Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:
| 1. | Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2025 hat der Marktgemeinderat einstimmig genehmigt. |
| 2. | Hinsichtlich der Umsetzung des Bürgerhauses Werneck hat der Marktgemeinderat beschlossen, das Bieterbüro Wittfoth Architekten, Stuttgart mit den Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI für die Leistungsphasen 1-3 und das Bieterbüro Planstatt Senner, Überlingen“ mit den Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI für die Leistungsphasen 1-3 zu betrauen. Den Auftrag für die Umsetzung des Corporate Design und die künstlerischen Wandgestaltungen des Kindergartens Stettbach hat der Marktgemeinderat an die Künstlerin Sina Cyliax vergeben. |
| 3. | Der Antrag des Bezirkes Unterfranken auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Gemarkungen Werneck und Ettleben wurde seitens des Marktgemeinderates gesamtheitlich abgelehnt. |
| 4. | Einstimmig hat der Marktgemeinderat die Notwendigkeit einer Feuerwehrhauserweiterung in Werneck anerkannt. Auch wenn im Vorfeld seitens der Regierung von Unterfranken nur zwei Stellplätze als bedarfsnotwendig anerkannt wurden, sollen insgesamt drei Stellplätze zur Ausführung kommen. Die Verwaltung wurde beauftragt für die im Nachgang erforderliche Auftragsvergabe an ein Architekturbüro mindestens drei diesbezügliche Honorarangebote einzuholen. |
| 5. | Die Planungen zur Netzumstrukturierung in Rundelshausen der ÜZ Mainfranken nahm der Marktgemeinderat zur Kenntnis. Der Errichtung der beiden neuen Trafostationen auf den gemeindlichen Flächen Fl.Nr. 26 und 592/2, Gemarkung Rundelshausen stimmte der Marktgemeinderat einstimmig zu. |
| 6. | Die Errichtung einer Trafostation auf Fl.Nr. 1251, Gemarkung Schleerieth bejahte der Marktgemeinderat ebenfalls einstimmig. Grund hierfür ist die Erneuerung und Verbesserung des Stromnetzes im Ortsbereich Schleerieth durch die ÜZ Mainfranken. |
| 7. | Der Marktgemeinderat befürwortete grundsätzlich die Instandsetzung des Brückenbauwerkes BW 24 in Eckartshausen. |
| 8. | Die Projektgruppe „Bürgerhaus Werneck“ wurde durch den Marktgemeinderat wie folgt besetzt: |
| Name | Funktion |
| Sebastian Hauck | 1. Bürgermeister |
| Jürgen Fuchs | Fraktion CSU/Freie Wählergemeinschaften |
| Erich Eichelmann | fraktion die mitte |
| Stephan Schäflein | Fraktion Freie Wählergemeinschaften |
| Matthias Reimers | Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen |
| Jens Wittfoht | Architekt |
| Johann Senner | Architekt |
| Marius Drescher | Verwaltung |
| Angelika Jansen | Verwaltung |
Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 12. Januar 2026 statt. Beginn
Das Rathaus Werneck ist von Mittwoch, den 24.12.2025 bis einschließlich Freitag, 02.01.2026 geschlossen. Der reguläre Dienstbetrieb erfolgt wieder ab Montag, den 05.01.2026 zu den üblichen Öffnungszeiten.
Für das Standesamt und das Wahlamt gelten folgende abweichende Bedingungen:
Das Wahlamt ist auch während des Schließtage für dringende Belange zur anstehenden Kommunalwahl am 8. März 2026 besetzt. Es können insbesondere die Unterstützungsunterschriften auf den aufliegenden Listen geleistet und Wahlvorschläge eingereicht werden. Bitte klingeln Sie am Haupteingang („Pforte“).
Das Standes- und Friedhofsamt ist während der Schließtage für dringende Anliegen (Sterbefälle) über die E-Mailadresse standesamt@werneck.de erreichbar. Senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Anliegen und einer mobilen Rückrufnummer. Ab dem 07.01.2026 ist das Standes- und Friedhofsamt wieder regulär erreichbar.
