informationen:
1. Sollten Sie bereits eine fehlerhafte Erklärung abgegeben haben, können Sie gegen die erhaltenen Bescheide innerhalb der Frist von einem Monat Einspruch einlegen. Sind aus Ihrer Sicht mehrere Bescheide falsch (z.B. Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuer-messbetrag), sind gegen alle Bescheide jeweils eigene Rechtsbehelfe erforderlich. Fällt Ihnen der Fehler erst nach Ablauf der Frist auf, müssen Sie dies Ihrem Finanzamt mitteilen und wird der Fehler zumindest für die Zukunft korrigiert.
2. Der ab dem 01.01.2025 zu zahlende Grundsteuerbetrag ergibt sich erst aus dem Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde, die im Jahr 2024 hierfür ihre Hebesätze neu festsetzen wird. Deshalb sind Vergleichsrechnungen mit den aktuellen Hebesätzen nicht sinnvoll.
Wer?
Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Wie?
Die Grundsteuererklärungen können Sie entweder elektronisch über ELS-TER - Ihr Online Finanzamt unter www.elster.de oder auf Papier abgeben. Die Vordrucke stehen Ihnen im Internet, bei uns im Finanzamt Schweinfurt oder bei Ihrer Kommune zur Verfügung.
Wo gibt es Hilfe?
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit vor Ausfüllen der Formulare die Video-Ausfüllanleitungen unter www.grund-steuer.bayern.de - die Videos dauern jeweils nur ca. 15 Min, die Zeit lohnt sich