Im Bild von links: 1. Bürgermeister Sebastian Hauck, Ewald Öftring, Albin Seufert, Hans Spahn und Stephan Schäflein Foto: A. Jansen
-Öffnungszeiten an Weihnachten und Neujahr-
Das Hallenbad Werneck hat während den Feiertagen wie folgt für Sie geöffnet:
2. Weihnachtsfeiertag (26.12.), Silvester (31.12.) und Hl. Dreikönig (06.01.) jeweils von 10.00 - 16.00 Uhr.
Am 24. und 25. Dezember sowie am 1. Januar 2025 ist das Hallenbad geschlossen.
-Schwimmen für Menschen mit Behinderung-
Im Hallenbad Werneck findet ab sofort jeden letzten Samstag im Monat von 9.45 Uhr - 10.45 Uhr eine Schwimmstunde für Menschen mit Behinderung statt. Der Einlass ins Hallenbad ist nur mit gültigem Behindertenausweis gewährleistet. Jeder Behinderte kann von einer Person begleitet werden.
Im Anschluss an die Schwimmstunde ist der Beckenbereich von 10.45 Uhr - 11.00 Uhr gesperrt und zu verlassen. Zu dieser Zeit gibt es keine Aufsicht. Ab 11.00 Uhr kann der normale Schwimm- und Badebetrieb weiter genutzt werden.
Die nächste Schwimmstunde für Menschen mit Behinderung findet am Samstag, 25.01.2025 statt.
Im Januar und Februar finden zu folgenden Terminen Bürgerversammlungen des Marktes Werneck statt:
Zu den Bürgerversammlungen ergeht herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Werneck.
Einladung an alle Fußballvereine des Marktes Werneck zum vorbereitenden Treffen für den Jugend-Marktgemeinde-Pokal Fußball 2025
Temin: Mi., 8. Januar 2025 um 20.00 Uhr
Ort: Vereinsheim TSV 1928 Eßleben
Für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 werden noch Wahlhelfer gesucht. Aufgrund des Anstieges des Briefwahlaufkommens in den letzten Jahren, sowie dem Ausscheiden älterer Wahlhelfer, werden neue Wahlhelfer in den Wahllokalen benötigt. Alle Interessierten werden gebeten sich mit unserem Wahlamt Herrn Stemig unter Tel. 09722-2255, oder per E-Mail an jochen.stemig@werneck.de in Verbindung zu setzen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Verzeichnis der Wahlhelfer ist das passive Wahlrecht für die jeweilige Wahl (Mindestalter 18 Jahre). Ein Formular zur Bewerbung als Wahlhelfer steht auf der Gemeindehomepage unter www.werneck.de unter Bürgerservice / Formulare bereit.
Einladung zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Zeuzleben mit Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten am Samstag, den 11.01.2025 um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus in Zeuzleben.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Stellvertretender Kommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst bei einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch den Markt Werneck. Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistende (aktive) Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
1 Fahrrad, gef. in Zeuzleben
1 Brille, gef. in Werneck
1 Schlüsselanhänger gef. in Ettleben
Die Bürgerstiftung Markt Werneck besteht seit 2012 und hat das Ziel, eingegangene Spenden oder Erlöse aus der Stiftung zum Wohle der Bevölkerung einzusetzen. Unterstützung können zum Beispiel Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Gesundheit und Sport, Naturschutz, Bildung, Denkmalschutz oder auch Rettung aus Lebensgefahr bekommen. Die Entscheidung über die konkrete Verwendung der Erträge aus der Stiftung trifft der Stiftungsrat. Das Gremium wird alle vier Jahre vom Marktgemeinderat besetzt. Für die kommenden vier Jahre sind neben 1. Bürgermeister Sebastian Hauck und seinen beiden Stellvertretern Stephan Schäflein und Hans Spahn zwei neue Mitglieder hinzugekommen: Albin Seufert und Ewald Öftring. In der ersten gemeinsamen Sitzung standen noch Gelder aus dem Jahr 2023 in Höhe von 111,72 Euro zur Verteilung an. Der Stiftungsrat beschloss einstimmig, dass der Förderverein Krankenhaus Markt Werneck die Ausschüttung erhalten soll.
| Fr., 10.01. | UNO Turnier (ab 6) |
| Mi., 15.01. | Armbänder (ab 6) |
| Mo., 29.01. | Kochen (mit Anmeldung ab 6) |
| Fr., 24.01. | Tischkicker Turnier (ab 12) |
Der Kinder- und Jugendtreff ist unabhängig von den Programmpunkten für ALLE* geöffnet.
Wir freuen uns auf euren Besuch!
*Im Kinder- und Jugendtreff sind Besuchende zwischen 6-18 Jahre erlaubt.