Aufgrund von Schulungsmaßnahmen sind das Pass- und Meldeamt sowie das Gewerbeamt am Donnerstag, den 08. Januar 2026 ganztägig geschlossen. Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin für Ihr Anliegen, entweder online über die Homepage unter www.werneck.de oder telefonisch unter Tel. 09722 220. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
-Öffnungszeiten an den Feiertagen-
Am Mittwoch, 24.12.2025 (Heiligabend) und Donnerstag, 25.12.2025 (1. Weihnachtsfeiertag) hat das Hallenbad geschlossen.
Am Freitag, 26.12.2025 (2. Weihnachtsfeiertag) und Mittwoch, 31.12.2025 (Silvester) hat das Hallenbad von 10.00 - 16.00 Uhr geöffnet.
Am 01.01.2026 (Neujahr) ist das Hallenbad geschlossen. Am 06.01.2026 (Heilige Dreikönige) ist von 10.00 - 16.00 Uhr geöffnet.
Im Hallenbad Werneck findet am Samstag, 27.12.2025 von 9.45 Uhr - 10.45 Uhr wieder eine Schwimmstunde für Menschen mit Behinderung statt. Der Einlass ins Hallenbad ist nur mit gültigem Behindertenausweis gewährleistet. Jeder Behinderte kann von einer Person begleitet werden.
Im Anschluss an die Schwimmstunde ist der Beckenbereich von 10.45 Uhr - 11.00 Uhr gesperrt und zu verlassen. Zu dieser Zeit gibt es keine Aufsicht. Ab 11.00 Uhr kann der normale Schwimm- und Badebetrieb weiter genutzt werden.
Die nächste Schwimmstunde für Menschen mit Behinderung findet am Samstag, 31.01.2026 statt.
Für die Senioren des Marktes Werneck findet am Sonntag, den 18.01.2026, um 14 Uhr eine Faschingssitzung in der Schulturnhalle Schleerieth statt. Die angemeldeten Senioren können auf Wunsch kostenfrei mit Bussen nach Schleerieth fahren.
Die Rückfahrt am Abend in die Gemeindeteile erfolgt gegen 19 Uhr. Der Fahrplan der Busse wird rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht.
Karten zur Veranstaltung gibt es bei W. Müller, Tel. 1220 oder dem örtlichen Seniorenansprechpartner.
1 Geldbetrag, gef. in Werneck
1 Schlüssel gef. in Werneck
1 Taschenwärmehülle, gef. Gemeindewald Rundelshausen
1 Kinderjacke, gef. in Werneck
Der Markt Werneck wird in Zusammenarbeit mit dem neuen Kooperationspartner FAF Kids aus Eggolsheim für die Osterferien vom 07.04. - 10.04.26 eine Ferienbetreuung für die Schulkinder 1.-4. Klasse, in Ausnahmefällen nach Absprache und Alter der Kinder, auch für die Schulkinder der 5.+ 6. Klasse, anbieten. Die Anmeldungen für die Osterwoche werden ab Anfang Januar möglich sein.
Weitere Hinweise folgen. Gerne können Sie unter https://www.faf-kids.de nähere Informationen zu unserem neuen Kooperationspartner erhalten.
Für die Sommerferien ist eine Ferienbetreuung vom 31.08. - 04.09.26 und 07.09. - 11.09.26 geplant. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Weiß, Tel. 22-91 oder christine.weiss@werneck.de
Der Bürgerstiftungsrat des Marktes Werneck hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Erträge aus dem Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 215,20 Euro an den Historischen Verein Werneck e.V. auszuschütten. Damit wird die Erstellung und der Druck einer kleinen Broschüre „Tour Kultur Werneck - Eine Fahrradtour durch alle 13 Gemeindeteile“ unterstützt. Die Broschüre stellt alle Gemeindeteile des Marktes Werneck in handlichem Format vor und fasst historische Kurzinformationen zu den Orten zusammen. Das Heft wird im Frühjahr zum Start der Radsaison im Rathaus zum Mitnehmen aufliegen und soll dann auch auf der gemeindlichen Homepage einsehbar sein.
Bürger und Vereine aus den zehn ILE-Gemeinden des Oberen Werntals: Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Euerbach, Niederwerrn, Geldersheim, Oerlenbach, Poppenhausen, Waigolshausen, Wasserlosen und dem Markt Werneck können sich wieder für einen der beiden beliebten Fördertöpfe bewerben. Das Regionalbudget ist eine finanzielle Förderung zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements vor Ort, während die Öko-Kleinprojekte-Förderung die regionale Bio-Landwirtschaft im Blick hat. Beide Fördertöpfe sind ein Angebot der ILE Oberes Werntal und dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken.
