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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 51/2023
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Ergebnis der Marktgemeinderatssitzung vom Montag, 18.12.2023

Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:

1.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2023 wurde einstimmig genehmigt.

2.

Beim Bebauungplan „Bei der Kiesgrube“; Gem. Zeuzleben wurde einstimmig abgelehnt, den Geltungsbereich bis zur Fl.Nr. 494 auszuweiten.

3.

Der Gemeinderat des Marktes Werneck billigte mehrheitlich den Planentwurf einschl. der beschlossenen Änderungen bei der 1. Änderung des Bebauungsplans „An der Klauskapelle-West“ im Gemeindeteil Ettleben, in der Fassung vom 18.12.2023 als Satzung.

4.

Der Gemeinderat des Marktes Werneck traf mehrheitlich den Feststellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 18.12.2023.

5.

Der 2. Bürgermeister wurde mehrheitlich ermächtigt, mit der ÜZ Mainfranken eG eine Vereinbarung über die Stromlieferung für die Liegenschaften der Kommune für das Lieferjahr 2025 abzuschließen. Der Marktgemeinderat hat sich weiterhin mehrheitlich dagegen ausgesprochen, dass der Markt Werneck reinen Naturstrom aus 100 % Wasserkraft bestellt.

6.

Der Antrag des Gewerbeverbandes für die dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung am Balthasar-Neumann-Platz mittels einer stationären Blitzanlage wurde einstimmig abgelehnt.

7.

In seinem Jahresrückblick sprach Erster Bürgermeister Hauck stichpunktartig die Schwerpunkte der Arbeit des Marktgemeinderates im vergangenen Jahr an.

Neben den offiziellen Stellen sprach er allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern des Marktes Werneck für deren vielfältiges Engagement seinen Dank aus.

8.

Die Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates und des Bau- und Agrarausschusses bis zur Sommerpause 2024 wurden bekanntgegeben. Der Neujahrsempfang findet am 7.1.2024 statt.

Die erste Marktgemeinderatssitzung im Jahr 2024 findet am Montag, 08. Januar 2024 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr.

Sitzung Marktgemeinderates

Am Montag, 8. Januar 2024 findet eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt. Beginn der Sitzung ist um 19.00 Uhr im Rathaus Werneck.

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.

Die Tagesordnung kann aufgrund der Weihnachtspause des Amtsblattes nicht veröffentlicht werden.

Wir bitten deshalb die Tagespresse (Termine) bzw. den Aushang am Rathaus Werneck oder die Homepage des Marktes Werneck zu verfolgen.

Interkulturelles- Begegnungs-Café Werneck

Das Begegnungs-Cafe ist vom 20.12. bis einschl. 07.01. geschlossen. Wir treffen uns wieder am 09.01. um 15.00 Uhr. Wir freuen uns über jeden Besuch! Sie finden uns im evang. Gemeindezentrum in der Balthasar-Neumann-Str. 23.

Fundsachen

1 Ring, gef. in Werneck

1 Autoschlüssel, gef. in Werneck

1 Handschuh, gef. in Werneck

1 Halstuch, gef. in Werneck

Windkraft im Markt Werneck - aktueller Stand

Zusammen mit der Stadt Arnstein hat sich der Markt Werneck auf den Weg gemacht, die Entwicklung auf den Windvorrang- und Windvorbehaltsgebieten selbst zu steuern. Das mittlerweile durchgeführte Flächenpooling war ein großer Erfolg. Über 80% der Flächen konnten gesichert werden. Die begleitende Firma endura kommunal hat nun Ausschreibungsunterlagen erarbeitet, mit denen ein geeigneter Projektentwickler gesucht wird. Anhand von kommunal ausgearbeiteten Kriterien und nach Rücksprache mit dem Vergabegremium wird in einem strukturierten Prozess der im Interesse aller Flächeneigentümer beste Kandidat für die Projektentwicklung des Windparks gesucht. Die Ausschreibung läuft aktuell. Erste Ergebnisse sind bis etwa März/April 2024 nach der Durchsicht und Prüfung der eingegangenen Angebote zu erwarten. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Auswahl des geeigneten Projektentwicklers werden wir an dieser Stelle wieder über die nächsten Schritte informieren.

Einladung zur Wahl des ersten und stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stettbach

in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Stettbach am Samstag, den 06.01.2024 um 14.00 Uhr, im Landgasthof „Zum Rebstock“ in Stettbach.

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.

Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Kommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst bei einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch den Markt Werneck. Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistende (aktive) Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Einladung zur Wahl des ersten und stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schraudenbach

in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schraudenbach am Samstag, den 06.01.2024 um 19.00 Uhr, im Sportheim in Schraudenbach.

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.

Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Kommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst bei einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch den Markt Werneck. Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistende (aktive) Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Einladung zur Wahl des ersten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen

in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen am Samstag, den 13.01.2024 um 19:30 Uhr, im Sportheim in Mühlhausen.

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.

Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Kommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst bei einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.

Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch den Markt Werneck. Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistende (aktive) Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.