Kontakt: Schönbornstraße 40, 97440 Werneck, E-Mail: hjoest@isb-online.org, Instagram: jugendtreff.werneck
WhatsApp: 0175 5823160
Öffnungszeiten: Mo: 16.00 - 20.00 Uhr, Mi: 16.30 - 20.30 Uhr, Fr: 15.00 - 22.00 Uhr
Ab dem 1. Januar 2025 können Bauanträge am Landratsamt Schweinfurt auch digital eingereicht werden. Über ein Onlineformular können die Anträge direkt an das Landratsamt übermittelt werden. Pläne können als Anhang direkt angefügt werden. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten zudem Hilfestellungen, um die Bauanträge möglichst vollständig erstellen zu können. Dies führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten und beschleunigt somit das gesamte Verfahren.
Die Antragstellung in Papierform bleibt darüber hinaus weiterhin möglich. Hier ist künftig nur noch eine Ausfertigung der Antragsunterlagen ausreichend.
Mit der Einführung des digitalen Bauantrages kommt es zudem zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Schweinfurt die abschließende Entscheidung zu treffen hat (z.B. Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid etc.),
sind sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art ab dem 1. Januar 2025 direkt beim Landratsamt Schweinfurt, Untere Bauaufsichtsbehörde, zu stellen. Die bisherige Antragstellung bei der Gemeinde entfällt somit.
Lediglich in Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, Isolierte Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes etc.) erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde.
Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie auf www.landkreis-schweinfurt.de.
Bei Fragen hierzu steht Ihnen die Sachbearbeiterin, Frau Stark, Tel. 22-21 auch jederzeit zur Verfügung.
Aufgrund der Feiertage rund um Weihnachten und den Jahreswechsel kommt es zur Verschiebung der gewohnten Abfuhrtage.
In der Woche vor Weihnachten beginnt das Vorziehen des Abfuhrtages.
Diese Änderungen betreffen alle Tonnen. Im Abfallkalender für das Jahr 2024 und 2025, in der Abfall-App und in den Erinnerungen per E-Mail sind diese Verschiebungen bereits berücksichtigt.
Das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle und die Kompostanlage Gerolzhofen bleiben am Di., 24.12. und am Di., 31.12. geschlossen.
Die Kompostanlage Gerolzhofen hat am Sa., 11.01., von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.
Für Rückfragen bitte unter Tel. 09721 55 597 anrufen.
Teilnehmergemeinschaft Stettbach 4 Der Vorsitzende des Vorstandes
Az: ALE-UFR-B4-7571-27-1-88
Bekanntmachung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19.11.2024 Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über:
| 1. | Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenverteilung im Vorstand, Entschädigung der Vorstandsmitglieder |
| 1.1. | Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 - 26 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestimmungen |
| 1.2. | Bestellung des "örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vorstands" |
| 1.3. | Bestellung des Wegebaumeisters |
| 1.4. | Bestellung des Pflanzmeisters |
| 1.5. | Sitzungen des Vorstands |
| 1.6. | Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder |
| 1.7. | Verpflichtung von Vorstandsmitgliedern (sofern in Abwesenheit gewählt) |
| 2. | Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge), Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen) |
| 2.1. | Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken - VLE - |
| 2.2. | Darlehensaufnahme |
| 2.3. | Bestimmungen und Festsetzungen über Vorschüsse (später Beiträge) nach § 19 FlurbG |
| 2.4. | Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen) |
| 2.5. | Bestellung der Kassenprüfer |
| 3. | Datenschutz |
| 4. | Sonstiges |
| 4.1. | Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen |
| 4.2. | Schutz der neu gebauten Wege |
| 4.3. | Schutz von Bodendenkmälern |
| 4.4. | Schutz der vorhandenen Grünbestände |
| 4.5. | Landzwischenerwerb |
| 4.6. | Öffentliche Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt |
| 4.7. | Hinterlegung der Beschlussniederschriften |
| 4.8. | Bekanntmachungen |
| 4.9. | Bekanntmachung dieser Niederschrift |
Eine Kopie der Niederschrift, die Datenschutzgeschäftsordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken und die Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Unterfranken - VLE - liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus:
vom 13.01.2025 mit 14.02.2025
im Markt Werneck, Zi.Nr. 1.15, I. Stock
Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck
Nach diesem Zeitpunkt können o. a. Unterlagen beim örtlich Beauftragten, Herrn Armin Pfeuffer eingesehen werden.
Gemeinde Wasserlosen, Landkreis Schweinfurt
VKZ 742961
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Brebersdorf blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
eingeladen.
Versammlungsort: Brebersdorf, DJK-Sportheim
Versammlungszeit: Donnerstag, den 06.02.2025 um 19:00 Uhr
Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Brebersdorf |
| 2. | Bericht des Vorstandsvorsitzenden |
| 3. | Bericht des Kassiers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Auflösung bzw. Fortbestand der Flurbereinigungsgenossenschaft Brebersdorf, sowie Bildung des Wahlausschusses |
| 7. | Allgemeine Aussprache |
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.
Brebersdorf, den 10.12.2024