Förderfähig sind jeweils Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000€ (brutto Regionalbudget, netto Öko-Kleinprojekte) nicht übersteigen. Beachtet werden müssen dabei unbedingt die separaten Kriterien, Fördersätze und Bewerbungsformalitäten - die beiden Fördermöglichkeiten können nicht kombiniert werden. Gefördert durch einen der beiden Fördertöpfe wird nur, wenn mit der Durchführung noch nicht begonnen wurde und das Projekt bis Herbst 2026 umgesetzt wird, detaillierte Informationen teilen wir Ihnen gerne bei Interesse mit.
Das Projekt muss den Zielen des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEKs) Oberes Werntal entsprechen mit dem Zweck dienen, das Obere Werntal als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Es darf nicht gewinnorientiert ausgerichtet sein. Ein Zuschuss von bis zu 70% ist möglich.
Interessierte können bis zum 31.01.2026 Ihren Projektantrag in der ILE Oberes Werntal einreichen. Die Formulare finden Sie unter www.oberes-werntal.de („über die ILE“ / Regionalbudget). Alle Fragen zum Regionalbudget beantworten die ILE-Umsetzungsbegleiterinnen Eva Fenn und Angelika Schmitt unter 09726 915527 oder info@oberes-werntal.de.
Bis zu 50% bezuschusst werden Nettoausgaben für Kleinprojekte mit folgendem Fokus: Auf- und Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Beitrag zu Biolandwirtschaft, Verarbeitung oder Bezug von Bio-Lebensmitteln oder Steigerung des regionalen Bio-Anteils in der Außer-Haus-Verpflegung) oder Beiträgen zur Bewusstseinsbildung für die regionale Bio-Landwirtschaft. Reichen Sie bis zum 31.01.2026 Ihren Projektantrag bei der Öko-Modellregion Oberes Werntal ein. Die Formulare dafür finden Sie auf www.oekomodellregionen.bayern/oberes-werntal/projekte („Förderung Öko-Projekte“). Die Projektbegleiterin der Öko-Modellregion Marina Pleyer beantwortet Fragen zum Verfügungsrahmen Öko-Projekte unter 09726 9067 24 oder oekomodellregion@oberes-werntal.org.
Baugrunduntersuchungen der Fulda-Main-Leitung im Abschnitt B in der Gemeinde Werneck vom 07. Januar 2026 bis 27. März 2026
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben Fulda-Main-Leitung. Diese neue 380-kV-Leitung soll in Zukunft die Umspannwerke in Dipperz und Mecklar in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld in Bayern verbinden. Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf der Fulda-Main-Leitung zu ermitteln, werden im Abschnitt B Baugrunduntersuchungen vorgenommen.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Die Verortung der Bohrpunkte dieser Bohrkampagne und die geplanten Zuwegungen werden auf den anliegenden Bohrpunktkarten ersichtlich und hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Die angekündigten Maßnahmen finden in dem Zeitraum zwischen dem 07.01.2026 und dem 27.03.2026 statt. Einige Erkundungspunkte können aufgrund der Verhältnisse vor Ort (z. B. Waldgebiet, Witterung, o. ä.) ggf. nicht im Rahmen dieser Bohrkampagne angefahren werden.
Weitere Kampagnen werden daher fristgerecht erneut
ortsüblich bekannt gegeben.
Die von den Bohrungen betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der Flurstücksliste bzw. den Bohrpunktkarten. Darin werden auch die geplanten Erkundungstypen und Umfänge ersichtlich.
Betroffene Flurstücke
Eine Auflistung aller betroffenen Flurstücke und dazu passende Lagepläne mit Gemeinde, Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnenner, -zähler finden Sie im Internet unter: www.tennet.eu/de/fulda-main-leitungflurstuecke-ortsuebliche-bekanntmachungen
Alternativ können Sie auch den
folgenden QR-Code scannen:
Die vorgenannten Planentwürfe werden zudem hier ausgelegt:
Rathaus der Marktgemeinde Werneck, Zimmer-Nr. 1.05, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck
Beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Bohrgesellschaft Roßla mbH in Zusammenarbeit mit der Firma T3 Deutscher Bauservice GmbH.
Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Baugrunduntersuchung
Bei den Baugrunduntersuchungen werden mittels Bohrungen Boden- und Felsproben entnommen und im Anschluss auf ihre bodenphysikalischen Eigenschaften untersucht, um die Bodenbeschaffenheit der potenziellen Leitungsverläufe zu erkunden. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst. Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte. Hierdurch können notwendige Berechnungskennwerte für die Planung sowie für temporäre Baustelleneinrichtung ermittelt werden.
In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, land- und forstwirtschaftliche Wege und Straßen sowie die Flurstücke zu betreten und zu befahren. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, ggf. vorhandene unterirdische Leitungen etc.) festgelegt. Die Zuwegung über die Vegetationsfläche erfolgt grundsätzlich über die kürzeste Distanz, kann vor Ort aber auch individuell abgestimmt werden. Die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen sind so ausgestattet, dass Auswirkungen der Maßnahmen möglichst gering gehalten werden. Nach der Probenentnahme wird der Ausgangszustand wiederhergestellt. Außerdem werden die Bohrlöcher verfüllt und das überschüssige Bohrgut fachgerecht entsorgt.
Art und Umfang der Voruntersuchungen
Vorgesehen sind Methoden zur Ermittlung der Lagerungsdichte mittels schwerer Rammsondierungen (DPH), Entnahmen von Bodenproben und Aufnahme der Bodenhorizonte mittels Kleinrammbohrungen (KRB) oder verrohrter Kernbohrungen (BK). In Einzelfällen kommt auch eine Spülbohrung zum Einsatz. Während der Untersuchungsarbeiten kann es zudem zu Vermessungs- und Absteckarbeiten kommen. Sollte es nötig sein, können Freischnitte sowie Gehölzeingriffe in Absprache mit dem Eigentümer erfolgen.
Kernbohrungen (KB)
Bei diesem Bohrverfahren wird durch ein rotierendes Bohrrohr mit einer Kernbohrkrone ein ringförmiger Schlitz in das Erdmaterial gefräst. Der dabei entstehende zylindrische Bohrkern rutscht in das Kernrohr und wird durch Ziehen des Bohrgestänges zutage gefördert. Um Kernbohrungen im Festgestein einzusetzen, wird Wasser als Bohrspülung eingesetzt. Für Kernbohrungen wird eine Bohrdrehmaschine auf einem Raupenfahrzeug mit Verbrennungsmotor eingesetzt. Diese hat einen hydraulischen Antrieb, womit ein Stahlrohr drehend und drückend in den Boden geführt wird. Die verbaute Hydraulik der Maschine ist mit biologisch abbaubaren Ölen befüllt.
Das Bohrgerät hat Außenabmessungen von max. 5,20 m x 2,30 m mit einer max. Höhe der Lafette von 4,80 m und einem max. Gewicht von 12.000 kg. Die geplante Erkundungstiefe beträgt max. 30 m. Das Bohrgerät wird von einem Lastkraftwagen zur Bohrstelle transportiert.
Dort, wo die befestigten Wege enden, wird das Gerät
abgeladen. Den verbleibenden Weg legt das Gerät über
seinen Kettenantrieb zurück. Dadurch kann die Bodenverdichtung so weit wie möglich minimiert werden.
Kleinrammbohrungen (KRB) und
schwere Rammsondierungen (DPH)
Bei Kleinrammbohrungen werden Ein-Meter- bzw. Zwei-Meter-Sonden lotrecht in den Boden gerammt. Anschließend werden die Sonden gezogen und durch einen Schlitz in der Sonde die Baugrundschichtung dokumentiert und einzelne Bodenproben entnommen. Bei schwere Rammsondierungen wird eine Sondierspitze (A = 15 cm²) über ein Gestänge mit einer festgelegten Energie in den Boden gerammt wird. Als Messergebnis wird der Bodenwiderstand gegen das Einrammen erfasst. Aus der Schlagzahl lassen sich Rückschlüsse auf die Lagerungsdichte bzw. Konsistenz des Bodens ziehen. Für die Kleinrammbohrungen sowie schweren Rammsondierungen wird vorzugsweise das gleiche Trägergerät eingesetzt. Angetrieben wird die Rammsonde von einem 2-Takt-Verbrennungsmotor. Das Raupenbohrgerät hat Außenabmessungen von max. 1,50 m x 3,00 m bei einer Höhe von 2,00 m im Fahrbetrieb und 4,00 m im Bohrbetrieb sowie ein max. Gesamtgewicht von 2.800 kg. Der Sondierungsdurchmesser beträgt 80 mm (KRB) bzw. 43,7 mm (DPH). Es ist eine max. Erkundungstiefte von bis zu 15 m (KRB) bzw. bis zu 20 m (DPH) geplant.
Die Erkundungen dauern dabei je nach Untersuchungsprogramm und Randbedingungen ca. 1 bis 3 Tage. Für alle Bohrungen und Sondierungen gilt: Die zum Einsatz kommenden Bohrgeräte sind auf einem Raupenfahrzeug mit Verbrennungsmotor installiert und mit Gummikettenfahrwerk und Bohrgestänge ausgestattet. Die Bohrraupen werden jeweils in einem allradbetriebenen Begleitfahrzeug auf möglichst befestigten Wegen zum Einsatzort gebracht. Die Begleitfahrzeuge verbleiben während der Erkundungsarbeiten am Feld- oder Wegesrand. Abseits der Wege erfolgt die Zuwegung zu den einzelnen Bohrpunkten in der Regel über die kürzeste Distanz mittels Kettenfahrzeuge bzw. unter dem Einsatz von Lastverteilungsplatten. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher ordnungsmäßig wieder verfüllt und der Ausgangszustand des Bohrpunktes wiederhergestellt.
Bohrarbeiten in sensiblen Räumen
Werden Bohrarbeiten in besonders sensiblen Bereichen (z. B. Wasserschutzgebieten) durchgeführt, so werden folgende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt:
| • | Vor dem Aufstellen des Bohrgerätes werden Folien ausgelegt, um eventuell austretende Stoffe auffangen zu können. |
| • | Die Hydraulik des Bohrgerätes wird mit biologisch schnell abbaubaren Ölen betrieben. |
Im Zuge der für die geotechnischen Untersuchung
erforderlichen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind Mitarbeiter/innen mit dem PKW, dem Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an Fluren und Wegen entstehen.
Nutzung von Grundstücken und Entschädigung bei möglichen Flurschäden
Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren sowie vorübergehende Arbeits- und Abstellflächen eingerichtet werden. Im Falle von behördlichen Auflagen wird der Einsatz von Baggermatten, ökologischer und archäologischer Baubegleitung, eine archäologische Untersuchung oder ähnliches, notwendig werden. Bei Kampfmittelverdacht erfolgt vor der Durchführung der Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach § 20 SprengG.
Sollten trotz aller Vorsicht bei den Baugrunduntersuchungen dennoch Flurschäden entstehen, werden diese entschädigt. TenneT hat zur externen Beweissicherung die T3 Deutscher Bauservice GmbH beauftragt, sodass mögliche Schäden objektiv beurteilt und entschädigt werden können. Diese dokumentieren den Ausgangs- und Endzustand.
Darüber hinaus kann es in Einzelfällen notwendig werden, entlang der Zuwegungen und im Bereich der Bohrpunkte Freischnitte bzw. Entfernungen von Gehölzen, Hecken oder einzelnen Bäumen vorzunehmen. Die Gehölzarbeiten finden nur nach vorheriger Abstimmung mit den Eigentümern statt. Zum Umfang der Inanspruchnahme wird zusätzlich auf die Flurstücksliste und die Lagepläne verwiesen. Der daraus unmittelbar entstehende Vermögensnachteil wird auf Basis einer gutachterlichen Bewertung ausgeglichen.
Gesetzliche Grundlage:
Die Berechtigung zur Durchführung der Baugrunduntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Untersuchungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Baugrunduntersuchungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner:
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Baugrunduntersuchungen nehmen wir gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an:
Thomas Wagner
T +49 (0)921 50740-2424
E fuldamain@tennet.eu
www.tennet.eu/de/projekte/
fulda-main-leitung
Anmeldung Infoletter: https://tinyurl.com/fulda-main-leitung: